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Hilfe:wer kennt sich aus mit Elternzeit,Mutterschutz, 2. Kind ....

Thema: Hilfe:wer kennt sich aus mit Elternzeit,Mutterschutz, 2. Kind ....

hallo, ich bin derzeit noch im Erziehungsjahr, habe nur 1 genommen und vom Geld her das Budget. Leider mußte ich während des Mutterschutzes in eine andere Stadt ziehen (300km entfernt)und bin jetzt erneut schwanger. Das Baby soll im Januar kommen. Da ich nicht mehr an meine alte Arbeitsstelle zurück kann, ich aber auch nicht kündigen kann, da ich dann kein Arbeitslosengeld bekomme habe ich ein Problem. Mein Chef darf mich doch auch nicht kündigen oder? Er weiß noch nicht, dass ich wieder schwanger bin. Sollte ich es ihm vielleicht gar nicht sagen? Wenn er mich nicht kündigt, würde ich dann wieder Mutterschaftsgeld bekommen und müßte er das zahlen? Ich weiß, das ist alles sehr kompliziert, aber vielleicht kennt sich ja irgendjemand von euch damit aus. Es wäre sehr lieb, wenn ihr mir einen rat geben könntet. Vielen Dank und liebe Grüße Bianka

Mitglied inaktiv - 18.06.2004, 15:14



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hallo, also ich habe auch während des erziehungsurlaubes meine weiteren kinder bekommen. Anspruch auf Mutterschaftsgeld haste im grunde nur, wenn du in dem jahr vorher gearbeitet hast. Ansonsten kriegen gesetzlich versicherte soviel ich weiß nur den anteil von der KK. Aber du kriegst dann evtl mehr erziehungsgeld. Hab ja diesmal auch wieder nur ein paar euro gekriegt und dafür aber für die ersten 2 monate erziehungsgeld auch, wo mir beim 1. weggefallen waren. wenn du schwanger bist, kann er dich nicht kündigen. Und nur weil du momentan woanders wohnst im grunde auch nicht. viele grüße tine

Mitglied inaktiv - 18.06.2004, 17:18



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Hi, soweit ich weiß, gibts den Lohnausgleich in der Muschu-Zeit auch dann, wenn man nicht zwischenzeitlich arbeiten war - Hauptsache, ein Arbeitsverhältnis liegt vor. Außerdem zahlt das letztlich nicht der Chef, es kommt zwar erstmal von ihm, aber er kriegt es von der KK wieder. Ich würd da bleiben bis nach dem letzten Erz.jahr, dann kann er dich ja kündigen und erst dann musst du aufs AA.

Mitglied inaktiv - 21.06.2004, 23:17