Entwicklung im 1. Lebensjahr

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Geschrieben von Silene am 21.03.2018, 9:44 Uhr

restliche Elternzeit nehmen

Hallo, du hast jeweils den Zeitraum vom Ende der Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des jeweiligen Kindes übrig (kannst du mit dem Kalender auch taggenau berechnen). Kind 1 fällt noch unter die alte Regelung zur Elternzeit, daher brauchst du da die Zustimmung deines Arbeitgebers, um den Rest noch zu nehmen. Bei Kind 2 geht es auch ohne Zustimmung.

 
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