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Kann ich der Oma den Urlaub verbieten als Umgangsberechtigter Elternteil?

Thema: Kann ich der Oma den Urlaub verbieten als Umgangsberechtigter Elternteil?

Ich habe mit meinem Expartner das gemeinsame Sorgerecht für unsere Kinder und das andere Elternteil hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Kinder leben in einem anderem Bundesland und es findet regemäßig Umgang stand. Meine Mutter wollte mit 2 Kindern in den Urlaub fahren und ich habe ihr mehrfach gesagt habe das ich es nicht möchte. Sie will sich über meinen Kopf hinwegsetzen und hat den Urlaub gebucht hier in Deutschland. Mein Partner hat nichts dagegen und meint er kann bestimmen das sie mit Oma in den Urlaub fahren dürfen da er das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Ich habe gesagt das ich sorgenberechtigt und umgangsberechtigt bin und ich das entscheiden kann da es meine Umgangszeit ist. meine Bekannte meinte das ich im Recht bin da ich sorgeberechtigt bin und auch das Umgangsrecht habe. Eine Einigung ist nicht möglich da das Verhältnis zwischen meiner Mutter und mir sehr angespannt ist, mit meinem Expartner kann ich auch nicht sprechen und er ist für den Urlaub. Kann ich meiner Mutter den Urlaub mit den Enkelkindern verbieten bzw. wie kann ich dagegen vorgehen. Vielen Dank. Lg

von kids2017 am 18.05.2018, 08:18



Antwort auf Beitrag von kids2017

Frag doch am besten im Rechtsform bei Frau Bader nach. Sie wird dir qualifiziert antworten können. Alles Gute

von ginger1987 am 18.05.2018, 09:00



Antwort auf Beitrag von kids2017

Ganz ehrlich, ich kann solche "Rechtsfragen" immer nicht so richtig nachvollziehen. Und das obwohl ich Juristin bin. Warum um alles in der Welt soll ein Richter, ein Rechtsanwalt oder gar ein Gesetzgeber wissen, was das Beste für Deine Kinder ist? Was versprichst Du Dir von der Kenntnis der Rechtslage? Würdest Du wirklich die Kinder mit der Polizei oder dem Gerichtsvollzieher vom Urlaubsort abholen lassen? Drei erwachsene Menschen sollten in der Lage sein, für so etwas Lösungen zu finden.

von Murmeltiermama am 18.05.2018, 09:22



Antwort auf Beitrag von Murmeltiermama

Wäre schön, wenn Erwachsene Lösungen finden würden. Leider sind meist Erwachsene das Problem. Immer dann wenn sich ein solcher wie die Axt im Walde benimmt und beratungsresistent ist. Das ist leider keine Seltenheit LG Jessi

von Jessi757 am 18.05.2018, 13:40



Antwort auf Beitrag von Jessi757

Ich weiß. Ich habe lange in diesem Bereich gearbeitet. Deshalb weiß ich auch, dass das Familiengericht die Sache quasi nie befriedet. Das Geld, den Stress und die Zeit kann man sich sparen.

von Murmeltiermama am 18.05.2018, 20:08



Antwort auf Beitrag von kids2017

Familienangelegeheiten sind leider immer schwierig. Und wenn sich die Erwachsenen uneinig sind ist es eben noch schwieriger. Dein Ex hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Er darf also entscheiden, wo die Kinder wohnen, wo sie sich aufhalten dürfen etc. Ihr habt aber beides das Sorgerecht (Umgangsrecht ist hier unerheblich). Das heißt, ihr sollt gemeinsam entscheiden, was für eure Kinder das Beste ist. Welche Schule, Sportverein, Klassenfahrt, medizinische Entscheidungen, Kommunion etc. Du und dein Ex sollt gemeinsam über so einen Urlaub entscheiden. Prinzipiell gilt dann, wenn es keine Einigung geben kann, muss ein Dritter entscheiden und das ist im Normalfall das Familiengericht. Was sagen denn deine Kinder? Wollen die den Urlaub mit Oma machen? Und an dich die Frage, weil du ein angespanntes Verhältnis zu deiner Mutter hat, müssen deine Kinder dann auch Oma doof finden? Ich weiß ja nicht, was zwischen euch vorgefallen ist, aber deine Kinder haben doch auch ein Recht auf die Oma. Du bist in einer Pat-Situation. Du alleine kannst es nicht verhindern. Wenn du das unbedingt möchtest musst du zu einem Anwalt gehen. Auch wenn ich deinen Ex nicht kenne würde ich erst nochmal versuchen vernünftig mit ihm zu sprechen und dann gegebenenfalls zum Anwalt. Ich drück die Daumen, dass ihr eine außergerichtliche Lösung findet.

