bluna27
Sehr geehrter Herr Dr. Busse, langsam verliert man den Überblick bei den Regelungen: Unsere Tochter (12) hatte Covid-19, sie hatte sich seinerzeit bei Ihrem Bruder angesteckt. Bei ihrem Bruder hatten wir einen PCR-Test, bei unserer Tochter nur einen Anti-Gen Test. Der Antikörpertest beim Kinderarzt hatte das später bestätigt, da sie ordentlich Antikörper hatte. Wenn wir unserer Tochter jetzt einmal impfen lassen, bekommt sie dann den "Geimpft-Status"? Es liegt ja eine qualifizierter Antikörpertest vor und ich verstehe die Ausführungen beim RKI so, dass das reicht als Alternative zum PCR-Nachweis? Vielen Dank. Bluna27
Liebe B., auch ein qualifizierter Antikörper-Test gilt als Nachweis einer durchgemachten Infektion. Sodass erst mal eine Impfung ausreicht. Alles Gute!
bina2020
Hallo. Ja es gilt der AK Nachweis, aber nur 1/2 Jahr nach durchgemachter Erkrankung. Zumindest in Österreich. Lg
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