wir sind nach langer zeit endlich fündig geworden und haben ein gebot für eine wohnung gemacht, bei dem ich mir sicher bin, dass es klappen wird. es geht jetzt nur noch ums "feintuning" des preises. da wir als käufer den notar zahlen und (üblicherweise?) aussuchen dürfen, frage ich mich, ob wir noch einen anwalt (immobilienrecht) zu rate ziehen müssen? ist der notar quasi auch unser anwalt, so dass ich mir die kosten für einen extra-anwalt sparen kann? bin da - ehrlich gesagt - unwissend...
von Disco-Bauch am 07.02.2013, 14:20