Frage: ist ein abbruch zwingend?

guten tag herr abeck, hatte ende september eine ausschabung, weil die Schwangerschaft nicht intakt war. kurz darauf hatte ich die diagnose melanom gestellt bekommen.. (IIIc) n4, m0.. nun bin ich trotz verhütung schwanger und die frage plagt mich, ob ein abbruch zwingend ist. mein hautarzt hatte sich dazu nie klar geäussert, den nächsten termin bei ihm ist erst in ner weile. und der besuch bei der Gynäkologin steht noch aus. ich hänge im moment komplett in der Luft, hätte sehr gerne kinder, aber möchte es auch nicht einem umkalkulierbarem risiko aussetzte.. in den britischen guidelines steht, dass eine metastasierung in die plazenta erst ab iV geschieht, die amerikaner sind strenger und nehmen die III auch mit rein.. ist die möglichkeit hoch dass melanomzellen auf das ungeborene übergehen? und es wird oft geschrieben, dass eine wartezeit zw. 3 -5 Jahren eingehalten werden soll, weshalb genau? lisa

von Lisa1980 am 18.01.2013, 07:23



Antwort auf: ist ein abbruch zwingend?

natürlich ist ein vollständig exzidierten malignen Melanoms (wann wurde es denn entfernt? Tumordicke? Lokalisation) keine Indikation für einen Abbruch.

von Prof. Dr. med. Dietrich Abeck am 18.01.2013



Antwort auf: ist ein abbruch zwingend?

dicke war 2.15mm wurde anfang nov. 2012 entfernt. pet-ct ohne Befund. nachschnitt & sln anfang dez 2012 gemacht, n4. axilläre dissektion beidseits mitte dez 2012 und weitere muttermale wurden entfernt, beides ohne Befund. was dazu kommt, hatte seit der Ausschabung, nie meine mens, wurde mir damals gesagt 1 Monat warten.. ich weiss nicht wann genau et war. also wäre es theoretisch möglich, dass der embryo diverse Medikamente, dazu im schlimmsten fall sogar die PET abbekommen hat.. beunruhigend, diese medikamente könnten schädlich gewesen sein, oder? und eben, wie wird genau diese wartefrist für eine schwangerschaft nach einer melanomdiagnose begründet? lisa

von Lisa1980 am 18.01.2013, 15:57



Antwort auf: ist ein abbruch zwingend?

november 2012 ist doch sehr zeitnah; ich würde Ihnen folgendes vorschlagen: die Angelegenheit mit der onkologischen Ambulanz der Sie betreuenden Klinik durchzusprechen und v.a . die Vorsorge durchzusprechen. Ich bin mir sehr sicher, dass Sie in dieser speziellen Situation kommende Woche Ihren Vorstellungstermin erhalten werden. Welche Hautklinik betreut Sie denn mit?

von Prof. Dr. med. Dietrich Abeck am 20.01.2013