Frage: Verhalten in der Schule

Guten Morgen, ich erhielt kürzlich die Info aus der Schule, dass meine Tochter (2.Klasse, 8 Jahre alt) vom nächsten Ausflug ausgeschlossen wird, welcher zwei Wochen später stattfinden soll. Als Grund wurde angegeben, dass sie sich nicht an Regeln hält, wobei es bei Ausflügen niemals Probleme gab. Die Regel, die (wiederholt) gebrochen wurde, war, dass sie sich während der Hofpause mit einem anderen Kind im WC aufgehalten hat. Dazu muss ich sagen, dass vor der gesamten Klasse verkündet wurde, dass eine Teilnahme meines Kindes am Ausflug verwehrt wird, was für mich einem Bloßstellen gleicht. Nun habe ich bereits versucht, mit der Klassenlehrerin, welche die Maßnahme ausgesprochen hat, zu reden. Leider ging das nach hinten los. Diese war der Meinung, ich solle hinter ihr stehen und ich vermittle meinem Kind ein Bild, dass so nicht sein soll, wodurch die erzieherische Maßnahme nicht fruchten kann. Ich würde gern wissen, ob das gängige Praxis ist. In meinem Umfeld reagierte man mit Kopfschütteln, jedoch waren das mir nahe stehende Menschen. Auch mit einigen Tagen dazwischen, ist mir nicht begreiflich, wie man ein Kind von sozialen Aktivitäten ausschließt, aufgrund solchen Verhaltens. Vielleicht haben Sie einen Rat für mich. Vielen Dank und Viele Grüße

von jen85 am 10.09.2018, 10:57



Antwort auf: Verhalten in der Schule

Liebe jen85, Sie haben schon viele Meinungen zu dem Thema im Grundschulforum gehört. Grundsätzlich werden Sie nicht an der Konsequenz der Schule rütteln können. Sicherlich ist Ihre Tochter mehrfach aufgefordert worden, die Pause auf dem Hof zu verbringen und ihr auch deutlich gesagt worden, dass der Aufenthalt während der Pause auf der Toilette untersagt ist. Natürlich klingt es erst einmal nach einer Kleinigkeit, auf der anderen Seite handelt es sich aber um einen mehrfachen Regelverstoß. Interessant wäre, ob eine entsprechende Konsequenz von der Lehrerin Ihrer Tochter gegenüber im Vorfeld angekündigt wurde ("Wenn du noch einmal ..., dann ...".). Persönlich hätte ich es für gut gefunden, wenn die "letzte Verwahrnung" Ihnen als Eltern schriftlich mitgeteilt worden wäre, damit Sie mit Ihrer Tochter noch einmal hätten ins Gespräch kommen können. Dennoch ist die Schule Entscheidungsträger und darf Kinder von einem Ausflug ausschließen. Viele Grüße Sylvia

von Sylvia Ubbens am 11.09.2018



Antwort auf: Verhalten in der Schule

Das Verkünden vor der ganzen Klasse empfinde ich auch als Bloßstellung - das finde ich auch nicht ok. Bzgl. der Regeln und dem Ausschluss im Allgemeinen: Grundsätzlich sehe ich das schon so, dass sie eben die Regeln offenbar wiederholt mißachtet hat und darauf natürlich auch mal eine Konsequenz folgt. Auch wenn einem das als Eltern mißfällt. Ob sie sich bei Ausflügen an Regeln hält, ist eigentlich egal. Sie hat sich eben auch in der Schule daran zu halten und nicht nur, wenn es ihr passt. Was ich nicht gut fände, wenn deine Tochter die Konsequenz nicht vorher angekündigt worden wäre. Ob du der KL in den Rücken fällst, hängt für mich eher davon ab, was du deiner Tochter gesagt hast und wie du der KL gegenüber aufgetreten bist. Wenn du Töchterchen sagst "das geht ja gar nicht - ich rede noch mal mit der KL" und der KL als erstes kommst mit "finde ich nicht ok, das meine Tochter nicht mit darf" signalisierst du schon, dass du eben nicht hinter der KL stehst. Besser wäre vermutlich gewesen, die KL rein informativ zu fragen was denn da überhaupt Sache ist, du würdest gerne wissen, wie du dich verhalten sollst etc. Dann hätte man im Verlaufe des Gesprächs - je nach Reaktion der KL - immer noch nachschieben können, das man das anders sieht. Ach ja: was sagt denn deine Tochter überhaupt dazu?

