Hallo Frau Bader, ich bin aktuell seit 30.7.24 im Beschäftigungsverbot. Der voraussichtliche ET ist am 16.10.24, bin also jetzt seit 4.9. in Mutterschutz.  Ich bekomme eigentlich als Sonderleistung jeden Monat einen Tankgutschein in Höhe von 44 Euro. (steht auch so im Arbeitsvertrag)  Für August habe ich jedoch keinen erhalten. Die Kollegin, welche einen erhalten hatte, meinte der Chef hätte gesagt, er hätte diese für mich abbestellt, da mir die Gutscheine nicht mehr zustehen würden? Er hätte sich wohl darüber extra informiert. Ist dies so rechtens? Und falls nicht, wie lange hätte ich noch Anspruch auf die Gutscheine, auch im Mutterschutz? Elternzeit ja wahrscheinlich nicht? Weiss nicht ob ich dies ansprechen soll bei ihm.  Vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung.  Sunny