Huhu Mädels, hat sich jemand von Euch nach der Elternzeit arbeitslos gemeldet, z.B. weil ihr einen befristeten Arbeitsvertrag hattet, bis zu dessen Ende ihr Elternzeit beantragt hattet und darüber hinaus z.B. noch bis zum 2. Geburtstag zu Hause wart? Meine Mädels (die einzigen Kinder) sind am 22.09.2003 (6 Wochen zu früh) geboren. Ich habe bis Juni 2003 gearbeitet, war dann 6 Wochen krank geschrieben und hatte anschließend bis zum Beginn des MuSchu ein Beschäftungsverbot bekommen. Mein befristeter Arbeitsvertrag lief bis 31.12.2004. Nach MuSchu und Resturlaub habe ich dann bis zum Ende des Vertrages Elternzeit beantragt. Am 22.09.2005 sind meine Mädels 2 Jahre geworden. Im Juni 2005 war ich beim Arbeitsamt und habe mich ab dem 2. Geburtstag meiner Mädels (Erziehungsgeld habe ich 2 Jahre bezogen) arbeitslos gemeldet, da ich gerne wieder arbeiten möchte und natürlich nicht auf das Arbeitslosengeld verzichten möchte. Wir sind nämlich darauf angewiesen, da das Erziehungsgeld nun wegfällt. Ich habe mich für 25 Wochenstunden arbeitslos gemeldet (möchte mit zwei kleinen Kids nicht mehr arbeiten) und bekomme auf der Basis auch mein Arbeitslosengeld berechnet. Nun zu meinem Problem: Da ich in den zwei Lebensjahren meiner Kids, die für die Berechnung des Arbeitslosengeldes herangezogen werden, kein versicherungspflichtiges Einkommen hatte, wird mein Arbeitslosengeld nach einem fiktiven Einkommen berechnet. Und das liegt natürlich weit unter meinem realen Einkommen vor der Geburt (habe als Sekretärin im öffentlichen Dienst gearbeitet). Und das wurmt mich. :-(( Deshalb hätte ich gern gewusst, wer von Euch gleiche oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Wieso werden Mütter bestraft, wenn sie sich zwei Jahre um ihre Kindern kümmern?? Ich verstehe das nicht!! LG Daniela PS.: Bitte nicht wundern, wenn ich den Text in mehreren Foren poste. Aber mich interessieren möglichst viele Erfahrungen.