Sehr geehrter Herr Dr. Posth,
ich habe eine weiterqualifizierende Ausbildung wegen der Geburt meines Sohnes (mein 2. Kind) unterbrochen. Diese müsste ich im August wieder aufnehmen, wenn ich sie denn beenden will. Die Ausbildung ist mit einer dreimonatigen Abwesenheit im Herbst verbunden, in der ich nur am Wochenende zu Hause sein könnte. Zu diesem Zeitpunkt wird mein Sohn ca. 11 Monate alt sein. Die größere Tochter (dann 4) ist im Kindergarten.
Nun stehe ich vor der Frage, wie sehr dies meinen Kindern, v.a. aber dem Kleinen, hinsichtlich einer sicheren Bindung zu mir als Haupt-Bezugsperson schaden könnte. Mein Mann pendelt sehr weit zu seiner Arbeitsstelle und ist von frühmorgens bis abends nicht da. Die Betreuung müssten in dieser Phase die Grosseltern übernehmen. Danach müsste ich einen Betreuungsplatz für meinen Sohn suchen, da ich dann erst einmal Vollzeit arbeiten müsste.
Ich mache mir Sorgen, ob ich bleibenden Schaden zufüge. Wie sehen Sie diese Situation?
Vielen Dank! S.N
Mitglied inaktiv - 07.06.2010, 08:49
Antwort auf:
Bindung, zeitweise Abwesenheit Bezugsperson
Hallo, das Thema, das Sie ansprechen, ist eine grundsätzliche Problematik in unserer vollbeschäftigten Gesellschaft. Aus der Sicht des Kindes kann es keine Vollbeschäftigung beider Eltern geben, solange es selbst noch nicht in den Ki-ga geht. Da aber psychologische Grundsätze in der Öffentlichkeit nicht oder nur oberflächlich diskutiert werden, gibt es auf diese Fragen auch keine respektablen Antworten. Eingentlich müsste ein prosperierender Staat der westlichen Industrienationen in der Lage sein, dieses Grunddilemma in seiner Gesellschaft abzustellen. Weil es aber Geld kostet und Aufwand bedeutet, die jungen Eltern abwechselnd nur teilzeit zu beschäftigen und ihnen die finanziellen Einbußen zu ersetzen, denn dieser Elternteil leistet ja Erziehungsarbeit, wird das Problem unter den Teppich gekehrt. Wenn die Kinder dann groß sind, möchte der Staat sie aber als funktionstüchtige (was auch bedeutet, psychisch gesund zu sein) Arbeitnehmer haben, um die Prosperität zu erhalten. In Zeiten leerer Kassen sind solche Argumente aber völlig fehl am Platze, das weiß ich auch. Kinder großzuziehen galt immer als reines Privatvergnügen und musste sich mit steuerlichen Almosen begnügen.
Mit 11 Monaten ist ein Kind noch nicht richtig losgelöst, so dass eine Betreuung durch den Vater noch schwierig sein könnte. Der steht bei Ihnen aber gar nicht zur Verfügung, so dass tatsächlich nur die Großeltern als Ersatzbezugspersonen infrage kämen. Drei Monate sind aber eine lange Zeit für eine solche Ersatzbetreuung, ein paar Tage wären kein Problem. Und nur am Wochenende seine Kinder zu sehen, ist in diesem Alter (das gilt für beide Kinder) zu wenig. Ganz ohne Auswirkungen auf die Kinder wird es nicht bleiben. Viele Grüße
von
Dr. med. Rüdiger Posth
am 09.06.2010