juristische frühchendefinition

Prof. Dr. med. Gerhard Jorch Frage an Prof. Dr. med. Gerhard Jorch Kinderarzt und Neonatologe

Frage: juristische frühchendefinition

Eine frage zum Thema recht: Wann werden Kinder als frühchen bezeichnet, danch richtet sich nämlich ja der Mutterschutz. Unsere Neele kam 36+3 zur Welt, hatte jedoch 2650 Gramm. Da sie nur 3 Stunden im Inku war, danach bei mir, hat sie offiziell keinen erhöhten Pflegebedarf, war auch schon reif gemäß den Anzeichen. Diverse Kliniken stellen jedoch die Frühgeburtsbescheinigung immer aus, egal wie schwer unhd reif, wenn die kinder vor vollendeter´37. Woche gekommen sind. Was ist denn nun richtig ??? DG

Mitglied inaktiv - 19.09.2001, 19:04



Antwort auf: juristische frühchendefinition

Die WHO-Definition ist eindeutig: Frühgeburt liegt immer und nur dann vor, wenn die Geburt vor Vollendung der 37. SSW erfolgt. Also 36 Wochen 6 Tage ist frühgeburt, 37 Wochen + 0 Tage ist Reifgeburt. Der verlängerte Mutterschutz wird inhaltlich durch den erhöhten Pflegebedarf bei Frühgeburt begründet, den der Arzt bescheinigt. Hier gibt es also einen Ermessensspielraum des Arztes.

von Prof. Dr. med. Gerhard Jorch am 20.09.2001



Antwort auf: juristische frühchendefinition

Geht es Dir wieder nur ums Geld kassieren ? Was soll diese Frage ?

Mitglied inaktiv - 20.09.2001, 06:28