Welche Rechte hat eine Kitaleitung, bei einer fremde Person auf dem Gelände?

Dipl.-Soz.päd Sylvia Ubbens Frage an Dipl.-Soz.päd Sylvia Ubbens Diplom Sozialpädagogin

Frage: Welche Rechte hat eine Kitaleitung, bei einer fremde Person auf dem Gelände?

Eine, dem Personal, fremde Person hat sich auf dem Kitagelände aufgehalten. Nachdem die Leitung der Kita gefragt hat, ob er der fremden Person helfen kann und was sie auf dem Gelände macht, antworte die fremde Person, dass sie das nicht sagen muss. Daraufhin fragte die Leitung der Kita wie denn die Person heißt, folgte die selbe Antwort und dass es die Leitung nichts angehe. Daraufhin hin wurde die Person darauf hingewiesen, dass sie mit der Leitung spreche, die das Recht hat zu erfahren, wer sich sich auf dem Gelände aufhält. Selbst jetzt wies sich die fremde Person nicht aus, verweigerte weiterhin die Aussage über den Grund des Aufenthaltes im Gelände und zeigte der Leitung einen Vogel. Nun verwies die Leitung des Kindergartens die fremde Person des Geländes, was diese allerdings verweigerte. Nach einigen Minuten, wurde die Leitung in Ihrer Aufforderung lauter und energischer, worauf nach einer Weile, die Person das Gelände schließlich verlies. Hat die Leitung in diesem Fall richtig gehandelt?

von Diakon24 am 05.11.2018, 18:37



Antwort auf: Welche Rechte hat eine Kitaleitung, bei einer fremde Person auf dem Gelände?

Liebe Diakon24, die Kitaleitung hat genau richtig gehandelt. Sie hat das Hausrecht und muss keine fremde Personen auf dem Gelände dulden. Zudem hat sie zuerst versucht, alles mit freundlichen Worten zu klären, um dann energischer zu werden. Das klingt alles nach einem guten Vorgehen. Viele Grüße Sylvia

von Sylvia Ubbens am 05.11.2018



Antwort auf: Welche Rechte hat eine Kitaleitung, bei einer fremde Person auf dem Gelände?

Zum einen glaube ich bist du im falschen Forum gelandet und ja die Kita Leitung hat recht. Sie hat dort das Hausrecht und hätte sogar die Polizei rufen können.

von Myfairlady11 am 05.11.2018, 18:44



Antwort auf: Welche Rechte hat eine Kitaleitung, bei einer fremde Person auf dem Gelände?

Die Kitaleitung hat insofern falsch gehandelt, dass sie schon früher die Polizei hätte rufen sollen.

von Kekskopf am 05.11.2018, 20:11



Antwort auf: Welche Rechte hat eine Kitaleitung, bei einer fremde Person auf dem Gelände?

Normalerweise sollte das Gelände verschlossen sein. Ab Uhrzeit x muß dann geklingelt werden. In so fern besteht der Fehler schon darin, dass die Person überhaupt das Gelände betreten konnte, ohne sich anmelden zu müssen. Es gibt aber auch die Sonderfälle: so kann zB der Schulhof einer Schule gleichzeitig öffentlicher Spielplatz sein - hört sich unmöglich an, gibt es aber. Dann muss der Schulhof immer zugänglich sein. Ich würde an der Stelle der Leitung prüfen, welche Möglichkeiten der tägliche Betrieb hergibt, ab Uhrzeit x das Gelände verschlossen zu halten, Einlass nur durch klingeln möglich. Außerdem bei den Eltern fragen, ob es jemanden mit Sorgerechtsstreitigkeiten gibt. Sehr oft versuchen die Partner, die sich dabei ungerecht behandelt fühlen, zusätzlichen - teilweise untersagten - Kontakt zu KiGa-Zeiten herzustellen.

von cube am 06.11.2018, 07:37