Frage: Falsche Impfung erhalten!

Hallo Herr Prof. Jorch! Ich wollte meinen Sohn gegen Pneumokokken impfen lassen. Er ist eine ehemalige Mangelgeburt (2180 g, 47 cm in der 37 + 2 SSW) und damit ist die Impfung für ihn ja auch empfohlen. Mein Kinderarzt hat die Impfung zunächst abgelehnt, letztlich dann aber auf meinen ausdrücklichen Wunsch durchgeführt. Zum Impfzeitpunkt war mein Sohn nicht ganz 18 Monate. Die Impfung hat er gut vertragen. Sie ist jetzt ca. 3 Wochen her. Jetzt habe ich allerdings gesehen, dass der Kinderarzt nicht mit Prevenar, sondern mit Pneumovax geimpft hat, also einem Impfstoff, der eigentlich erst ab einem Alter von 2 Jahren zugelassen ist. In Herrn Dr. Heiningers Forum habe ich gelesen, dass nun die volle Immunantwort nicht zu erwarten ist und ich solle mit Prevenar nachimpfen lassen, wenn ich optimalen Schutz haben will. Mein Kinderarzt meint aber, der Impfschutz muss reichen. Es wäre zwar die falsche Impfung gewesen, aber da er "schon" 1 1/2 und gesund ist, wäre das noch zu vertreten. Außerdem würden andere Kinderärzte auch vor dem 2. Geburtstag schon mit Pneumovax in einmaliger Dosis impfen. Wie sehen Sie das? Er ist jetzt ja schon 18 Monate alt und hat sich bislang jetzt auch normal entwickelt (er ist nur noch ein bisschen zu leicht, liegt aber in der Kurve). Ich habe leider bislang keine konkrete Meinung gehört und weiß auch nicht, was nun "optimaler Impfschutz" bedeuten soll bzw. inwieweit er jetzt überhaupt geschützt ist und ob die Auffrischung hier wirklich mehr Nutzen als Schaden bringt. Ich bin schon sprachlos angesichts der Tatsache, dass ein falscher Impfstoff geimpft wurde. Ich würde mich daher sehr freuen, wenn Sie mir sagen könnten, ob Sie hier nochmal impfen würden oder nicht. Vielleicht können Sie mir auch jemanden sagen, an den ich mich wenden kann. Das Impfforum ist ja leider geschlossen. Herzlichen Dank! Jana

Mitglied inaktiv - 13.06.2002, 20:59



Antwort auf: Falsche Impfung erhalten!

Ich weiß nicht was Herr Kollege heininger erläuitert hat. Ich würde jedenfalls mein Kind nicht noch einmal stechen nur weil Pneumovax offiziell nicht für Kinder unter 2 Jahren zugelassen ist. Das hat ja häufig nur formale arzneirechtmittelabhängige Gründe.

von Prof. Dr. med. Gerhard Jorch am 21.06.2002



Antwort auf: Falsche Impfung erhalten!

Herr Dr. Heininger hat mir inzwischen die Sache erläutert. Sie werden nicht böse darüber sein :-). Gruß Jana

Mitglied inaktiv - 19.06.2002, 20:26



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