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Elternzeit bei 2. Kind

Thema: Elternzeit bei 2. Kind

Hallo, Ende Oktober soll mein 2. Kind kommen. Ich bin aber jetzt noch in der Elternzeit von meiner Tochter, diese läuft bis 07 2007. Danach wollte ich die 3 Jahre für das neue Kind dranhängen. Jetzt habe ich gelesen, das die Elternzeit nur bis zum 3. Geburtstag eines Kindes läuft, dann würde mir aber ein 3/4 Jahr fehlen. Ist das richtig, oder kann ich die 3 vollen Jahre für jedes Kind bekommen? Und wann müsste ich die Eltenzeit dann beantragen, Jetzt, oder erst 8 Wochen vor Ablauf der ersten 3 Jahre. Vielleicht könnt Ihr mir einen Rat geben. Vielen Dank Sabine

Mitglied inaktiv - 01.10.2006, 13:37



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Hi. Du hast bis 2007 Elternzeit für das 1. Kind.. diese "verfällt" ab der Elternzeit für das 2. Kind das heißt ich weiß nicht wie das in Deutschland ist mit den Mutterschutzwochen bei uns in Ö sind das noch 8 Wochen nach der Geburt des 2. Kindes. Ab dort läuft dann die Karenzzeit für das 2. Kind.. je nachdem wie lange du beantragst (nehme an 3 Jahre). Elternzeit ist dem Arbeitgeber bis spätestens Ende dieser 8 Wochen Mutterschutz zu beantragen. Ich hoffe du hast das einigermaßen verstanden.. LG Bussle Nic

Mitglied inaktiv - 01.10.2006, 14:59



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Hallo, meines Wissens verfällt die restliche Elternzeit, wenn das zweite Kind innerhalb der Elternzeit des ersten Kindes geboren wird. So war es bei mir ( 06/02 und 08/04 geboren). Geschickter hat es eine Freundin gemacht, sie hat von vorneherein nur ein Jahr beantragt und den Rest auf später verschoben und hat jetzt nochmal für ein Jahr verlängert ist jetzt schwanger geworden, nimmt somit mit Auslaufen ihrer nunmehr insgesamt 2 Jahre Elternzeit ( 1. Kind) ihre 3 Jahre vom zweiten und hat immer noch das "eine" Jahr vom ersten Kínd über. Falls ihr also noch weitere Kinder haben möchtet, ist das vielleicht eine Möglichkeit für die "zwite" Elternzeit... Alle Gute wünscht Dir Birgit

Mitglied inaktiv - 01.10.2006, 20:15



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hallo, es gibt seit 01.01.2004 eine neuregelung bei der elternzeit. nun kannst du bei kurzer geburtenfolge für jedes kind bis zu 12 monate auf einen späteren zeitpuntk bis zum achten lebensjahr des jeweiligen kindes übertragen. dem muß jedoch der ag zustimmen!! d.h. ab geburt deines zweiten kindes läuft die elternzeit für dieses zweite kind für drei jahre. da nun dein erstes kind das achte lebensjahr noch nicht vollendet hat, kannst du die übertragung der restlichen elternzeit von zb. 9 monaten in freier form bei deinem arbeitgeber beantragen und dann zb. direkt an die elternzeit für das zweite kind dranhängen. so hast du deine 6 jahre elternzeit. ich hoffe, das war einigermaßen verständlich. so habe ich es übrigens auch gemacht. lg

Mitglied inaktiv - 01.10.2006, 21:45



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hallo, habe deinen beitrag gelesen. bei dir verfällt dieses letzte jahr deines ersten kindes eigentlich nicht. diese neuregelung gilt zwar ab 2004. aber sie gilt auch für das verlorene jahr für dein erstes kind, das du dann an die elternzeit für das ab 2004 geborene kind dranhängen kannst auch wenn das erste vor 2004 geboren wurde. bei mir war es genauso!

Mitglied inaktiv - 01.10.2006, 21:57