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Schulwechsel!!!???? (lang!)

Thema: Schulwechsel!!!???? (lang!)

Einen wunderschönen Guten Morgen!! Ich brauch dringend mal einen Rat, wie ihr euch verhalten würdet! Meine Tochter geht jetzt in die 3. Klasse. In den letzten Sommerferien sind wir innerhalb der Stadt umgezogen. Eigentlich wollte ich sie von der Schule nehmen und sie in der nächstgelegenen Schule wieder anmelden. Der Grund war der Schulweg, da sie nun mit dem Bus durch die ganze Stadt fahren muss. Habe sie dann doch auf der Schule gelassen aus folgenden Gründen: - sind mit Beginn des Schulalters in eine andere Stadt gezogen, sie hat also schon einmal all ihre Freunde aufgeben müssen - meine Tochter ist Verhaltensauffällig und sie hat in der Klasse eine Gemeinschaft gefunden, wobei jeder ihrer Mitschüler sie zu nehmen weiß. Bin auch immer davon ausgegangen, das die Lehrerin den richtigen Umgang mit ihr gefunden hat - unsere Familiensituation ist ziemlich schwierig, haben vor 1nem Jahr eine Patchworkfamilie gegründet und sie hat in den Sommerferien ein kleines Geschwisterchen bekommen. Das ist eine Veränderung, mit der sie auch erst mal zurechtkommen muss. Alles in allem habe ich gedacht, ein Schulwechsel könnte große Probleme hervorrufen. Nun hatte mir die chule gesagt, das ich einen Gestattungsantrag stellen muss, damit meine Tochter auf der Schule bleiben darf. Hier ist es so, das immer die nächstgelegene Schule besucht werden muss. Hab mich da schon ziemlich aufgeregt, denn wo bleibt die freie Schulwahl??? Gestern hatten wir Elternabend und ich habe die Lehrerin angesprochen, ob sie mit in die Entscheidung einbezogen wird, ob ein Schulwechsel stattfindet oder nicht (entscheidet letztlich das Schulamt und der Rektor). Gibt mir doch die Lehrerin zu verstehen, das sie froh ist, wenn meine Tochter von der Schule geht, wegen ihres Verhaltens!!! Ist doch die Härte. Sie begründet es so, dass meine Tochter in der Klasse keine innige feste Freundschaft sich aufgebaut hat (sie ist mit jedem befreundet) und dass eine neue Klasse eine neue Chance für meine Tochter wäre. Sie äußerte außerdem, dass bei Verhaltensschwierigkeiten sie gar nicht mehr auf meine Tochter eingeht, da sie ja eh bald die Schule wechselt. *grrrr* Ich hätte platzen können. Wieso hat mich die Lehrerin über Konfliktsituationen nie informiert??? Was soll ich nun machen??? Macht es überhaupt Sinn, meine Tochter bei dieser Lehrerin zu lassen??? Soll ich mit dem Direktor sprechen oder mich gleich ans Schulamt wenden??? Oder gehe ich doch den Weg des Schulwechsels. Meine Tochter möchte aber nicht in eine andere Schule und sie kommt auch mit dem Schulweg (Bus) super gut klar. Bitte helft mir!!!!! Brauche ganz viel Meinungen!! Danke schon mal und LG Kathrin

Mitglied inaktiv - 06.10.2004, 09:20



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wende Dich doch mal an den schulphysiologischen Schuldienst in Deiner Stadt. Dieser ist für alle Probleme an der Schule zuständig, für Schüler wie für Lehrer. Erklär ihm den Fall.Er besucht dann die Schule und wird ein Gespräch mit Dir, dem Direktor und der Lehrerin suchen.

Mitglied inaktiv - 06.10.2004, 10:51



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Hallo Kathrin, also bei Grundschulen gibt es keine freie Schulwahl. Eben, damit die Kinder einen möglichst kurzen Schulweg haben und deswegen gibt es immer relativ viele Grundschulen. Was natürlich an sich auch sinnvoll ist, damit die Kinder ihren Schulweg lernen, aber nicht überfordert sind und sich später auf der weiterführenden Schule auch zurecht finden. Aber das ist ja eigentlich nicht dein Problem. Wenn du ein Kind auf eine andere als die Grundschule in deinem Wohngebiet schicken möchtest, brauchst du einen Gastschulantrag. Dieser wird vom Rektor befürwortet. Bei wirklich kritischen Entscheidungen kann auch das Schulamt einbezogen werden. Die Begründung, dass dein Kind sich wohl fühlt und Freunde hat, scheint in deiner Situation nicht auszureichen. Da wird der REktor (nach dem was du über die Klassenlehrerin gesagt hast) wohl ablehnen. Als Tipp kann ich dir raten, such dir unter den Müttern aus der Klasse deiner Tochter eine nicht berufstätige Mutter aus, die bereit ist für die die 'Tagesmutter' zu machen. (Es muss jemand sein, der im Einzugsgebiet der Schule deiner Tochter liegt, nicht unbedingt eine Mutter) (Vielleicht bist du sogar berufstätig, was das ganze ntürlich noch vereinfacht). Sie muss nicht wirklcih die Tagesmutter sein, sie muss nur auf dem Gastschulantrag eingetragen werden und möglicherweise unterschreiben. Das hat aber keine Konsequenzen. Denn du hast das REcht die Tagesmutter jederzeit zu wechseln oder nicht mehr zu arbeiten oder oder. Aber ein Gastschulantrag wird auf zwei Jahre genehmigt, damit wärst du dann aus dem Schneider. Und bei einem solchen Gastschulantrag kannst du dich dann auch ans Schulamt wenden, die diesen dann ( eben weil du auf die Tagesmutter angewiesen bist ) nicht ablehnen. Also wenn es dir wichtig ist, dass dein Kind dort bleibt, gibt es Möglichkeiten, dieses ohne die Lehrerin sozusagen hinzubekommen und auch noch rechltich einwandfrei. Liebe Grüße Edda

Mitglied inaktiv - 06.10.2004, 11:22



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Bei den Klassen 1 bis 4 muss das Kind in die dem Stadtteil zugeschriebenen Schule gehen. Freie Schulwahl gibt es erst ab der 5. Klasse. Das Kind kann auf eine andere Schule gehen, wenn es mittags / nachmittags regelmäßig dort von Tagesoma - mutter betreut wird. Hast du nicht eine Freundin oder Bekannte, die dir das bescheinigt? Dann kann die Schule nichts mehr machen. viel Erfolg und gute Nerven, Sommerblume

Mitglied inaktiv - 08.10.2004, 20:34



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Hallo, uns ging es genauso! Könnte meinen du hättest unsere Geschichte erzählt. Wir haben uns auch erst mit Händen und Füssen gegen den Wechsel gesträubt. Aber was nutzt deiner Tochter eine Lehrerin die sich nicht unterstützt. Die deine Tochter nicht fördert. Außerdem kann an der näherliegenden Schule deine Tochter viel mehr soziale Kontakte knüpfen, weil sie ihre neuen Klassenkameraden auch zu Fuß erreichen kann. Wir waren so unglücklich, aber ein ganz neuer Anfang hat unserer Tochter gut getan. Sie hat schnell neue Freunde und nette Lehrer - auf die sie sich verlassen kann - bekommen. Martina

Mitglied inaktiv - 09.10.2004, 11:00