Frage: Mutterschutz nach Frühgeburt

Sehr geehrte Prof. Jorch, ab wann ist ein Frühchen eine Frühgeburt im rechtlichen Sinne? Ist das von der SSW oder vom Geburtsgewicht abhängig? Kann also auch ein Kind zum ET zu einer Frühgeburt zählen? Muß ich mich als Mutter darum kümmern oder bekommt die KK tatsächlich automatisch davon Kenntnis? Danke!

Mitglied inaktiv - 31.10.2001, 20:51



Antwort auf: Mutterschutz nach Frühgeburt

Entscheidend ist der durch Früh- oder Mangelgeburt bedingte Pflegemehraufwand, den der Arzt bescheinigt. Ich habe es immer so gehandhabt, daß ich diese Bescheinigung dann ausgestellt habe, wenn 1. das Geburtsgewicht unter 2500 g lag oder wenn 2. das Geburtsgewicht bei 2500 g und mehr lag und das Kind vor Vollendung der 37. SSW geboren wurde (also höchstens 36 SSW + 6 Tage). .

von Prof. Dr. med. Gerhard Jorch am 01.11.2001



Antwort auf: Mutterschutz nach Frühgeburt

Auch wenn ein Kind vor 26+6 SSW geboren wurde muss es kein Frühchen sein, ich hatte den Fall bei mir. 36+2 SSW, 2650 gramm. KEIN Frühchen beim Mutterschutz, da eine erhöhte Pflegebedürftigkeit nicht vorlag. Die ist leider juristisch korrekt, ist auch in den Bescheinigungen zur Frühgeburt nicht anders vorgesehen. Woher nehmen Sie diese Aussage, denn wie gesagt, juristisch hatten WIR null Chance, da hätte uns ein Arzt quasi die Unwahrheit wie Unreife etc bescheinigen müssen. Nur die Woche hilft nichts....

Mitglied inaktiv - 01.11.2001, 15:30



Antwort auf: Mutterschutz nach Frühgeburt

Es kommt da wohl sehr auf die Ärzte an, die die Bescheinígung ausstellen. der Arzt kann auf der Frühgeburtsbescheinigung ankreuzen, dass es sich um eine Frühgeburt handelt, weil 1. das Kind unter 2500 g wiegt ODER 2.Das Geburtsgewicht beträgt 2500g oder mehr, es besteht jedoch eine wesentlich erweiterte Pflegebedürftigkeit wegen nicht voll ausgebildeter Reifezeichen (Rumpf-Haut- Fettpolster- Nägel- Haare- äußere Geschlechtsorgane) ODER 3.Das Geburtsgewicht beträgt 2500g oder mehr, es besteht jedoch wesentlich erweiterte Pflegebedürftigkeit wegen verfrühter Beendigung der Schwangerschaft Mein Arzt hat mir diese Besch. ausgestellt, obwohl meine Tochter 2660 g wog (37.SSW), weil sie eben deutliche Unreifezeichen hatte wie keine erkennbaren Brustwarzen, Lagunobehaarung auf Schultern und Rücken, keine Rillen auf den Fußsohlen usw. Mein Fa meinte noch, dass das u.U., falls die KK nachfragen sollte, auch nochmal der Kinderarzt im Kh bestätigen würde. An Iris noch: diese Bescheinigung wird nicht automatisch ausgestellt und an die Krankenkasse geschickt. Die muss man sich ausstellen lassen (bei mir war mein FA der entbindende Arzt, von daher weiss ich jetzt nicht, ob das normalerweise der Arzt im KH oder der eigene FA macht). Alles Gute Angela

Mitglied inaktiv - 01.11.2001, 21:19



Antwort auf: Mutterschutz nach Frühgeburt

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Mitglied inaktiv - 01.11.2001, 23:40



Antwort auf: Mutterschutz nach Frühgeburt

Ist alles richtig. Wenn ich als Arzt der Auffassung bin, daß ein Kind mit 36 + 4 und einem Gewicht von 2550 g nicht unreif ist, und die erforderliche Bescheinigung nicht ausstelle, gibt es auch keinen verlängerten Mutterschutz. Ich habe ja auch nur gesagt, daß ich persönlich in einer solchen Situation noch nie der Meinung war, das Kind sei reif.

von Prof. Dr. med. Gerhard Jorch am 02.11.2001



Antwort auf: Mutterschutz nach Frühgeburt

Hallo Iris, ich bin vor kurzem auch Mutter von einem Frühchen geworden. Als Frühchenmutter hast Du nach der Entbindung nicht 8 Wochen, sondern 12 Wochen Mutterschutz und bekommst die 6 Wochen die Du ja vorher nicht in Anspruch nehmen konntest auch nich hinterher. Ich mußte meine KK informieren, daß es ein Früchen war. Bescheinigung bekam ich im Krankenhaus. Viele liebe Grüße Manuela

Mitglied inaktiv - 02.11.2001, 20:48



Antwort auf: Mutterschutz nach Frühgeburt

Meine Kinder sind in der 27. SSW geboren und ich hatte 18 Wochen Mutterschutz.(6 Wochen, die mir vor der Geburt fehlten und 12 Wochen nach der Geburt)

Mitglied inaktiv - 08.11.2001, 16:57



Antwort auf: Mutterschutz nach Frühgeburt

Ich bin Sachgebietsleiterin für Personalwesen und bearbeite fast 800 Personalfälle. Da wir sehr viele Frauen beschäftigen haben wir das Thema Mutterschutz sehr oft. Der Frau steht bei einer Frühgeburt ein Mutterschutz von 12 Wochen plus die Zeit des Mutterschutzes vor der Geburt zu (die restliche Zeit des noch nicht genommenen Mutterschutzes vor der Geburt).

Mitglied inaktiv - 09.11.2001, 15:48



Antwort auf: Mutterschutz nach Frühgeburt

Hallo Ihr, mein Kind wurde zum ET geholt, hatte aber nur 2400g. Mir wurde keine Frühgeburt bescheinigt. Das Kind ist jetzt fast 2Jahre. Es beschäftigt mich aber immer noch alles sehr. So wie es hier aussieht habe ich wohl den verlängerten Muschutz verpaßt, obwohl ich ihn auch nötig gehabt habe.

Mitglied inaktiv - 11.11.2001, 20:57



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