Susanni13
Sehr geehrter Herr Busse, das Ergebnis des Neugeborenen- Hörscreenings (TEOAE und AABR) unserer Tochter war kurz nach der Geburt beidseitig auffällig. Nun, knapp einen Monat später, waren wir mit ihr beim Ohrenarzt. Im Arztbrief steht, dass eine beidseitige Innenohrschwerhörigkeit ausgeschlossen werden konnte (OAE bds. nachweisbar). Nun meine Frage: Reicht eine Untersuchung mittels OAE oder sollte auch eine Untersuchung mittels AABR durchgeführt werden? Danke für Ihre Mühe und Ihre Arbeit! Viele Grüße!
Liebe S., in der Regel sollte zur Kontrolle eines auffälligen Screeningbefunds beim Neugeborenen-Hörscreening die Hirnstallaudiometrie (AABR) eingesetzt werden, weil nur sie die komplette Hörbahn kontrolliert. Besprechen Sie das doch bitte mit Ihrem Kinderarzt. Alles Gute!
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