Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltsgrenze Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gehaltsgrenze Elterngeld

User-1739315169

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Hallo Frau Bader, wir sind nah an der nun gesenkten Einkommensgrenze, oberhalb derer kein Elterngeldanspruch mehr besteht. Wir sind beide "nur" angestellt, heißt die letzten 12 Monate vor Geburt zählen für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Da wir einen beide eine finanzielle Belastung aus dem Studium mitgenommen und gerade erst angefangen haben Geld zu verdienen, spielt das Elterngeld für uns eine große Rolle. Frage: Ist es rechtlich in Ordnung mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, den Lohn für ein paar Monate zu kürzen und nach Geburt die Summe auszuzahlen, damit in den 12 Monaten vor Geburt das zu versteuernde Einkommen niedriger ausfällt? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!


SuJam

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Das Einkommen während des Elterngeldes wird auf das Elterngeld angerechnet. Nützt also wenig. Wenn das so einfach wäre, dann würde das sicher jeder Betroffene machen.


misses-cat

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Ich bezweifle das einer eurer Arbeitgeber euch beim Betrug   und das wäre  es, unterstützen würde


annarick

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Kannst du weniger Stunden arbeiten? Wenn dein AG das macht, kannst du ja deine Stelle für die entsprechenden Monate reduzieren.


Sternenschnuppe

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Ihr verdient mehr als 175.000€ im Jahr und wollt wegen 18.000€ betrügen? Wahnsinn! 


KielSprotte

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Du fragst nicht ernsthaft eine Rechtsanwältin, wie ihr am besten betrügen könnt? 


Dojii

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Du hast da einen großen Denkfehler. Die Einkommensgrenze bezieht sich auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor Geburt und eben NICHT die 12 Monate vor Geburt.  Wird euer Kind 2025 geboren, dann zählt euer gemeinsames zu versteuerndes Einkommen aus dem Jahr 2024. Das könnt ihr jetzt nicht mehr verringern. 


Andrea6

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Das steht aber im Widerspruch zu dieser Auskunft: "Der Bemessungszeitraum umfasst in der Regel das Einkommen der zwölf Monate vor dem Geburtsmonat Ihres Kindes. Einkünfte aus Ihrer Erwerbstätigkeit, die Sie in diesem Zeitraum haben, sind die Grundlage für die Berechnung Ihres Elterngeldes."


Dojii

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Nein tut es nicht. Das sind zwei verschiedene Dinge und Zeiträume.  Was du zitierst ist der Bemessungszeitraum zur BERECHNUNG des Elterngeldes. Also die Höhe des Elterngeldes, das du bekommst.  Die Einkommengrenze wird immer anhand des letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraumes (Kalenderjahr) vor Geburt errechnet, ohne Ausnahmen.  § 1 Abs. 8 BEEG: "Ein Anspruch entfällt, wenn die berechtigte Person im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen nach § 2 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes in Höhe von mehr als 175.000 Euro erzielt hat. Erfüllt auch eine andere Person die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 oder der Absätze 3 oder 4, entfällt abweichend von Satz 1 der Anspruch, wenn die Summe des zu versteuernden Einkommens beider Personen mehr als 175.000 Euro beträgt."  


Andrea6

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Ok. Dann dürfte das aber im vorliegenden Fall für das Ex-Studentenpaar eine gute Nachricht sein, falls da z.B. erst Mitte 2024 angefangen wurde zu arbeiten.


Dojii

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Da ist was dran. ;)


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