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Finanzielle Veränderungen ab 3 Kinder

Thema: Finanzielle Veränderungen ab 3 Kinder

Hallo, morgen erfahre ich, ob ein dritter Zwerg unterwegs ist und interessiere mich schonmal vorweg, was sich dann in finanzieller Hinsicht für uns ändert. Soweit ich weis, bekommem wir genauso Kindergeld (oder ist es ab dem 3. Kind mehr) 154 €. Erziehungsgeld und Landeserziehungsgeld ist mir auch klar (kenne ich ja schon von den ersten zwei). In unserem Fall ist es so , das die Oma voll berufstätig ist und sehr selten auf die Knirpse aufpassen kann. Ist es möglich ,das man ab 3 Kinder einen Zuschuss zum Babysitter bekommt oder diesen von der Steuer absetzten kann? Gibt es andere steuerliche Vorteile ab dem dritten? Wie ist es mit Spielstuben / Kiga-Gebühren/ Musikschule - Kann man die von der Steuer absetzen ? Schreibt mir einfach alles, was ihr wisst. Danke

Mitglied inaktiv - 28.07.2005, 10:29



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Hm! Kindergeld ist erst ab dem vierten Kind höher. Erziehungsgeld ist Einkommensabhängig. Grenze ist bei 30.000 Euro (liegen viele drüber) Von einem Babysitterzuschuss vom Staat oder Stadt habe ich noch nichts gehört. Frag da mal beim Jugendamt nach. Die sollten es eigentlich wissen. Steuerliche Vorteile gibt es bei uns selbst nicht viele. Es sind auf dem Gehaltszettel ein paar Euro mehr drauf. Betreuungskosten gilt: Geschwisterermäßging. Gilt dann für Nr. 2 und 3. Das erste Kind zahlt voll. Und was den Rest angeht, dass sollte ein Steuerberater erklären können. Wir sind in einem Sportverein sehr aktiv, aber absetzen können wir den Betrag nicht. Ist Privatvergnügen. Wir geben immer alles an, was wir an Ausgaben für die Kids haben, aber es gibt ja den Bereich: Werbungskosten und wenn der nicht überschritten wird, dann zählt es auch nicht. Wir haben es leider noch nicht geschafft diesen Etat auszuschöpfen.

Mitglied inaktiv - 28.07.2005, 14:20



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Hallo! KiGe ist ab dem 4. Kind höher. Was die Kindergartengebühren angehen, so ist es bei uns so, daß wir eine Ermäßigung bekommen hätten (da wir 3 KInder haben). Du kannst aber auch beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme der Kindergartengebühr stellen. Wir haben sie durchbekommen. Wir müssen nur noch Essensgeld selbst bezahlen. Mehr "Vergünstigungen" fallen mir im Moment nicht ein. LG hormoni

Mitglied inaktiv - 28.07.2005, 21:00



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In berlin bestimmt sich der Kitabeitrag nach dem elterlichen Einkommen und der kinderzahl. Für ein Kind zahlst Du 100 Proezent in Deiner Einkommengruppe, für zwei je 80, für drei je sechzig und ab vier 50 Prozent.Also, der Preis pro PLatz wird schon bedeutend günstiger, aber multipliziert mit der Kinderzahk steht man doch immer schelcheter da, umso mwhr Kinder man hat. Kindergeld ist 154, ab dem vierten 179 E€.Betruungskosten für Kita sind dann als Werbungskosten absetzbar, wenn die Betruung notwendig ist, damit Du arbeiten kannst. Du kannst dann den 1500 € übersteigenden betrag bis zum Betrag von 3000 € geltend machen, sprich maximal 1500 Euro, auf die Du keine Steuern zahlen musst. Aber eben nur, wenn kein Elternteil die Kinder betreuen kann, weil beide erwaerbstätig sind. Ansonsten gibt es lokal unterschiedliche regelungen, in vielen Kommunen gibt es Rabatte beim Eintritt für kinderreiche FAmilien oder AFmilienpässe, die sich rechnen. Großartiges gibt es aber nicht mehr. Benedikte

Mitglied inaktiv - 29.07.2005, 04:36