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Unterhalt

Thema: Unterhalt

Hallo ihr Lieben! Ich hoffe ihr könnt mir Auskunft geben... Mein Mann hat eine uneheliche Tochter die im Juli 16 wird. Habt ihr eine Ahnung wie sich die Zahlung verhält wenn Sie 18 ist und evtl. auzieht, studiert, Lehre etc. macht? Ich hab lange Gespräche mit meinem Mann geführt zumThema unser gemeinsames 4. Kind, was ich mir soooo wünsche. Da sind wir noch nicht weiter gekommen...nun drückt ihn die Unterhaltssache...wenn mit 18 Schluss mit Zahlung wär, könnte er sich ein 4 vorstellen, bevor ich todunglücklich wär. Schlimm, das alles am Geld scheitert....Ich danke euch schonmal vorab für eure Antworten und entschuldige mich, dass ich nur am jammern bin. Liebe Grüße, Nicole mit drei Süßen Kinder(5, 4, 1 Jahr)

Mitglied inaktiv - 06.04.2005, 10:28



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Hallo Nicole, da ich auch geschieden bin, kann ich dir leider nur eines mitteilen: dein Mann muss solange Unterhalt zahlen bis das Kind einen Berufsweg fertig hat. Das ist nicht auf das Alter bezogen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 06.04.2005, 12:39



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Hallo! Soviel ich weiß, muss bis zum ende der ersten Ausbildung Unterhalt geleistet werden. Beispiel: Sie macht eine Lehre, ist fertig mit 20 (evtl.) Dann muss er zahlen bis sie mit dieser Ausbildung fertig ist. Will sie aber danach was anderes machen, muss er nicht mehr bezahlen. Will sie die Ausbildung abbrechen und was anderes machen (neue Lehre, Studium) muss er nicht mehr bezahlen. Will sie studieren, dann muss nur während des Grundstudiums Unterhalt geleistet werden. Bei Weiterstudieren oder neues Studium ist Ende mit Unterhalt. Das ist der Stand den ich weiß. Am besten du ruft im Jugendamt an, die können dir da auch eine Auskunft geben, bzw. deinem Mann. Es ist schon wichtig, dass ihr wißt, wie lange er bezahlen muss. Es gibt leider auch Kinder die nehmen ihre Eltern aus wie Weihnachtsgänse. Mein Vater dachte, "jetzt ist sie 18 und damit ist für ihn Schluß", aber denkste, er musste noch bis zum Ende meiner Ausbildung blechen. Am besten bei den zuständigen Stellen anrufen. Wenn der Unterhalt über das Jugendamt läuft, müssen die euch auskunft geben. Aber es gibt auch Einrichtungen (Mütter-/Väterzentren) die wissen auch Bescheid.

Mitglied inaktiv - 06.04.2005, 15:44



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Dein Mann muß zahlen schlimmstenfall bis sie 27Jahre ist, eine Ausbildung mach oder studiert. Sie kann auch abbreichen, wieder anfangen und wieder was anders tun ... Ich würde mich da nicht drauf verlassen. Wenn du noch ein 4. Willst frage doch mal bei der Kirche oder Diakonie nach die vergeben auch gelder. Da mußt du nicht mal in der Kirche sein. Wie its das jetzt mit dem Geld bei euch. Sollte nicht ein selbstbehalt bleiben ?? und dann bekommst die 1.Tochter unterhalt ?? Ist das hälftige Kindergeld schon abgezogen? Und wer bekommst das Kindergeld? Zählen deine Kinder als 2.,3, und 4tes Dann gibt es ja mehr Kindergeld für euch ... (Dein Mann hat ja 4 !!) Mein Bruder muß auch unterhalt bezahlen für seine (nicht)Tochter kann aber nicht weil er bei der Zeitfirma zu wenig verdient. Die können ihn ja nicht noch was abziehen von den Bischen. Er ist sozusagen Zahlungswillig aber nich Zahlungsfähig !! Schaut doch mal ob ihr überhaupt zahlen müßt !!! LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 06.04.2005, 22:41



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Hallo ihr Lieben! Ich danke für eure Antworten, ganz besonders Kerstin, mit Dir würd ich mich ja gern mal treffen Du hast mir schon oft liebevoll geantwortet und ein gutes W ort gehabt. Das tut gut... Bin grad in Eile, war mit der Kleinen zur u6, muss noch Mittag kochen... Liebste Grüße, Nicole

Mitglied inaktiv - 07.04.2005, 14:25