Frage im Expertenforum Kinderarzt an Dr. med. Andreas Busse:

Meldepflicht

Dr. med. Andreas Busse

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Kinderarzt
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Frage: Meldepflicht

minuschka

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Guten Aben Herr Dr. Busse, meine Tochter hatte am 20 Januar Scharlach, wurde mit Penicillin behandelt (10 Tage) und hatte riesiger Stress; zuerst weil die Kita wollte nach 2 Tage sie nicht wieder aufnehmen, obwohl sie weder Ansteckungsgefahr noch Symptome zeigte nach dem ersten zwei Behandlungstage. Anderseits die Kinderärztin weigerte sie krank zu melden, da keine Symptome mehr hatte. Die Leiterin der Einrichtung machte mir die Hölle heiß, war der Meinung ich sollte mich dann selbst krank machen oder Urlaub nehmen, so musste ich drei Tage Urlaub nehmen. Jetzt hat die Kleine wieder Strepptokkoken A (ohne Scharlacherscheinungen) Sie nimmt Antibiotika schon zwei Tage und hat keine Symptome...kann ich persönlich bei Gesundheitsamt der Fall anmelden oder muss ich wieder der Stress mit der Leitung bekommen.???ich zweifelt sehr das unsere Kinderärztin sie krank melden wird da erschein wieder Gesund zu sein und wg. Behandlung nicht mehr ansteckend. Ich bedanke mich im Voraus! Mit bestem Grüßen, Roldan Martinez


Dr. med. Andreas Busse

Dr. med. Andreas Busse

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Liebe M., "Kinder oder Jugendliche, die an Scharlach erkrankt sind oder bei denen der Verdacht auf eine Scharlach-Erkrankung besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Die Eltern müssen die Einrichtung über die Erkrankung ihres Kindes informieren. Wann die Tätigkeit wieder aufgenommen bzw. die Gemeinschaftseinrichtung wieder besucht werden kann, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt oder das zuständige Gesundheitsamt. Nach einer Antibiotika-Gabe ist das in der Regel am zweiten Tag möglich, ansonsten nach Abklingen der Beschwerden. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich." So lautet die offizielle Empfehlung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Sie notfalls den Erzieherinnen mitteilen können: https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/scharlach/ Alles Gute!


clausi2012

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Hallo, meine Frage ist jetzt, was ein Kind in einer Kita zu suchen hat, wenn es noch Antibiotika nehmen muss!? Gönn doch deiner Tochter ein paar Tage zu Hause um sich richtig auszukurieren. Auch wenn sie nicht mehr ansteckend ist, können sich die Kleinen schlecht fühlen.


Surematu

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Theoretisch könnte sie gehen,weil sie nicht mehr ansteckend ist. Wir brauchten eine Gesundschreibung vom Arzt. Ich persönlich geb mein Kind auch nicht in die Kita,wenn er Antibiotika nimmt.


Naddel2705

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Wie soll das gehen - 10 Tage daheim bleiben, weil das Kind Antibiotika nimmt? Das geht ja nur, wenn man nicht arbeitet. Das hat ja dann nichts mit "dem Kind nicht die 10 Tage gönnen" zu tun, sondern damit, dass man das schlichtweg nicht kann, wenn man arbeitet.


minuschka

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Warum sollte meine Tochter zuhause bleiben wenn ihr gut geht.??? Sie hat keine Schmerzen, kein Fieber ist spielerisch, isst gut.... Warum bin als schlechte Mutter eingestuft wenn ich sehe dass ihr gut geht und freut sich riesig auf die Kita ?? Ich als Mutter bin die. Erste die Zuhause bleibt wenn ich sehe dass meine Tochter schlecht geht ...Das Wohl meiner Tochter ist das erste für mich. Ich finde erst klasse eure Aussage:Oh mein Gott mit Antibiotika in der Kita.... Leute seid ihr bei Sinne??? Habt ihr Kinder und Beruf überhaupt? Habt ihr medizinische und pflegerische Erfahrungen oder Kenntnisse?? Warum soll man zuhause bleiben wenn Antibiotika nimmt und Symptomfrei ist ??? Naddel wie recht du hast, Viele Dank für die Unterstützung aber ich glaube es gibt einfach Menschen die nur Vorurteile haben und dabei vergessen sich selbst an der Spiegel zu betrachten. Bedauerlicherweise werde ich morgen meine Maus. zu Kita bringen, weil sie leider keine Krankheitssymptome hat, weil sie leider Medikamente nimmt und weil sie leider mit einem lächeln ins Gesicht vor 1 Stunden zur mir sagte: Mama sorgt dich nicht um mich, ich habe kein Aua mehr, mir geht es gut und morgen geht zu meine Freunden.... bitte Mama!!! Mit bestem Dank


Surematu

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Ich bin eben momentan noch in Elternzeit und habe nichts davon geschrieben,dass du eine schlechte Mutter bist. Wenn es ihr gut geht,dann bring sie in die Kita aber dann kann ich bei deinen Post auch nicht ganz nachvollziehen,was du schlussendlich von Dr.Busse willst?


IngeA

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Beim Gesundheitsamt musst du gar nichts melden, der Kiga übrigens normalerweise auch nicht. Das muss der Arzt machen. Du musst dem Kiga melden wenn dein Kind eine Ansteckende Erkrankung hat. Nachdem sie nicht mehr ansteckend ist, musst du auch nichts melden. LG Inge


Mitglied inaktiv

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Viele Kinder sind deshalb schnell wieder krank, weil sie eben noch nicht wieder wirklich fit sind. Auch dann wenn sie den Eindruck machen. Man muss sicherlich nicht die kompletten 10 Tage abwarten, aber 2 Tage erachte ich auch als zu wenig. Aber das müssen halt die Eltern alleine entscheiden. jeden Monat ein Antibiotika ist sicherlich alles andere wie toll für das Immunsystem. Wir lassen unsern dann jedenfalls deutlich länger daheim, jedenfalls dann wenn wirklich ein Antibiotikum nötig ist und es nicht "nur" ein Infekt ist.


Mimi987

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Trotz dass ich noch in Elternzeit bin, kann ich die TE voll verstehen. Der Arzt schreibt die Mutter nicht mehr Kinderkrank, da das Kind seiner Meinung nach (mit Antibiotika) in die Kita gehen kann - so wie es das RKI auch empfiehlt. Der Kindergarten sagt nö- was wie ich gelernt habe durchaus rechtens ist. Nun zum Dilemma der TE - 3 Urlaubstage im Januar, jetzt wieder einige? Mein AG macht das so nicht mit. Entweder ist das Kind krank und die Te mit Kinderkrankschreibung zu Hause oder das Kind ist gesund und kann betreut werden und die TE arbeiten. Dauernd ungeplanter Urlaub ist bei mir z.B. nicht. Ich interpretiere jetzt mal die Frage: Kann man das als Kinderarzt auch anders lösen („Zweifel am Kia“ ) oder handelt er vollkommen richtig und der Kiga braucht mal eine Ansage. Oder kommt man mit einer Gesundschreibung weiter. Berechtigte Frage an einen Kia als Zweitmeinung.


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