Strafe im Kindergarten?!

 Christiane Schuster Frage an Christiane Schuster Sozialpädagogin

Frage: Strafe im Kindergarten?!

Hallo Frau Schuster, ich hätte wohl eine Frage, die zwar nicht mein Kind betrifft, aber den Sohn meiner Freundin. Und zwar ist er gerade 4 geworden und letzte Woche Mittwoch vom Kiga abgehauen. Zum Glück hat meine Freundin ihn vorm Haus gefunden und ihn direkt wieder in den Kiga gebracht. Dort wurde dann mit dem Jungen und der Erzieherin die Sache "geklärt" bzw. "besprochen"... Am Donnerstag und Freitag war er nicht im Kiga, da sie in Urlaub waren. Heute Mittag dann, als meine Freundin ihren Sohn abholen wollte, saß der ganz allein in seiner Gruppe und mußte am Tisch sitzen. Alle anderen Kinder der Gruppe waren draußen, auch die Erzieherinnen. Meine Freundin bat sofort um ein klärendes Gespräch mit den Ezieherinnen. Diese sagten dann, dass sie sich als Sanktion überlegt hätten, dass der Kleine eine Woche lang "Draußen-Verbot" hätte, sogar, wenn Erzieherinnen mit draußen wären. Meine Freundin ist rasend vor Wut! Was sagen Sie dazu? Ist es eine angemessene Strafe, einen gerade 4-Jährigen eine Woche lang "Draußen-Verbot" zu erteilen, noch dazu bei diesem schönen Wetter? Ich dachte auch immer, die Strafe sollte man sofort erteilen, nicht erst nach 5 Tagen!? Liebe Grüße, Vreni

Mitglied inaktiv - 17.08.2009, 19:42



Antwort auf: Strafe im Kindergarten?!

Hallo Vreni Diese Strafe halte ich für recht unangemessen, da der Junge daraus ganz bestimmt nicht lernen wird, dass er nicht weglaufen darf. Er wird höchstens in Furcht vor den Erzieherinnen leben aus Angst vor weiteren Sanktionen. Für geeigneter halte ich es, den Jungen über die Gefahren seines Weglaufens zu informieren, nachdem er gefragt wurde, warum er weggelaufen ist. Da er scheinbar noch sehr spontan handelt und nicht über die Folgen seines Handelns nachdenken kann, wäre eine LOGISCHE Konsequenz gewesen, dass er -auch nach einem Kurzurlaub seiner Familie- vorübergehend nur unter direkter Aufsicht, bzw. in unmittelbarer Nähe einer Erzieherin spielen, bzw. sich aufhalten darf. Ihn unbeaufsichtigt im Gruppenraum zu lassen halte ich für eine Verletzung der Aufsichtspflicht.- Liebe Grüße und: bis bald?

von Christiane Schuster am 18.08.2009



Antwort auf: Strafe im Kindergarten?!

Darf ich mal ehrlich sein: Ich finde es in Ordnung, dass der Kindergarten die "Strafe" durchzieht. Sollen die es einfach vergessen, nur weil die Familie direkt danach im Urlaub war? Einzig über die Dauer von einer Woche kann man diskutieren, die finde ich auch zu lange. Da aber nur ein verlängertes Wochenende dazwischen war, finde ich es noch nicht zu weit weg. Vielleicht war die "Strafe" ja sogar mit dem Jungen zusammen besprochen worden? An dem Tag war wahrscheinlich nichts mehr möglich. Indiskutabel ist allerdings, dass er alleine drin war und er unbeaufsichtigt war. Das geht natürlich nicht. Gruß, Alexandra

Mitglied inaktiv - 18.08.2009, 08:59



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