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ab welchem alter abends alleine lassen?

Thema: ab welchem alter abends alleine lassen?

hallo an alle, mich beschäftigt die frage, ab welchem alter ihr eure kinder abends und über nacht alleine lassen würdet, mit ansprechpartner in der direkten nachbarschaft bzw. möglichkeit bei angst doch dort zu schlafen? bin alleinerziehend und meine 11 jahre alten zwillinge sind total selbständig, richtig trauen tue ich mich aber nicht. hat hier jemand erfahrung bzw. gibt es eigentlich eine gesetzliche regelung für so etwas (verletzung der aufsichtspflicht) ganz abgesehen,dass wenn etwas passieren würde man sich eh die größten vowürfe machen würde... schreibt mir doch bitte mal eure meinung und erfahrungen. lieben dank!

Mitglied inaktiv - 26.09.2006, 18:27



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unter 14 bekommst du u.u. ärger mit em jugendamt. also ich würde es nicht machen mit 11. vielleicht mit 13 oder 14 je nach kind

Mitglied inaktiv - 26.09.2006, 18:41



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Kommt natürlich stark aufs Kinder an. Rechtlich gesehen ist meines Wissens 14Jahre die Grenze, allerdings haben wir in dem Alter unsere Große sogar Problemlos schon einige Tage allein zuhause gelassen. Nachts hat es sich selten ergeben weil die Kleinen immer daheim betreut werden wenn wir mal weg sind und dadurch ist eh immer jemand da, wenn auch nicht speziell um sie zu betreuen. Also ich denke wenn ich weiß dass ich meinem Kind vertrauen kann und SIE es sich allein zutraut finde ich es mit 12 durchaus ok. Zu zweit ist der Faktor Angst wahrscheinlich geringer, aber natürlich auch die Verlockung was anzustellen. Da wirst du deine Jungs aber am Besten beurteilen können. Nina

Mitglied inaktiv - 26.09.2006, 19:00



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Uuuuuups... ich habe meine beiden Großen (7 und 8) schon das erste Mal abends alleine gelassen neulich... sie haben dann mal auf dem Handy angerufen, und es ging alles prima.

Mitglied inaktiv - 26.09.2006, 19:22



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meine beiden kinder sind 12 jahre(mädchen)und 8 jahre(junge).am tage lass ich sie öfter mal alleine,entweder sind sie zusammen oder einer allein.spät abends oder nachts traue ich es mir und auch meinen kinder (noch) nicht zu.da habe ich einfach immer noch angst,das etwas passieren kann,gerade dann.ich möchte mir nicht ein leben lang vorwürfe machen müssen..... lg

Mitglied inaktiv - 26.09.2006, 19:56



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das Blöde ist , wenn was passiert kommt noch dazu , daß man dran ist wegen Verletzung der Aufsichtsplicht. Irgendwie schon merkwürdige Gesetze -inne Disko dürfen die Kids mit 16 aber alleine zuhaus bleiben eigtl nicht ! lG safrarja

