Ausnahme von der Regel: Verwirrung für das Kind?

 Christiane Schuster Frage an Christiane Schuster Sozialpädagogin

Frage: Ausnahme von der Regel: Verwirrung für das Kind?

Hallo Frau Schuster, wie würden sie sich verhalten? Achtung, muß dazu etwas ausholen.... wir wohnen in einem Zweifamilienhaus im Parterre mit direktem Zugang über die Terrasse zum Garten, den wir uns mit unseren Nachbarn teilen. Den Weg zum Garten (etwa 1 Meter lang) haben wir durch ein Blumenbeet neu gelegt und mit mehreren Säcken walnußgroßer Steine aufgefüllt. Für meinen Sohn (2,5 J. alt ) sind die Steine natürlich sehr attraktiv, und er spielt gelegentlich auf diesem Weg, lädt die Steine in den Bagger ein, lädt aus, baut Steinberge usw. usw. Wir haben ihm aber auch erklärt, daß er die Steine weder auf die Terrasse werfen soll, noch in die Wiese. Das klappt auch prima. Nun hatte ich gestern eine Bekannte zu Besuch; wir saßen auf der Terrasse und unsere Söhne spielten irgendwann auf diesem Steinweg. Dann kam Klara (2 1/4 J.), die Nachbarstochter, hinzu und spielte auch mit. Eifrig wurden die Eimerchen geladen, umgeworfen usw. Plötzlich höre ich die Stimme von Klaras Papa vom Balkon runterrufen: "Klara, laß` die Steine in Ruhe. Nicht auf die Wiese schütten". Bis dahin war noch überhaupt nichts auf der Wiese gelandet, zumal ich auch mehrfach gesagt hatte, daß sie mit den Steinen auf dem Weg spielen sollen. Die drei Kinder spielten weiter, füllten Eimer und Bagger usw. und auf einmal steht Klaras Pa unten im Garten und fährt seine Tochter an: "Ich hab` Dir doch gesagt, Du sollst aufhören!". Ich schaue ihn etwas iriitiert an und sage: "Hey, das ist in Ordnung. Die können hier spielen. Ich bin da und wenn mir was nicht paßt, dann sage ich das schon." "Es geht hier ums Prinzip" blafft er zurück, kramt den Eimer, schüttet die Steine aus (versehentlich landet die Hälfte auf der Wiese...) und geht mit Töchterchen davon. Nachdem meine Bekannte weg war, bin ich nochmal auf unseren Nachbarn zu und meinte, daß wir das klären sollten. Er meinte dann, daß Klara, wenn wir nicht da wären, auch nicht mit den Steinen spielen dürfte und heute plötzlich hätte sie es gedurft. Das fände er nicht okay und deswegen hätte er das auch mit dem "Prinzip" gesagt. Diese Ausnahmeregelung könne seine Tochter nicht verstehen: einmal darf sie, ein andermal nicht. Ich entgegnete ihm, daß Klara mit meinem Sohn und seinen Freunden gerne auf unserem Steinweg spielen kann. Ich kann und will es ihr nicht verbieten, wenn gleichzeitig unsere kids da sitzen und spielen und es für mich okay ist. Wenn wir aber nicht zu Hause sind, erwarte ich, daß unsere freiliegende Terrasse inklusive Steinweg als unser Eigentum betrachtet wird, auf den man nicht so einfach draufspazieren kann zum Spielen. Das heißt folglich auch kein Spielen auf dem Steinweg. (Abgesehen davon würde ich meinen Sohn doch auch nicht auf den nachbarlichen Balkon lassen, wenn niemand da ist). Nun frage ich Sie: kann ein Kind im Alter von zwei Jahren diesen Unterschied wirklich noch nicht begreifen? Oder halten sie mich schlicht für inkonsequent? Ich möchte aber weder meinem Sohn das Spielen mit den Steinchen verbieten noch meine Terasse einzäunen...;-)) Fürs "Zuhören" bzw. Lesen meines postings erstmal Dankeschön und Danke im Voraus für Ihren Rat!!!! LG Tina H.

Mitglied inaktiv - 13.09.2000, 12:40



Antwort auf: Ausnahme von der Regel: Verwirrung für das Kind?

Hallo Tina So, wie Sie gehandelt haben, hätte ich wahrscheinlich auch gehandelt. Sie waren keineswegs inkonsequent! Auch ein 2jähriges Kind kann schon recht gut unterscheiden, bei Wem es Was machen darf oder nicht. Man sieht es daran, dass die Kleinen ja sich auch der Mutter und dem Vater gegenüber unterschiedlich verhalten: Bei dem Einen gehen sie z.B. nur nach längerem Hin und Her ins Bett, bei dem Anderen läuft dieser Vorgang "ruck-zuck" ab.- Alle Erziehende haben aber unterschiedliche Vorstellungen von der Methode, wie sie ihre Kinder sicher in die Selbständigkeit führen können. Sehen Sie es gelassen und handeln Sie weiter so, wie Sie es für richtig halten, während Ihr Nachbar gewisse Vorgehensweisen auf seine Art lösen sollte -es sei denn, er fragt Sie um Rat-. Klara wird sehr schnell wissen, wie sie sich wo und wann zu verhalten hat. Bis bald?

von Christiane Schuster am 14.09.2000



Antwort auf: Ausnahme von der Regel: Verwirrung für das Kind?

o.T.

Mitglied inaktiv - 14.09.2000, 18:37



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