4-Jahresfrist bei Chronischer Krankheit

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: 4-Jahresfrist bei Chronischer Krankheit

Hallo! Gilt die 4-Jahresfrist bei Mutter-Kind-Kuren auch für chronisch Kranke (Morbus Crohn)? Besten Dank!

von trulla1977 am 10.02.2016, 17:13



Antwort auf: 4-Jahresfrist bei Chronischer Krankheit

Grundsätzlich ja, allerdings ist es hier einfacher nach 2 Jahren einen vorfristen Antrag zu stellen.

von Annina Dessauer am 11.02.2016



Antwort auf: 4-Jahresfrist bei Chronischer Krankheit

Ok, vielen Dank. Mal sehen, was die TK dazu sagt... ;-)

von trulla1977 am 12.02.2016, 10:00



Antwort auf: 4-Jahresfrist bei Chronischer Krankheit

Achten Sie bei der Attestierung darauf, dass andere Gründe vorhanden sind, wie z.B. Erschöpfung die mit der chronischen Krankheit einhergeht. Grundsätzlich geht die Kasse davon aus, dass eine Maßnahme 4 Jahre vorhält.

von Annina Dessauer am 15.02.2016



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