Hallo Herr Prof. Jorch, unser Sohn ist mittlerweile unkorrigiert 21 Monate, korrigiert 18 Monate und kam nach vorzeitigem Blasensprung (in 20. SSW) in SSW 27 +0 zur Welt (in 11/2006). Er leidet unter einer schweren BPD und bedurfte bis einschließlich 04/2008 zusätzlicher Sauerstoffgabe zuhause und seitdem nur noch bei Erkältungen. Er wurde in der Saison 2007/2008 mit Synagis geimpft und hat das auch gut vertragen. Nach einer Kontrolluntersuchung diesen Monat wurde uns von dem Arzt, der unseren Sohn schon auf der Intensivstation betreute, nahe gelegt, unseren Sohn auch in der kommenden Saison (2008/2009) mit Synagis impfen zu lassen. Nachdem wir dieses unserem behandelnden Kinderarzt mitteilten, meinte dieser, dass es gut möglich sei, dass die Krankenkasse das nicht übernimmt und wir die Kosten tragen müssten, da unser Sohn älter ist als ein Jahr. Er möchte lediglich ein Privatrezept ausstellen, so dass wir also in Vorleistung treten müssen (pro Impfung 1800 Euro). Meine Recherchen haben ergeben, dass bei Frühgeborenen mit einer chronischen Lungenerkrankung (CLD) bzw. einer schwereren BPD diese Impfung auch noch im 2. Lebensjahr übernommen werden muss. Ich berufe mich hier vorallem auf die Richtlinien über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (AMR), Anhang 4. Dort wird explizit auf Synagis eingegangen und die Risikogruppen, für die eine Impfung empfohlen wird. Nun endlich meine Frage: Wie sehen Sie das? Ist es möglich, dass die Krankenkasse (gesetzlich) die Kostenübernahme ablehnt / ablehnen darf? Wie sind Ihre Erfahrungen? Für eine Stellungnahme bin ich Ihnen sehr dankbar. Gruß S.Kittl
Mitglied inaktiv - 20.08.2008, 08:13