Schlafenszeit

 Christiane Schuster Frage an Christiane Schuster Sozialpädagogin

Frage: Schlafenszeit

Hallo Frau Schuster, Hannah ist 7,5 Jahre alt und besucht die 2. Klasse der Grundschule. Momentan geht sie um 19.30 Uhr ins Bett, die kleine Schwester geht um 19 Uhr sie ist 4. Nun ist es so, daß Hannah sich immer öfter beschwert, das sie als Einzigste so früh ins Bett muss und ihre Freundin immer lange aufbleiben darf. Das ist wirklich so, sie haben eine andere Nationalität und da ist das eben so. Das Mädchen geht immer erst um 22 Uhr frühestens ins Bett. Ich denke dadurch das wir morgens um 6 aufstehen müssen um den Tag in Ruhe beginnen zu können, ist die Zeit okay. Sie ist auch oft hundemüde morgens und abends schläft sie auch innerhalb von 10 Minuten tief und fest. Am Wochenende darf sie dann auch mal länger aufbleiben. Ich würde gern mal wissen, was sie dazu meinen und wann die Kinder in diesem Alter schlafen sollten? Liebe Grüße Tanja

Mitglied inaktiv - 12.02.2009, 11:41



Antwort auf: Schlafenszeit

Hallo Tanja Wie Sie selbst schon sagen verläuft der Tag-/Nacht-Rhythmus in den Familien sehr individuell und richtet sich überwiegend danach, wann der Tag beginnt, wie anstrengend er für jedes Familienmitglied ist usw., bzw. sollte sich danach richten, da ausreichend Schlaf für JEDEN wichtig ist um gesund und leistungsfähig sein zu können. Meint Hannah nun, es sehr viel schlechter getroffen zu haben als ihre MitschülerInnen, halten Sie ihr bitte die Gründe entgegen, die Sie auch hier erwähnt haben: es nutzt Ihrer Tochter überhaupt nichts, wenn sie tagsüber übermüdet, quengelig, unkonzentriert usw. ist, nicht genügend Energie zum spielen, in der Schule mitarbeiten und Hausaufgaben erledigen hat usw. Weisen Sie Hannah gleichzeitig kompromißbereit darauf hin, dass sie wie immer gerne etwas länger aufbleiben kann, wenn Ferien oder Wochenende sind, da sie sich dann nur über sich selbst ärgern muß, wenn sie zu nichts Lust hat. Da Sie die Schlafenszeit Ihrer Tochter für Okay halten und nicht willkürlich festgesetzt haben, sollten Sie sich auch mit genannter Begründung durchsetzen, da Sie in der Verantwortung stehen, Ihre Tochter in eine SICHERE Selbstständigkeit zu führen. Liebe Grüße und: bis bald?

von Christiane Schuster am 12.02.2009