von cube am 10.09.2018, 12:11



Antwort auf: Verhalten in der Schule

Danke für deine Sichtweise. Natürlich habe ich meinem Kind nicht signalisiert, dass ich das nicht ok von der Lehrerin fand. Meine Tochter konnte sich schon was anhören. Ich empfinde die Reaktion der Lehrerin nicht als Konsequenz vertretbar. Für mich muss die Konsequenz sofort spürbar und im Zusammenhang zum Vergehen stehen. Sprich: Hier vielleicht, die nächste Hofpause in der Nähe der Aufsichtspflicht verbringen. Zwei Wochen auf eine (für mich unpassende) Strafe warten, fühlt sich für mich nicht akzeptabel an. Ich wollte von der Lehrerin wissen, wie es dazu kam, dass diese Strafe ausgesprochen wurde. Daraufhin habe ich ihr vermittelt, dass das meiner Meinung nach ein wenig übers Ziel hinaus geht.

von jen85 am 10.09.2018, 12:29



Antwort auf: Verhalten in der Schule

Hi nochmal. Stell die Frage doch auch mal im Grundschulbereich ein - da antworten ja auch Eltern von Grundschülern mit vielleicht ähnlichen Erfahrungen und auch die ein oder andere Lehrerin. Der Ausschluss - ob übertrieben oder nicht hängt wahrscheinlich auch davon ab, wie so etwas generell an der Schule gehandhabt wird - ist für mich schon stimmig im Sinne von "bei Ausflügen muss sich an Regeln gehalten werden - wer das nicht kann, kann nicht mitfahren". Und als 8-jährige bzw. 2.Klässlerin ist die schon so weit verstehen zu können, dass die Konsequenz eben erst später wirklich folgt. Unser Kind ist 6 und versteht sehr wohl, wenn ich ihm so etwas ankündige und dann später eben auch darauf verweise, dass ich xy aus besagtem Grund erst mal nicht mehr möchte.

von cube am 10.09.2018, 13:04



Antwort auf: Verhalten in der Schule

Befreundete Lehrerin meinte, es würde darauf ankommen, warum die beiden Mädels im WC bleiben. Werden sie zB von anderen geärgert? Dann wäre die Maßnahme natürlich Quatsch. Würden sie es aber tun, weil sie es wollen und ihnen die Regeln der Lehrerin bzw. Schule zum wiederholten Male egal sind, wäre die Maßnahme ok. Berücksichtigen würde sie halt immer noch, ob betreffendes Kind eben einfach mal ne strengere "Ansage" braucht. Sie wies aber noch auch etwas hin: was ist denn mit dem anderen Mädchen? War es immer das gleiche Mädchen, mit dem deine Tochter im WC bleib? Darf dieses auch nicht mit? Wenn doch, warum die Ungleichbehandlung? Oder waren es immer unterschiedliche Mädchen?.

von cube am 10.09.2018, 13:33



Antwort auf: Verhalten in der Schule

Danke für die Infos. Es ist immer die gleiche Konstellation. Sie werden auf dem Hof nicht geärgert. Meine Tochter berichtete mir, dass sie allein sein wollen (natürlich ist das kein Argument). Die Lehrerin wusste nichts davon, dass das andere Kind ausgeschlossen ist. Erwähnt wurde in der Stunde nur meines. Der Klassenerzieher hatte aber dem anderen Kind im HA-Heft ebenfalls vermerkt, dass es am Ausflug nicht teilnehmen darf (wovon die Klassenlehrerin bis zum darauf folgenden Tag nichts wusste). Sieht wohl so aus, als sei das vertretbar.

von jen85 am 10.09.2018, 13:43



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