Rund um die Erziehung

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Geschrieben von Monroe am 16.03.2021, 23:23 Uhr

für mich gehört eine Erklärung zur Höflichkeit

Ja, so kann man absagen. Im Ap kam es für mich so rüber, als ob die TE schon deutlich machen wollte, was sie davon hält jetzt einen Kindergeburtstag zu feiern und das geht einfach zu weit, finde ich.
Sie muß ihr Kind nicht hingehen lassen, dann aber entweder mit einem vorgeschobenen Grund oder ihre eigenen Ängste als Grund. Aner doch nicht mit einem Statement zum Feiern während Corona, so wie sie es ja anscheinend vorhat.

 
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