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Geschrieben von juli2004 am 01.10.2006, 20:15 Uhr

Restzeit verfällt....

Hallo,
meines Wissens verfällt die restliche Elternzeit, wenn das zweite Kind innerhalb der Elternzeit des ersten Kindes geboren wird. So war es bei mir ( 06/02 und 08/04 geboren). Geschickter hat es eine Freundin gemacht, sie hat von vorneherein nur ein Jahr beantragt und den Rest auf später verschoben und hat jetzt nochmal für ein Jahr verlängert ist jetzt schwanger geworden, nimmt somit mit Auslaufen ihrer nunmehr insgesamt 2 Jahre Elternzeit ( 1. Kind) ihre 3 Jahre vom zweiten und hat immer noch das "eine" Jahr vom ersten Kínd über.
Falls ihr also noch weitere Kinder haben möchtet, ist das vielleicht eine Möglichkeit für die "zwite" Elternzeit...

Alle Gute wünscht Dir
Birgit

 
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