Betreuungsschlüssel

 Christiane Schuster Frage an Christiane Schuster Sozialpädagogin

Frage: Betreuungsschlüssel

Sehr geehrte Frau Schuster, da ich im Netz nicht eindeutig fündig werde: 1. Ist es rechtlich erlaubt, 13 Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Jahren in einer Gruppe von 2 Erzieherinnen betreuen zu lassen? (Beide sind nicht die gesamte Zeit anwesend, sondern nur zur Kernzeit. D.h. 1 Erzieherin betreut teilweise die 13 Kinder für 2-3 Std alleine.) 2. Ist es erlaubt, dass 26 Kinder zwischen 2 und 3 LJ sich 5 Töpfchen und 2 Toiletten teilen? Sprich - überwiegend befinden sich 13 Kinder im Waschraum mit 5 Töpfchen und 2 Toiletten, eingepfercht zw. Wand und Waschbecken, manchmal auch bis zu 20 Kinder. An wen muss man sich wenden, wenn man eine Überprüfung der Zustände vor Ort wünscht? Danke

von Rosenrot1109 am 21.02.2011, 22:30



Antwort auf: Betreuungsschlüssel

Hallo Rosenrot1109 Bitte schauen Sie einmal im aktuellen Kindergartengesetz nach oder wenden Sie sich an ein wohnortnahes Jugendamt (Kita- und Heimaufsicht) für genaue Infos, da die Beantwortung dieser Fragen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Vielleicht erhalten Sie auch auf nachfolgend genannter Seite die gewünschten Infos: http://www.kindergartenpaedagogik.de/366.html Handelt es sich in konkreter Situation um eine Einrichtung in kirchlicher Trägerschaft, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Dachorganisation. Viel Erfolg, liebe Grüße und: bis bald?

von Christiane Schuster am 22.02.2011