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Welchen Kindersitz für den beckengurt in der Mitte

Thema: Welchen Kindersitz für den beckengurt in der Mitte

Hi, ich habe eine Frage,wir haben einen Sharan und ich wollte mal fragen,welchen Kindersitz man in der Mitte mit Beckengurt befestigen darf? LG

Mitglied inaktiv - 24.04.2007, 10:38



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Soweit ich weiß, gar keinen - ohne 3-Punkt-Gurt ist es auf keine Fall sicher! Lg Nini

Mitglied inaktiv - 24.04.2007, 12:14



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kommt wohl darauf welches Alter. Wir haben für die kleine den Römer King quickfix, das ältere Modell, das neue geht nicht mehr. für die beiden größeren den Storchenmühle Airseat mit Safebag (also Tisch) vorne dran. Gibts im Geschäft aber auch fast nicht mehr, hab sie über Ebay neu gekauft. Was es sonst nur noch gab, als wir uns erkundigten war so von römer den vario glaub ich heißt er. Ist aber nur der tisch ohne festen sitz und darf nur zwischen 2 sitze rein. Ansonsten würde ich eher nachfragen, das nahcgerüstet werden kann. gruß tine

Mitglied inaktiv - 24.04.2007, 12:15



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Ich hab mal gegoogelt und folgendes gefunden: t [ Babyschale ] [ ISO-Fix ] [ Airbag / Isofix ] [ Der beste Sitz ] [ Statistik ] [ Fehler beim Einbau ] [ Kommentare zu Tests ] [ Häufige Fragen ] [ Fachbegriffe ] [ Zubehör ] Häufige Fragen an uns 1. Zum 16.05.2006 wurde das Gesetz geändert bzw. angepasst. Was ist neu? 2. Wie lange müssen Kinder in einen Kindersitz oder in einem anderen geeigneten und zugelassenen System sitzen? 3. Auf was muss ich beim Kauf eines Kindersitzes ganz allgemein achten? 4. Auf den Einbau kommt es an. 5. Darf ich ein Kind auf dem Beifahrersitz mitnehmen? 6. Mein Fahrzeug hat einen Beifahrerairbag. Darf dann trotzdem ein Kind auf diesem Sitz befördert werden? 7. Bei meinem Fahrzeug kann ich die Gurte in der Höhe verstellen. Brauche ich dann trotzdem einen Kindersitz? 8. Ich habe im Fahrzeug Beckengurte. Welchen Sitz nehme ich da? 9. Alle Plätze, die mit Dreipunktgurten ausgerüstet sind, sind belegt. Wie sichere ich das Kind mit dem Beckengurt? 10. Ich nehme gelegentlich ein fremdes Kind mit. (z.B. vom Kindergarten / Schule). Braucht auch dieses Kind einen Kindersitz? 11. Ich möchte ein Sitzerhöhung kaufen. Muss ich auf was besonderes achten. Gibt es Unterschiede zwischen den Modellen? 12. Mein Kind ist noch nicht 150 cm groß und noch keine 12 Jahre alt. Es wiegt aber mehr als 36 kg. Und auf der Sitzerhöhung steht, dass sie nur von 15 - 36 kg zugelassen ist. Was soll ich tun? 13. Mein Auto hat hinten keine Kopfstützen und das Kind ragt mit dem Kopf über die Lehne heraus. Soll ich dann besser auf die Sitzerhöhung verzichten? 14. In letzter Zeit kommen immer mehr Systeme für größere Kinder auf den Markt, deren Rückenlehnen und Kopfstützen sehr weit vorgezogen sind. Das soll angeblich besser sein beim Seitencrash. Aber mein Kind kann in einem solchen Sitz nicht mehr aus dem Fenster schauen und quengelt. 15. Mein Kind sitzt auf einer Sitzerhöhung und schläft ein. Dann kippt der Körper zur Seite oder der Kopf fällt nach vorne. Gibt es Abhilfe? 16. Immer ist von Prüfnormen wie ECE 44-02, 44-03 und 44-04 die Rede. An was erkenne ich die Prüfnorm? 17. Was ist mit Seitenairbags im Fahrzeug? Sind sie für das Kind gefährlich? 18. Was ist eigentlich ISO-Fix 19. Was ist von gebrauchten Kindersitzen zu halten? Immer wieder hört man, dass man ältere Systeme nicht mehr verwenden darf. 20. Ich habe gehört, dass dicke Kleidung gefährlich sein kann. Stimmt das? 21. Dürfen alle Kindersitze auch im Flugzeug benutzt werden? 