HollyHolly
Hallo Herr Doktor, leider wurde eine Frage in meinem letztes Post nicht beantwortet: "Kann ein Vater der seinen 4,5 jährigen Sohn mit einer Hand an einem Oberarm fässt während das Kind sitzt / steht, und etwas stärker schüttelt/ rüttelt, ein Schütteltrauma hervorrufen?" Mache mir noch oft Gedanken um unseren kleinen Nachbarsjungen. Liebe Grüße
Liebe H., es geht nicht darum., wie stark der Vater seinen Jungen diesmal verletzt haben könnte, sondern darum, das und vielleicht wirklich ernsthafte Verletzungen und vor allem psychische Schäden bei dem Kind zu verhindern. Und das geht nur, wenn die Familie Hilfe bekommt und Sie dafür sorgen. Alles Gute!
Mr_Worker
Die Frage ist doch obsolet. Falls das ein Schütteltrauma hervorgerufen haben sollte, ist die Nummer doch schon längst durch. Daran wirst Du nichts mehr ändern! Falls es Deine Absicht ist, auf Basis der kommenden Antwort zu entscheiden, ob Du die Polizei verständigst oder nicht, ist das aus meiner moralischen Sicht eine falsche Herangehensweise. Ich war nicht dabei. Und es ist nicht Dein Business, Dich in anderer Leute Erziehungsmethoden einzumischen. Es sei denn, Du beobachtest eine Situation, die gegen geltendes Recht verstößt. Falls Du diese beobachtet haben solltest und tust dagegen nichts, machst Du Dich juristisch und moralisch der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Falls Deine Phantasie mit Dir durchgegangen ist und die Situation gar nicht so schlimm war, ist es keine Schande sich das einzugestehen. Falls Du Dir nicht sicher bist, geh einfach zur Polizei und schildere ganz sachlich das, was Du beobachtet hast. Die werden eine Meinung dazu haben. Wie man es dreht oder wendet. Die Entscheidlung liegt bei Dir! Eine Hilfe: § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die 1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht, 2. seinem Hausstand angehört, 3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder 4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr 1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder 2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt. (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
User-1724674668
Holly was bringt es dir diese Fragen zu stellen? Der Arzt war nicht dabei.!! Ja.! Wenn ein Kind mit genügend Gewalteinwirkung geschüttelt wird, kann das drastische Folgen haben.! Zufrieden??? Warst du schon beim Jugendamt?? Hast du dort angerufen??? Das hoffe ich inständig.! Du hast dem Jungen in der akuten Situation nicht geholfen, dann tu jetzt bitte endlich etwas.! Mir bricht das Herz wenn ich so etwas lese.! Die Mutter schafft das sicherlich nocht alleine, lullt dich vermutlich bereits ein ihr "Zeit" zu geben.! Der Junge könnte morgen schon erschlagen und tot! sein.! Wäre nicht das erste mal.! Und im Nachinein heißt es dann: Warum hat niemand aud der Nachbarschaft Hilfe geholt? Ist niemanden etwas aufgefallen? DIR ist es aufgefallen, also wende dich BITTE umgehend an das Jugendamt.! Das kannst du such anonym wenn dir das lieber ist.! Hast du selber Angst vor dem Vater? Mit einer solchen Angst könnte ICH persönlich besser leben, als mit dem Gewissen wenn es zu spät ist oder auch "nur" dem Wissen, das der Junge zu Hause Gewalt erfährt von einem saufenden, sturzbetrunkenen "Vater!" HILF DEM KIND UND BENACHRICHTIGE DAS JUGENDAMT..!!! Und das BITTE zügig.!!!
Hasenbande
Da es nicht eine einmalige Gewalthabdlung sein wird, solltest du Hilfe holen und zwar umgegend. Ich kann dich nicht verstehen... Warum hilfst du einem Kind in Not nicht?