von sarahT am 18.05.2018, 09:56



Antwort auf Beitrag von kids2017

Es ist sehr komplex und es geht nicht nur um den Konflikt zwischen mir und ihr, sondern hauptsächlich um das Kindeswohl. Meine Mutter wohnt bei mit in der Nähe und mein Expartner mit den Kindern in einem anderen Bundesland. Der Urlaub würde in meine Umgangszeit fallen. Die Kinder sind 12 und 15 Jahre alt und sind gern bei der Oma. Aber meine Mutter sorgt wissentlich dafür dass sich der Umgang mit den Kindern verschlechtert und hetzt sie gegen mich auf. Unter anderem erzählt sie Lügen über mich und mischt sich unangemessen in die Erziehung ein. Ich habe ihr so oft gesagt dass wir das nicht vor den Kindern klären sollen sondern unter vier Augen. Sie zettelt aber den Streit vor den Kindern an und es ist ihr total egal ob die alles mitbekommen. Sie stiftet auch viel Unruhe zwischen mir und meinem Expartner. Ihr liegt das Wohl der Kinder überhaupt nicht an Herzen sondern gefährdet es mit voller Absicht. Anstatt die Situation versuchen zu entschärfen gießt sie noch Öl ins Feuer. Es ist ihr total egal wie es den Kindern geht und wie die darunter leiden. Momentan würde ich am liebsten den Kontakt zu ihr ganz abbrechen.

von kids2017 am 20.05.2018, 23:00



Antwort auf Beitrag von kids2017

In dem Alter würden die Kinder beim Familiengericht ganz einfach gefragt, was sie wollen und der Richter würde das mit ziemlicher Sicherheit genau so bestimmen. Kann man sich also tatsächlich sparen. Ich würde versuchen, ob man sich nicht mal zu zweit (Eltern), vielleicht gemeinsam mit einem guten Freund, hinsetzen kann und über die Bedenken bezüglich der Oma oder auch ganz generell über Probleme sprechen. Und dann gemeinsam mit einer guten Lösung für alle an die Oma herantreten. Vielleicht eine Woche Urlaub oder fünf Tage.

von Murmeltiermama am 21.05.2018, 18:00



Antwort auf Beitrag von kids2017

Die Oma meiner Kinder, meine Mutter, ist heute verstorben. Ihr zuliebe habe ich alle Familienkonflikte hinten an gestellt. Schade, wenn sich bei euch keiner um eine Lösung bemüht. Ich kam auch nicht gut mit meiner Mutter zurecht, aber sie liebte die Kinder und sie liebten sie. Und das war für mich immer die Hauptsache. Alles Gute

von wir6 am 23.05.2018, 19:41



Antwort auf Beitrag von wir6

Hört sich aber nicht so an, als wenn die Oma die Kinder so richtig liebt. Eher, als wenn sie sie für ihre Spielchen benutzt. Was möchten denn die Kinder? LG maxikid P.S. Ich habe seit 2 Jahren den Kontakt zu meiner Mutter abgebrochen....

von Maxikid am 25.05.2018, 09:28



Antwort auf Beitrag von Maxikid

zu schnell abgeschickt. Wenn meine Kinder die Oma sehen würden wollen oder die Oma die Kinder, würde ich das auch erlauben...solange ich nicht dabei sein muss...

von Maxikid am 25.05.2018, 09:29



Antwort auf Beitrag von Maxikid

Nun ja, das ist die seeeehr subjektive Sicht der AP. Wir wissen alle nicht was vorgefallen ist und es wird schon durchaus seine Gründe haben, wenn die AP NICHT das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und die Kinder nicht bei ihr wohnen.

von 3wildehühner am 25.05.2018, 12:31



Antwort auf Beitrag von kids2017

Da Du kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hast muss ja irgendwas gewesen sein sonst hättet Ihr es ja sicher beide. Du willst wie ich es rauslese ja nicht den Urlaub nur verbieten sondern siehst den Kontakt auch nicht gerne. Hast Du Dich mal beraten lassen ? In der zeit da die Kinder zu Dir immer dürfen hast Du ja auch das recht an den Kindern, will man das einschränken ? Und hast Du einfach nru so Probleme mit der Planung oder siehst Du die Mutter als unfähig an so dass man wirklich vorgehen könnte ( schon zu alt und kann nicht aufpassen, trinkt und verletzt Aufsichtspflicht, gewalttätig, sonstige Gefahren für das Kindeswohl?) Dass die Oma das einfach so bucht finde ich auch schonmal heftig was sagen denn die Kinder dazu ? Wie alt sind die überhaupt ? dagmar

von Ellert am 25.05.2018, 13:54



Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich habe gerade erst gesehen dass sie schon groß sind kann man nicht die Umgangszeiten verschieben oder den Urlaub ? verbietest Du die geliebte Oma bist Du in alle Ewigkeit die böse Mutter die den Kindern nichts gönnt..... ich glaube dass die Gefahr mit zu groß wäre dagmar

von Ellert am 25.05.2018, 13:58



Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich weiß gar nicht wieso alle auf dem Aufenthaltsbestimmungsrecht herum hackt. Da muß gar nix vorgefallen sein... vor 10 und mehr Jahren wurde das nicht einfach so geteilt, da hat es einer bekommen ( meist bei dem das Kind hauptsächlich lebt) und fertig. "psychischer Missbrauch" , mir fällt keine andere Bezeichnung ein , ist in D nicht strafbar... daher gibt es viele die sich einen Deck um die Kinder scheren und ihre Streitigkeiten auf deren Rücken austragen. Die Mutter tut mir leid, denn ich denke ihre Mutter will sie strafen, für etwas das in der Vergangenheit liegt. Um den Kindern nicht zu schaden sollte eine Partei gar keinen Kontakt mehr zu den Kindern haben... entweder die Mutter oder die Oma... und da sehe ich Denjenigen im Vorteil, der regelmäßig Umgang hat , ergo die Mutter.

von reblaus am 25.05.2018, 14:14