22. Welche Kindersitze können mit dem Beckengurt befestigt werden? 1. Zum 16.05.2006 wurde das Gesetz geändert bzw. angepasst. Was ist neu? Der § 21 (Personenbeförderung) wurde neu gefasst Absatz 1, (Satz1) Es dürfen nicht mehr Personen im Kraftfahrzeug befördert werden als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. (Satz 2) Abweichend hiervon dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Von dieser Änderung betroffen wären auch kinderreiche Familien. Sie können bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung von dieser Vorschrift beantragen. Abs. 1a Nach wie vor dürfen Kinder bis zum vollendeten 12 Lebensjahr, wenn sie kleiner als 150 cm sind, nur in einem geeigneten Kinderrückhaltesystem mitgenommen werden (Ausnahme sind Kraftomnibussen mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse) Besteht wegen der korrekten Sicherung von zwei Kindern in Kinderrückhaltesystemen hinten nicht mehr die Möglichkeit, ein drittes Kind ebenfalls mit einer Kinderrückhalteeinrichtung zu sichern, so darf dieses Kind (über 3 Jahre) auch mit dem normalen Fahrzeuggurt (also ohne Kindersitz) gesichert werden. Nicht erlaubt wäre, komplett auf jegliche Sicherung zu verzichten. Hinweis für die Praxis: Muss aufgrund fehlenden Platzes im Fahrzeug auf die Sicherung eines Kindes im geeigneten System verzichtet werden, so sollte immer das größte und schwerste Kind nur mit dem Fahrzeuggurt gesichert werden.. Abs. 1b Für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr gilt ein absolutes Beförderungsverbot, wenn für die Verwendung eines geeigneten Kinderrückhaltesystem keine Möglichkeit besteht (z.B. wegen fehlender Gurte in alten Fahrzeugen) Ältere Kinder bis zu einer Körpergröße von 150 cm dürfen in diesen Fällen nur auf dem Rücksitz mitgenommen werden. Verfügt das Fahrzeug (z.B. altes Cabriolet) nicht über hintere Sitze, besteht somit ebenfalls ein Beförderungsverbot. Kinderrückhaltesysteme, die noch nach ECE 44-02 oder sogar 44-01 zugelassen sind, dürfen ab dem 8. April 2008 nicht mehr benutzt werden. nach oben 2. Wie lange muss überhaupt ein Kindersitz benutzt werden? Auszug aus § 21, Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die für das Kind geeignet sind. Dies gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Anmerkung: Das 12 Lebensjahr wird am 12.Geburtstag vollendet. Das Kind muss also entweder 12 Jahre alt sein oder 150 cm groß. Ist eines dieser beiden Kriterien erreicht, muss kein Kindersitz mehr benutzt werden. Im Einzelfall ist es jedoch unbedingt zu empfehlen, dass ältere Kinder noch eine Sitzerhöhung benutzen, wenn nur dadurch ein ordnungsgemäßer Gurtverlauf erreicht werden kann. Ob ein Kindersitz geeignet ist, ergibt sich aus der ECE Zulassung. Für welche Fahrzeuge Gurte vorgeschrieben sind, ergibt sich aus § 35a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Der Wortlaut der hier angeführten Verordnungen / Gesetze ist unter http://www.verkehrsportal.de/gesetze/gesetze.php nachzulesen. nach oben 3. Auf was muss ich beim Kauf eines Kindersitzes achten? Das Kind muss dem Gewicht entsprechen, das auf dem Kindersitz angegeben ist. Weiterhin ist die Körpergröße entscheidend (das Alter des Kindes ist für die Kaufentscheidung unwichtig). Der Kindersitz muss in Ihr Fahrzeug passen. Darum unbedingt vorher ausprobieren. Es gibt insgesamt 5 Gewichtsgruppen: Gr. 0 von Geburt bis 10 kg Gr. 0 plus von Geburt bis 13 kg Gr. 1 9 - 18 kg Gr. 2 15 - 25 kg Gr. 3 22 - 36 kg 4. Auf den Einbau kommt es an. (je fester der Kindersitz "sitzt", desto besser) Es