Hallo, unser Tochter kam vor 19 Monaten in der 26+1SSW mit 900g zur Welt. Sie hat sich super entwickelt, keine Probleme, alles aufgeholt ausser der Größe und Gewicht (75cm, 9kg). SIe wurde mit einer BPD entlassen die nicht beahndlungsbedürftig war. Nun wollen wir eine Krankenzusatzversicherung für sie abschließen. Muß die BPD als chronische Kraknheit angegeben werden, wenn sie nie mehr Probleme hatte? Hat sie noch BPD? Wie kann man das feststellen? Muß sie deswegen wieder geröngt werden? Für Antworten wäre ich dankbar. MfG acinom
Mitglied inaktiv - 09.08.2002, 12:31