Sehr geehrter Herr Dr. Mallmann, ich bin mir nicht sicher, ob ich mit meinen Fragen bei Ihnen ganz richtig bin. Ich stelle sie trotzdem. ;-) Müsste ich im Falle einer Schwangerschaft und einem negativen Zytomegalietest das Beschäftigungsverbot in einer Kinderkrippe (also unter 3 Jahre) auf alle Fälle akzeptieren, oder könnte ich eine Einverständniserklärung unterschreiben, dass ich trotzdem bis zum Mutterschutz weiter arbeiten möchte? Mit dem Vermerk, dass ich halt nicht mehr wickele, z.B. Ich fürchte, dass das BV (durch den AG) unumstößlich ist, sonst könnten Einrichtungen ihre Mitarbeiterinnen theoretisch unter Druck setzen, aber fragen wollte ich trotzdem sicherheitshalber... Welche Titer sind für ein Beschäftigungsverbot in einem Kindergarten (also über 3 Jahre) relevant? Zytomegalie ist es dann ja nicht mehr. Aber gibt es noch andere, durch die mir "Umgemach" drohen könnte, oder bin ich im Kindergarten, wenn ansonsten die Schwangerschaft komplikationslos läuft, "auf der sicheren Seite"? Jetzt mal abgesehen von einer wochenweisen Freistellung, wenn tatsächlich bestimmte Krankheiten im KiGa auftreten, ich glaube z.B. Windpocken oder Scharlach. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen! Vielen Dank!
von MagicMandala am 21.03.2017, 12:14