gibt nur wenige Kindersitze die optimal in jedes Fahrzeug passen und sich wirklich fest einbauen lassen. Genau das ist jedoch das entscheidende Kriterium. Der Kindersitz muss sich fest installieren lassen und sollte danach möglichst nicht wackeln oder verrutschen. Ein Kindersitz, der mit den Fahrzeuggurten montiert wurde, sollte "hochhüpfen" wenn das Gurtschloss vom Autogurt gelöst wird. Dies ist ein Zeichen, dass die Montage wirklich fest und der Kindersitz richtig ins Polster reingepresst war. Deshalb: Vor dem Kauf ist ein Probeeinbau unerlässlich (am besten in allen in Frage kommenden Fahrzeugen). 5. Darf ich ein Kind auf dem Beifahrersitz mitnehmen, wenn es den Kindersitz benutzt? Kinder unter 12 Jahren oder 150 cm Körpergröße müssen immer einen Kindersitz oder ein geeignetes, für Kinder zugelassenes, Rückhaltesystem benutzen. Hierbei ist es unerheblich, ob das Kind auf dem Rücksitz oder dem Beifahrersitz befördert wird. Genauere Angaben enthält die Bedienungsanleitung Ihres Kindersitzes und die Anleitung Ihres Fahrzeugs. nach oben 6. Mein Fahrzeug hat einen Beifahrerairbag. Darf dann trotzdem ein Kind auf diesem Sitz befördert werden? Bei aktiviertem Beifahrerairbag (in machen Fahrzeugen kann der Beifahrerfrontairbag vom Fahrer per Schlüsselschalter deaktiviert werden; in anderen Fahrzeugen ist die Abschaltung durch die Fachwerkstatt möglich) darf niemals ein Kindersitz entgegen der Fahrtrichtung montiert werden. Babyschalen müssen somit zwangsläufig auf den Rücksitz. Wer gegen diese Bestimmung verstößt handelt gemäß § 35a StVZO ordnungswidrig. In Fahrtrichtung kann der Beifahrersitz benutzt werden; er muss jedoch in die hinterste Position gebracht werden. Der Kindersitz muss aufrecht sein (keine Liegeposition). Allerdings ist darauf zu achten, dass der obere Gurtverankerungspunkt nicht vor dem Kind liegt (gilt in erster Linie für Systeme der Gr. 2 und 3, bei denen das Kind mit dem Fahrzeuggurt gesichert wird ( siehe auch "Fehler beim Einbau - Der Sitz passt nicht ins Auto" ) Bitte beachten Sie aber die Sicherheitshinweise im Fahrzeughandbuch und die Anleitungen zum Kindersitz selbst. Weitere Infos zu Fahrzeugen, bei denen der Airbag deaktiviert werden kann, finden Sie auf unserer Homepage hier: nach oben 7. Bei meinem Fahrzeug kann ich die Gurte in der Höhe verstellen. Brauche ich dann trotzdem einen Kindersitz? Ja. Sie dürfen nicht darauf verzichten, denn auch wenn der Schultergurt nach unten geführt werden kann, ist es genauso wichtig, den Beckengurt richtig zu platzieren. Dieser würde ohne Sitzerhöhung zu hoch im Bauchbereich liegen und könnte schwerste Unterleibsverletzungen verursachen. nach oben Ich habe im Fahrzeug Beckengurte. Was für einen Sitz nehme ich da? Keinesfalls eine Sitzerhöhung - sie darf nur zusammen mit dem 3-Pkt Gurt verwandt werden. Für Beckengurte gibt es spezielle Sitzsysteme, die für Kinder bis 25 kg Körpergewicht geeignet sind.

Mitglied inaktiv - 24.04.2007, 12:15



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http://cgi.ebay.de/ROMER-KING-QUICKFIX-KINDERSITZ-AUTOSITZ-fuer-9-18kg_W0QQitemZ330108400839QQihZ014QQcategoryZ47665QQrdZ1QQcmdZViewItem der hier. wir sparen schon für einen van, damit die jüngste in spätestens drei jahren auch vernünftig angeschnallt werden kann. LG Steffi

Mitglied inaktiv - 24.04.2007, 12:25



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... http://www.kvw-mhm.de/kindersitz/fragen.htm#Ich%20habe%20im%20Fahrzeug%20Beckengurte.%20Was%20f%FCr%20einen%20Sitz%20nehme%20ich%20da? Runterscrollen zu Antwort 22, da findest du sie! LG sun

Mitglied inaktiv - 25.04.2007, 10:22