Geschrieben von Silene am 21.03.2018, 9:44 Uhr |
restliche Elternzeit nehmen
Hallo, du hast jeweils den Zeitraum vom Ende der Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des jeweiligen Kindes übrig (kannst du mit dem Kalender auch taggenau berechnen). Kind 1 fällt noch unter die alte Regelung zur Elternzeit, daher brauchst du da die Zustimmung deines Arbeitgebers, um den Rest noch zu nehmen. Bei Kind 2 geht es auch ohne Zustimmung.
- restliche Elternzeit nehmen - silver25 19.03.18, 14:02
- Re: restliche Elternzeit nehmen - Silene 21.03.18, 9:44
- Re: restliche Elternzeit nehmen - kleene162 21.03.18, 12:20