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Hartz IV - Kinderzuschlag - Frage

Thema: Hartz IV - Kinderzuschlag - Frage

Ich traf jetzt eine Bekannte, die inzwischen auf dem Landratsamt arbeitet und die meinte, wieso ich kein Hartz IV beantragt hätte. Sie erklärte mir - entweder Hartz IV oder Kinderzuschlag ist möglich, aber mit Hartz IV würde es in meinem Fall wohl mehr Geld geben. Das machte mich erstmal stutzig, denn ich bin ja nicht arbeitslos, habe meinen Arbeitsvertrag noch, obwohl ich seit 94 nicht mehr arbeiten war (Erz.urlaub - SS - Beschäftigungsverbote). Kann man als Ungekündigter im Erz.urlaub Hartz IV beantragen? Und unter welchen Bedingungen? Mein Mann verdient grad so, dass es zum (Über)leben reicht mit Wohngeld, Kigeld und Erz.geld. Auf dem Amt mal anrufen? Oder lieber gleich Kinderzuschlag-Antrag stellen? Ich hab da null Ahnung, aber vielleicht gibts ja hier jemanden, der da den vollen Durchblick hat.

Mitglied inaktiv - 18.03.2005, 15:55



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hallo, soviel ich weiß, kann man während des EZUs keinen harz4 antrag stellen. Würde aber beim Amt am Montag gleich anrufen und wenn die das selbe sagen, dann gleich dne Kinderzuschlagantrag stellen. Kannste auhc übers arbeitsamt runterladen. Gezahlt wird erst ab eingang des Antrags. Je nach zuständigkeit kann es wohl schnell gehen, aber auch bis zu 3-4 monate dauern. viele grüße tine

Mitglied inaktiv - 18.03.2005, 20:20



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Hallo, man kann während des Erziehungsurlaub auch Hartz IV beantragen. Das Erziehungsgeld wird nicht angerechnet. Denn ich bin im Erziehungsurlaub und bekomme Hartz IV. LG Stefanie

Mitglied inaktiv - 18.03.2005, 20:49



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Hartz IV ist ja nicht nur der Ersatz für Arbeitslosenhilfe, sondern auch für Sozialhilfe, jetzt Sozialgeld, daher kann man das auch in Elternzeit beantragen. Zu eurer Diskussion wegen dem Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag wurde als Anreiz geschaffen, um die Leute vom ALGII wegzubekommen. Denn Kindrezuschlag kann man nur bekommen, wenn man kein ALGII oder Sozialgeld oder Arbeistlosengeld bezieht, sondern wenn beide Elternteile durch ihren Verdienst ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können und es für die Kinder nicht ganz reicht, Daher gibts auch diesen Korridor mit Ober- und auch Untergrenze. Wer unter die Untergrenze fällt und keinen Kinderzuschlag bekommt, der kann ja ALGII oder Sozialgeld beantragen, je nachdem ob arbeitsfähig oder nicht. LG Pu

Mitglied inaktiv - 18.03.2005, 22:12



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ja nur wenn man an beispiel von M. sieht, ist es ja doch so, das sie zwar kein Kindergeldzuschlag bekommt, aber genausowenig ALG2. also wo ist da dann die gerechtigkeit. Für das eine zuwenig, fürs andere zuviel. Wenn wenigstens die Berechnungsgrundlage gleich wäre, würds vielleicht noch gehen. Außerdem denke ich,würden viele von hart4 wegkommen, oder gar nicht reinkommen mit dem Zuschlag. Persönlich beantrage ich viel lieber den Zuschlag als Harz4. Damit komme ich besser klar. Aber wenns drum geht, meine Kids satt zu kriegen und ordentlich anzuziehen, dann werd ich auch harz4 beantragen müssen. Und das geht mir schon gegen den strich. Nur wann ich wieder selber was dazuverdiene, weiß ich ja jetzt noch nicht. viele grüße tine

Mitglied inaktiv - 19.03.2005, 12:26



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Christine, du vergisst aber das entscheidende: M. hat eine Immobilie und die wird einfach angerechnet mit dem Wert, darum gehts. Wär ja denen gegenüber wiederum ungerecht, die kein Haus haben, wenns nicht so wär. LG Pu

Mitglied inaktiv - 19.03.2005, 12:52



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ja aber beim Kindergeldzuschlag wurde das nicht berücksichtig, zumindest nicht so wie beim anderen antrag. Es liegen ganz andere Berechnungsgrundlagen vor. Und das finde ich halt echt doof. aber lassen wir das thema :-) lg tine

Mitglied inaktiv - 19.03.2005, 15:18