Drei und mehr

Forum Drei und mehr

Vorsorge im Todesfall

Thema: Vorsorge im Todesfall

Hallo! Wisst ihr was passiert, wenn man im Todesfall Kinder hinterlaesst. Muss man auf jeden Fall ein Testament machen oder kann man vielleicht ein Schriftstueck beim Jugendamt hinterlegen? Mein Mann und ich haben je eine Schwester, meine Schwester steckt mitten in der Scheidung und ist mit ihren drei Kindern von drei verschiedenen Vaetern leider ziemlich ueberfordert (plus den Sorgen und Streitereien mit dem jeweiligen Vater). Die Schwester meines Mannes ist grade mit ihrem Freund zusammengezogen und also noch nicht verheiratet und noch kinderlos, sie ist eine liebevolle Tante und eine verantwortungsvolle Person (ihr Partner ist ganz vernarrt in Kinder und unser Grosser mag ihn auch sehr), wir wuerden im Fall des Falles gerne wollen, dass unsere Kinder zu ihr kommen, obwohl unser Grosser sich so toll mit seinen Cousins versteht (unsere Nummer zwei ist noch in der Fertigstellung begriffen, ET 9. Januar). Meine Schwester ist aber nunmal keine liebevolle Mutter, so sehr es mir fuer ihre Kinder auch leid tut, wuerde ich niemals wollen, dass meine Kinder dort leben und aufwachsen. Schlussendlich gibt es noch meine 68 Jahre junge, aber sehr kranke Mutter und den Vater meines Mannes (60 Jahre), welcher mit seiner Partnerin zusammenlebt, bestuende die Moeglichkeit, dass unsere Kinder zu ihm oder meiner Mutter kommen? Vielleicht geht es nicht ohne Testament, aber vielleicht wisst ihr von anderen Moeglichkeiten. Vielen Dank im voraus fuer eure Antworten, Nadine aus Hamburg

Mitglied inaktiv - 01.12.2004, 12:46



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo! Als ich letztens mit meinem Mann ohne Kinder unterwegs auf der Autobahn war, haen wir uns die gleiche Frage gestellt. Ich habe also im Jugendamt angerufen und nachgefragt. Als Eltern hat man die Möglichkeit den Wunsch, wer sich um die Kinder kümmern soll schriftlich zu hinterlegen. Notar ist möglich, aber nicht nötig. Das Jugendamt würde dann versuchen sich nach den Wünschen der Eltern zu richten... allerdings prüfen sie schon noch nach... er sagte was von "auch wenn die Eltern es wollen... ein Alkoholiker bekommt das Kind nicht von uns"... ist ja klar. Also aufschreiben und entweder den betreffenden Personen geben oder gut findbar in der Wohnung aufbewahren. Liebe Grüße Nicole

Mitglied inaktiv - 01.12.2004, 15:01



Antwort auf diesen Beitrag

Müssen wir auch dringenst machen - nur, wer nimmt 4, bald 5 Kinder???? Aber zur Sache. Meine Infos sind wie folgt: Vorsorgetestament kann man beim Notar verfassen lassen. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden Erz.berechtigten (müssen sich einig sein!) erstellen. Dann sollte das Testament im Jugendamt hinterlegt werden. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, schwerwiegende Gründe sprechen gegen die genannte Person (Drogenabhängiger, zu alt, krank etc.) Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. LG Andrea

Mitglied inaktiv - 02.12.2004, 22:14