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Mitteilungspflicht

Thema: Mitteilungspflicht

Hallo, ich bin mit meinem 3. Kind schwanger . (26. SSW ). Die beider vorherigen Elternzeiten haben sich direkt aneinander angeschlossen . Nun bin ich immer noch bis August 2006 in Elternzeit . Das neue Baby kommt anfang April. Ich ruhe nur noch als Arbeitsvertrag in der Schublade . Außerdem wohne ich nun 100 km weiter weg. das ich niemals wieder komme , weiß mein Chef auch.. Reicht es wenn ich zur weitern Verlängerung der Elternzeit die neue Geburtsurkunde mitschicke. Oder MUSS ich jetzt schon wieder mitteilen das ich schwanger bin ! Danke Mela

Mitglied inaktiv - 23.12.2005, 14:24



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Es besteht keine zwingebnde Mitteilungspflicht in deinem Fall. Vom Gesetz her musst du dem Arbeitgeber aber eine angemessene Planungszeit geben. Also spätestens vier Wochen nach der Geburt des "neuen" Kindes den neuen Erziehungsurlaub/Elternzeit einreichen. Anstandshalber würde ich aber spätestens zu Beginn der Schutzfrist (6 Wochen vor ET) eine Mitteilung an den Arbeitgeber machen - und was spricht denn dagegen es schon jetzt zu tun? Gruß julnica und alles Gute für euch!

Mitglied inaktiv - 23.12.2005, 15:45



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hi du! du mußt gar nix...aber es hätte schon ein stückchen höflichkeit in sich, wenn du deinen chef einen brief schickst, in dem du ihn über deine ss und deine absicht weitere drei jahre elternzeit zu nehmen informierst... mal ganz abgesehen, das ich nicht finde, daß du jetzt schon wieder mitteilen mußt, daß du ss bist....denn die halbzeit ist ja schon vorrüber..also so extrem schnell ist das ja nicht grade...*lach* lg suse, die mit dem fünften noch in elternzeit ist, aber hofft, daß sie nächstes jahr zurück kann!

Mitglied inaktiv - 24.12.2005, 00:27



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Hallo,Du bist verpflichtet Deinem Chef gleich am Anfang der Schwangerschaft,das mitzuteilen. Denn Du bist da ja noch angestellt. Ich bin seit 2002 in Erziehungsurlaub-2004 kam das 3.Kind und das mußte ich auch mitteilen,denn Du bekommst-je nach Krankenkasse-auch Mutterschaftsgeld(13 Euro/Tag). Jetzt bin ich wieder schwanger und das muß ich meinen Chef auch mitteilen-denn ich beantrage für mein 4. Kind wieder Erzíehungsgeld und bin länger in der Firma. Mein Chef wird abkotzen,da er mich gemobbt hat,als ich ihm sagte,das ich zum 2.Mal schwanger bin. Du bekommst ja auch beiträge für dir Rentenversicherung gezahlt,wenn Du im Erziehungsurlaub bist und einen Arbeitgeber hast. Dein Chef kann Dich im Érziehungsurlaub nicht kündigen.

Mitglied inaktiv - 26.12.2005, 06:52



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...das stimmt so nicht! (Bin Personalexpertin in einer großen Firma mit 15 Jahren Berufserfahrung - z.Z. aber in Elternzeit) Es ist jeder Frau selbst überlassen, wann sie eine Schwangeschaft mitteilt aber natürlich kann Schutzfristen, Arbeitsschutzbestimmungen u.ä. nur beanspruchen, wer die Schwangerschaft bekannt gegeben hat. Da du ja ohnehin noch in Elternzeit bist ist das in deinem fall weniger relevant. Aber, wie gesagt, der Anstand würde es schon gebieten wenigstens kuurz vor Beginn der gesetzlichen Schutzfrist (siehe mein Beitrag oben) eine Mitteilung zu machen... Nochmals alles Gute und fröhliche Weihnachten!

Mitglied inaktiv - 26.12.2005, 12:02