Hallo liebe Expertinnen
Ich habe einen 3-jährigen Sohn der in den Kindergarten 2 Brotzeiten mitbringen muss.
Die Auswahlmöglichkeit ist etwas begrenzter als in anderen Einrichtungen (von was ich höre) denn wir dürfen keine Fruchtjoghurts, Quetschis, Müsliriegel, Kekse etc mitgeben, und die Lunchboxen werden auch nicht im Kühlschrank aufbewahrt d.h. uns wird abgeraten Naturjoghurt, Streich-/Wurst & Co. für die Nachmittags-Brotzeit mitzugeben.
Er bekommt Rohkost Frucht/Gemüse, Brot oder Knäcke mit (nicht schnell verderbbaren) Belag, ich backe so oft ich kann. Ein bis zwei mal pro Woche bekommt er ein Milchbrötchen.
Jetzt habe ich auf der Milchbrötchen Verpackung den Satz "Mit Ethylalkohol verpackt" gelesen und Croissants mit Pudding oder Schokolade enthalten anscheinend auch Alkohol. Allerdings steht auf keiner von diesen Verpackungen dass die Produkte für Kinder ungeeignet wären. Ich habe folgende Fragen:
1. Sind Lebensmittel die "Mit Ethylalkohol verpackt" sind, bedenklich?
2. Wenn in einer klitzekleinen Verpackungsecke (die NIEMAND in meinem Freundeskreis aufgefallen ist) wie z.B. bei Croissants mit Pudding oder Schokolade, "enthält Alkohol" steht ist es dann auch für Kinder ungeeignet?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Liebe Grüsse
von
Frau Mahlzahn
am 19.09.2018, 12:30
Antwort auf:
Lebensmittel für Kleinkind mit "enthält Alkohol" / "mit Ethylalkohol verpackt"
Liebe „Frau Mahlzahn“,
das Thema „Alkohol“ kann einen wirklich verunsichern!
Kinder sollten selbstverständlich keinen Trinkalkohol bekommen und auch beim Kochen, z.B. in Saucen, nicht verwendet werden. Dabei geht es zum einen um die Geschmacksprägung. Es macht keinen Sinn schon Kleinkinder an diesen Geschmack zu gewöhnen.
Zum anderen wird immer behauptet, der Alkohol verflüchtigt sich doch beim Kochen und Backen. Dem ist aber nicht so. Reste können je nach Koch- und Backprozess sehr wohl erhalten bleiben, genau wie der Geschmack. Deshalb für Kinder besser immer ohne Alkohol kochen und backen.
Bei einem Milchbrötchen, das mit Ethylalkohol verpackt wurde, hätte ich keine Bedenken. Selbst wenn ganz geringe Spuren mal enthalten wären, wäre es nicht „tragisch“. Solche Spuren können auch z.B. in Fruchtsäften entstehen. Das sind aber keine großen Mengen die bedenklich wären sondern wirklich kleinste Spuren. Diese sind geschmacklich nicht wahrzunehmen und nicht schädlich für Säuglinge und Kleinkinder.
Bei den Croissants kann ich es nicht einschätzen, da ich diese Produkte nicht kenne und nicht weiß, ob der Alkohol als Zutat zugesetzt ist. Dann würde ich darauf verzichten. Fragen Sie am besten mal beim Hersteller direkt nach.
Alles Liebe für Sie und Ihren Jungen!
Herzliche Grüße
Anke Claus
von
Anke Claus
am 20.09.2018