Wer ist Zuständig, wenn der Verdacht von Impfschäden besteht ???
Unser Sohn wurde ohne unsere Einwilligung auf der Frühchenstation geimpft und hat Folgeschäden, die nicht durch Frühgeburt alleine bedingt sind.
Wer ist für diese Untersuchung zuständig bzw bezahlen das die Krankenkassen ?
Wieso impfen Kliniken ohne Einwilligung der Eltern oder Aufklärung der Eltern, ist nach meiner jetzigen Auskunft an sich schon Körperverletzung....
dg
Mitglied inaktiv - 26.08.2002, 11:00
Antwort auf:
Impfungen - Zuständigkeit für Folgeschäden
Im Prinzip brauchen Frühchen die Impfungen dringender als andere Kinder. Trotzdem gehört zu einer Impfung Beratung, Aufklärung und Einwilligung.
von
Prof. Dr. med. Gerhard Jorch
am 26.08.2002
Antwort auf:
Impfungen - Zuständigkeit für Folgeschäden
die sache ist die, dass ein fruehchen absolut NIE
geimpft werden sollte, denn restlos alles spricht
dagegen! und das sollte eigentlich jeder arzt wissen,
und wenn er's nicht weiss, dann sollte er sich bei
mcdonalds um einen job bewerben. daher denke ich mal,
dass dagmar bzw ihr ellert auf jeden fall voellig
falsch behandelt wurde. es ist schon schlimm genug,
ein gesundes baby ohne wissen der eltern zu impfen,
aber wenn es sich um ein fruehchen, dessen mutter
waehrend der SS gesundheitliche probleme hatte,
handelt, dann ist dies reinweg kriminell. und so was
sollte bestraft werden und auch ganz gross durch die
medien gehen, damit sich aerzte, die das auch tun,
sich's das naechste mal doppelt ueberlegen!
Mitglied inaktiv - 26.08.2002, 13:59
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Impfungen - Zuständigkeit für Folgeschäden
Ich weiß nicht, warum DG überhaupt noch Ärzte in Anspruch nimmt, da sie ja doch scheinbar - zumindest in ihren Augen - kriminelle Vollidioten sind. Ich empfinde - trotz aller Risiken - NICHT-Impfen für Körperverletzung am eigenen Kind und finde es nicht fair, ständig Ärzte derartig anzugreifen, da es Dinge zwischen Himmel und Erde gibt, für den auch ein Arzt keine Erklärung hat.
Viele Grüße!
Mitglied inaktiv - 26.08.2002, 23:05
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Impfungen - Zuständigkeit für Folgeschäden
Nun aber mal langsam, ein nicht lebensnotwendiger med. Eingriff - ohne Einwilligung der Eltern ist Körperverletzung !
Jede KK hat einen zust. Sachbearbeiter für "Behandlungsfehler" an den man sich wenden kann.
Allerdings haben wir ja als unsere Kinder auf der ITS lagen , einen pausch. Einwilligungsbescheid für alles und jedes unterschrieben.....soweit ich mich erinnern kann.
LG Doreen
Mitglied inaktiv - 27.08.2002, 15:19
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Impfungen - Zuständigkeit für Folgeschäden
Hallo Doreen!
Ich finde es halt nicht fair, ständig Ärzte anzugreifen und Behandlungsfehler zu unterstellen. Ich kann Dir mal sagen, wie ein Arzt aussieht, wenn er nach einem 36-Stunden-Dienst ohne Schlaf mit vielen OPs und Unfallambulanz nach Hause kommt. Nicht umsonst haben z. B. Chirurgen eine durchschnittliche Lebenserwartung von 56 Jahren. Es ist sicherlich vieles nicht so zu entschuldigen, aber nicht bei den Ärzten liegt m. E. der Fehler, sondern am System hakt es in Deutschland!
Liebe Grüße!
HC
Mitglied inaktiv - 27.08.2002, 20:33
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Impfungen - Zuständigkeit für Folgeschäden
Ärzte sind auch nur menschen die Fehler machen
nur mit dem Zugeben haben sie manchmal probleme "
Mitglied inaktiv - 28.08.2002, 00:04