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Personen + 4 Umgangskinder Hartz 4 - Welche Wohnung ist angemessen?

Thema: Personen + 4 Umgangskinder Hartz 4 - Welche Wohnung ist angemessen?

Guten Abend, ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern ( 9 Monate und 3 Jahre alt ) und bekomme Hartz 4. Meine 4 älteren Kinder 5 bis 10 jahre alt leben bei meinem Expartner und ich habe regelmäßigen Umgang mit ihnen. Meine jetztige Wohnung hat nur 1 1/2 Zimmer, ist 55 qm groß und die Warmiete beträgt 444 warm die vom Jobcenter übernommen wird. Ich befinde mich noch in Elternzeit und habe einen Antrag auf Umzug einer größeren Wohnung gestellt. Vom Jobcenter habe ich aber nur einen Brief bekommen worin steht das ich erst ein Mietangebot mit den Unterlagen einreichen soll. Ich weiß aber garnicht wieviel die Miete betragen soll und von der Alleinerziehungsberatunsgstelle haben etwas vom neuen WSV gesagt und das sie da aber auch nicht zurecht kommen. Werden meine Kinder die nicht bei mir leben berücksichtigt und was für eine Wohnung ist angemessen. Wie soll ich jetzt beim Jobcenter reagieren. Würde mich freuen wenn Sie mir weiterhelfen können.

von Nita_6_2012 am 12.02.2013, 22:51



Antwort auf Beitrag von Nita_6_2012

Hallo, aus meiner Arbeit als Familienhilfe kann ich Dir sagen, dass es regional Unterschiede in Bezug auf Mietspiegel und so gibt. An Quadratmetern stehen Dir alleine 45 qm und pro weitere Person je 15 qm zu, also ca. 75,-€. Da Du Wohnraum zur Verfügung hast, wird das Jobcenter nicht tätig, es ist auch hier (Wiesbaden) so, dass die Familien alleine suchen müssen und dem Jobcenter dann einen Vorschlag unterbreiten. Es gibt beim Wohnungsamt eine Liste auf die man sich als suchend setzten lassen kann, aber das dauert Jahre. So weit ich weiß, werden Deine anderen Kinder nicht berücksichtigt, sie wohnen ja nicht bei Dir und Du beziehst ja auch sonst keine Leistungen für sie. Es gibtbib Wiesbaden Stellen, die alleinerziehende Frauen bei Wohnungssuche unterstützen und auch entsprechende Kontakte haben. Ich würde mal beim Sozialdienst kath, Frauen, Caritas, Pro Famila oder was Deine Stadt zu bieten hat nachfragen. Frag beim Jobcenter genau nach welcher Mietspiegel in Deiner Region gilt! Was die maximale Warmmiete sein darf. Hier ist das z.B. etwa 6,10 pro qm und 180,- NK. Aber manche Regionen rechnen auch pauschal ab und nennen einen maximalen Gesamtbetrag! Meine Familien haben aber tatsächlich bei Immobilienscout 24 oder die Zeitung lange gesucht, bis sie etwas besseres hatten. Viel Erfolg!

von Hadianne am 13.02.2013, 11:01



Antwort auf Beitrag von Hadianne

Hallo, die Umgangskinder werden auch mit berücksichtigt - es muß ihnen ja auch Raum zum Übernachten zur Verfügung stehen. Ist natürlich auch abhängig davon, wie oft und wie lange sie bei dir sind. Mädchen/Jungen??? Meine Große (11 Jahre) lebt seit über 1 Jahr bei ihrem Vater, weil wir in ein anders Bundesland umgezogen sind und der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht eingeklagt hat. Sie hat bei uns ihr eigenes Zimmer, weil sie jedes 2. Wochenende kommt und auch die ganzen Ferien (Herbst, Weihnachten, Ostern und die Sommerferien zur Hälfte) bei uns verbringt. Und in dem Alter ist es nicht zumutbar, dass sie sich das Zimmer mit den 2 kleineren Brüdern teilen muß. Hat das JC so genehmigt im 2. Anlauf! Man muß hartnäckig bleiben, aber es gibt GErichtsurteile dazu. Ansonsten kann man alle Fragen rund zu H4 auch beim Tacheles-Forum im Internet stellen. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp Alles Gute lg Khadi

von khadi am 22.02.2013, 01:36