Frage: Inwieweit habe ich Mitspracherecht?

Hallo Dr. Hellmeyer, Im Jahre 2010 habe ich meinen ersten Sohn per Notsectio in ITN bei liegender PDA entbunden. Nachdem nach 12 Stunden Einleitung und minütlicher Wehen der Muttermund nur bei 2cm geöffnet war, kam es zum path. CTG und die Herztöne warn auf einmal komplett weg, wobei zu sagen ist, das das CTG zu beginn der EInleitung bereits Dipps zeigte. 2012 wollte ich es dann erneut spontan Versuchen, leider kam es wieder zur Einleitung. Anfangbefund 2 cm nach 10 Stunden und heftigen Wehen unverändert, zunehmend Dipps, also Sectio. Nun hätte ich gerne eindrittes Kind. AUfgrund der Vorgeschichte gehe ich davon aus, das sich der Befund auch beim dritten Versuch nicht ändern würde, daher steht für mich die Sectio weitgehend fest. Inwieweit kann im Rahmen einer Geburtsplanung besprochen werden, das der Termin so spät wie möglich angesetzt wird, ich würde lieber geklammert werden und nicht genäht und ich möchte auf keinen Fall eine Spilnale sondern die PDA. Ich habe jeweils alle Erfahrungen gemacht, habe nach der Spinalen massive Kopfschmerzen entwickelt und mit der "genähten" Naht deutlich mehr Probleme und Schmerzen gehabt als mit den Klammern. Kann so etwas abgesprochen werden? Und wenn ja wie muss so etwas fixiert werden. Beim letzten Mal hat der Anästhesist doch die spinale gemacht, obwohl ich ihm mehrfach sagte ich möchte die PDA. Danke für die Infio

von fusselmami am 26.06.2014, 11:02



Antwort auf: Inwieweit habe ich Mitspracherecht?

Hallo fusselmami. klar kann man das alles im Vorfeld besprechen und weitestgehend ermöglichen. Wenn Sie den Termin aber ganz spät ansetzen, steigt die Gefahr genau der Komplikationen, die man verhindern möchte. Das heißt z.B., mit Wehen und 2 x Kaiserschnitt in der Vorgeschichte, kann man dann gerade zeitmäßig keine PDA mehr legen. Also, alles, wie Sie es wünschen, aber ca. 1 Woche geplant vor dem errechneten Termin (wenn nicht die anderen kinder viel früher gekommen sind). LG

von Prof. Dr. med. Lars Hellmeyer am 26.06.2014