Wir sind in den Stadtteil gezogen, wo mein Mann und ich auch arbeiten. Wir haben den Kindergarten (und die Arbeitsstätte) genau vor der Tür und bekommen aber dort keinen Kindergartenplatz ab Januar 2011 für unsere Tochter. Momentan besucht Sie eine Kinderkrippe, die 11km von unserer Wohnung entfernt ist und muss/soll dann ab Januar 2011 in diesen Kindergarten gehen, obwohl wir eine Kita direkt vor der Tür haben. Wir haben uns bereits im September 2009 in der neuen Kita für Januar 2011 angemeldet und trotzdem wollen sie uns keinen Platz geben (angeblich voll). Gibt es eine feste Regel, die besagt, dass man Anspruch auf eine Kita im Einzugsgebiet der Wohnung und Arbeitsstätte hat? Das Jugendamt hilft leider auch nicht weiter, obwohl dies der Träger der Kita ist. Auf Anfragen wird einfach nicht reagiert!!! Vielleicht können Sie mir weiterhelfen bzw. einen Tip geben, wie man sich in solch einer Situation helfen kann. Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 21:21
Antwort auf:
Gesetzlicher Anspruch auf Kitaplatz im Einzugsgebiet?
Hallo Ratsuchende
Bezüglich eines gesetzlichen Anspruchs auf einen Kitaplatz im Einzugsgebiet fragen Sie bitte bei unserer Rechtsberatung, Nicola Bader, einmal nach, da ich als Pädagogin mit der jeweiligen Rechtslage nicht so sehr vertraut bin:
http://www.rund-ums-baby.de/recht/
Als Mutter empfehle ich Ihnen, direkt beim Jugendamt und möglichst auch in der Abteilung: Soziales, Kindergarten PERSÖNLICH vorzusprechen und die Unterbringung Ihrer Tochter auf Grund Ihrer Berufstätigkeit sehr dringend zu machen (sonst Arbeitsplatzverlust,...). Erwähnen Sie dann bitte auch, dass Ihre Tochter bereits in einer Krippe betreut wurde.
Noch günstiger ist es, wenn die Leiterin der jetzt besuchten Kinder-Krippe eine fortlaufende Betreuung in Wohnort-Umgebung dringend macht, bzw. befürwortet und selbst mit dem Ansprechpartner in der zuständigen Behörde telefoniert, bzw. Kontakt aufnimmt.-
Viel Erfolg, liebe Grüße und: bis bald?
von
Christiane Schuster
am 15.04.2010