freiwillige Zurückstellung der ersten klasse abgelehnt

Dipl.-Soz.päd Sylvia Ubbens Frage an Dipl.-Soz.päd Sylvia Ubbens Diplom Sozialpädagogin

Frage: freiwillige Zurückstellung der ersten klasse abgelehnt

Guten Tag Frau Sylvia Ubbens, ich möchte mich an sie wenden da ich nicht mehr weiß wie ich meiner Schwester helfen soll, bzw kann. Ihr Sohn Dustin ist 7 Jahre Alt geht in die erste Klasse Grundschule, meine Schwester hat vom Anfang an nicht mit ihm gelernt bzw hat immer seine Hausaufgaben gemacht, nun ist sie an der stell wo er nicht mehr mitkommt und den Anschluss der klasse verloren hat, er bekommt jetzt schon vereinfachte Materialien, sie wollte das Dustin die erste Klasse nochmal freiwillig Wiederholt, da sie ihren Fehler eingesehen hat er wurde getestet von der schule aus und es wurde laut Testergebnis festgestellt das er eine Geistige Behinderung hat da sein Kurzzeitgedächtnis sehr schlecht ist , zuhause kann er Buchstaben und die Zahlen benennen , doch in der Schule sagt er, er weis es nicht, oder er kann es nicht . Nun möchte die Direktorin das er entweder in die Lebenshilfe oder mit noten Befreiung in die 2 Klasse kommt. Sie möchte aber das ihr Sohn nochmal die Chance bekommt , da sie sich den Fehler ja eingesteht, die Schule möchte aber nur diese 2 Varianten ihr geben, kann man da wirklich nichts machen ? Das der Junge nochmal die Chance bekommt lg

von DanielaB38 am 02.07.2019, 14:55



Antwort auf: freiwillige Zurückstellung der ersten klasse abgelehnt

Liebe DanielaB38, meine Vorrednerinnen haben schon alle recht gut geantwortet. Dem kann ich nichts Neues mehr hinzufügen. Ihre Schwester sollte den Fachleuten vertrauen. Es wird Dustin nicht schaden, ohne Benotung beschult zu werden. Sollte sich herausstellen, dass Dustin doch in der Lage ist, mehr zu lernen, wird die Schule das Lernkonzept für Dustin anpassen. Viele Grüße Sylvia

von Sylvia Ubbens am 03.07.2019



Antwort auf: freiwillige Zurückstellung der ersten klasse abgelehnt

Das Problem ist eher die festgestellte Geistige Behinderung hat. Das Wiederholen der Klasse wird daran nichts ändern und auch, das deine Schwester mit ihm nicht von Beginn an geübt hat, ist nicht der Grund für die Behinderung. Die Direktorin hat zwei - wie ich finde - richtige Vorschläge gemacht: entweder eine Schule, die auf Kinder mit geistiger Behinderung eingestellt sind und entsprechend fördern können - oder aber er bleibt mit Notenbefreiung. Macht euch bitte klar, das er keine Noten in der Regelschule bekommen kann. Er scheint von der Art der Behinderung so eingeschränkt für den normalen Schulstoff zu sein, dass Noten keinen Sinn machen. Und insofern macht auch ein Wiederholen keinen Sinn. Die Behinderung wird dadurch wie gesagt nicht verschwinden.

von cube am 02.07.2019, 17:44



Antwort auf: freiwillige Zurückstellung der ersten klasse abgelehnt

Deine Schwester soll das Kind in einem SPZ untersuchen und sich dort dann beraten lassen. Irgendeinen Grund muss es ja geben, warum das Kind nicht mitkommt. Fehlendes Üben und fehlende HA werden das eher nicht sein. In der ersten Klasse kommen die meisten Kinder auch ohne Üben und HA normalerweise problemlos mit. LG Inge

von IngeA am 02.07.2019, 20:49



Antwort auf: freiwillige Zurückstellung der ersten klasse abgelehnt

Danke für eure Antworten, ich habe es ihr lesen lassen , sie wird sich jetzt mal an ein spz wenden und Dustin da mal untersuchen lassen , sie gibt sich halt die Schuld dran, weil halt die Schule sagt am Anfang ist Dustin vom schulischen mit gekommen aber " ich glaube " seid Dezember letzten Jahres überhaupt nicht mehr , meine Schwester hat halt überhaupt nicht mit ihm gelernt oder auch die Hausaufgaben wurden von ihr erledigt.

von DanielaB38 am 02.07.2019, 21:44



Antwort auf: freiwillige Zurückstellung der ersten klasse abgelehnt

Bei einem normal intelligenten Kind ohne Teilleistungsschwäche ist es überhaupt nicht notwendig, in der ersten Klasse zu üben. Es wird dann zwar vielleicht nicht der Klassenprimus sein, aber nicht so extrem den Anschluss verlieren. Natürlich macht es Sinn, das Kind weitergehend untersuchen zu lassen. Das sollte so schnell wie möglich passieren, um entscheiden zu können, ob eine Förderschule für geistige Entwicklung , eine für Lernbehinderung oder Inklusive Beschulung für das Kind am Besten ist.

von 3wildehühner am 02.07.2019, 22:36