Mitglied inaktiv - 26.09.2006, 20:33



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Hallo, und ein kleines Sorry ... aber so wird der Beitrag hoffentlich gelesen ;-) Vorweg : Es gibt keine festen Altersgrenzen, ab denen man die Kinder alleine draußen spielen lassen kann, abends alleine in der Wohnung lassen kann etc. Das hängt immer vom Einzelfall, vom speziellen Kind ab. Mit dem Maß der Zuverlässigkeit und Verständigkeit bzw. Unzuverlässigkeit oder Erziehungsrestistenz des Kindes sinkt oder steigt das Maß der Aufsicht, die die Eltern ausüben müssen. Ein krasses Beispiel : Ein bekanntermaßen zum Zündeln neigender, stets auffälliger 14-Jähriger darf nicht alleine gelassen werden. Ein verständiger und stets braver 11-Jähriger, versehen mit einem Notfallplan, wie Telefonnummer, Gang zu Nachbarn etc. durchaus (so bereits von Gerichten entschieden). Dann müssen die Personen natürlich auch erreichbar sein. Eine Wochenendreise kann man kaum machen und einen 9-Jährigen alleine zurücklassen. Bei dem Thema darf auch nicht vergessen werden : Ein Minderjähriger kann für einen Schaden, den er verursacht hat, durchaus auch selbst zur (auch finanziellen) Verantwortung gezogen werden. Denkbar ist sogar eine Konstellation, bei der den Eltern keine Verletzung der Aufsichtspflicht angelastet werden kann, sondern nur dem Kind ein eigenes Verschulden. Langer Rede kurzer Sinn : Das muß - und kann auch nur - jeder für sich nach genauer (Selbst-) Prüfung entscheiden. Dabei verbieten sich manche Dinge natürlich von alleine : z.B. ein 3-Jähriger kann nicht auf ein Baby aufpassen; selbst wenn er schon telefonieren kann. Ansonsten aber wie gesagt : Keine starren Altersgrenzen. 4boysmum, nach Deiner kurzen Schilderung hätte ich rechtlich keine Bedenken, Deine 2 Großen auch abends für eine Weile alleine zu lassen, wenn sie Notfallnummern kennen, zu den Nachbarn gehen können und nicht dazu neigen, gerade im Zweierpack Unsinn zu machen. Dann steht auch das Jugendamt nicht auf der Matte. Und selbst wenn ein "netter" Nachbar sie ruft : Denen könntest Du die Situation souverän erklären und gut wäre es. Wie letztlich dann tatsächlich ein Gericht entscheiden würde, weiß man natürlich nie (ganz absurde Urteile sind allerdings wirklich selten). Wer ganz sicher gehen möchte, läßt bis zum 18. Geburtstag seine Kinder nie auch nur eine Sekunde aus den Augen. Sorry, aber das wäre die Realität, wenn man allen Risiken aus dem Weg gehen möchte. Wir wissen doch alle sowieso, daß wir uns mit dem Kinderbekommen auf das größte Abenteuer eingelassen haben ... ich darf ergänzen : Auch das schönste :-) Gruß Julia

Mitglied inaktiv - 26.09.2006, 21:32



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daß die Rechtsanwältin hier im Forum weiß , wovon sie redet aber ich habe das gefunden : Beispiele aus der Rechtsprechung Die Aufsichtspflicht verletzt, wer - ein 7-jähriges Kind beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht ständig im Auge behält, - ein 6-jähriges Kind nicht vom Rande eines Bauplatzes zurückholt, - Kindern ohne Belehrung über Regeln und Gefahren die selbstständige Benutzung eines Fahrrads erlaubt, - den Zugang zu Waffen im Elternhaus ermöglicht, obwohl die Vorliebe des 15-Jährigen für Waffen bekannt ist. Die Aufsichtspflicht verletzt nicht, wer - ein 11-jähriges Kind in der Wohnung allein lässt, - ein normal entwickeltes, 8 bis 9 Jahre altes Kind ohne Aufsicht im Freien spielen lässt, - ein 5-jähriges Kind auf dem Bürgersteig an einer wenig befahrenen Straße spielen lässt, oder das Radfahren des Kindes auf einer wenig befahrenen Straße nach vorheriger Belehrung erlaubt, - einen 6-jährigen Schüler auf dem Schulweg nach häufiger Belehrung und Begleitung nicht ständig beaufsichtigt. Aber: In jedem neuen Fall vor Gericht werden die konkreten Umstände betrachtet und in ihrem Zusammenwirken neu bedacht.

Mitglied inaktiv - 27.09.2006, 07:32



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Hallo, da gibt es gar keinen Widerspruch. Frau Baden hat Beispiele aus der Rechtsprechung aufgeführt und ausdrücklich ergänzt, daß es auf den Einzelfall ankommt. Daraus, was irgendwelche Gerichte irgendwann einmal entschieden haben, starre Altersgrenzen herzuleiten, wäre völlig falsch. Wie gesagt : Das eigene Kind und was man ihm in der konkreten Situation zutrauen kann und darf, ist entscheidend. Gruß Julia

Mitglied inaktiv - 27.09.2006, 10:12



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Hallo ! Das war blöd von mir geschrieben ! Das was ich im vorherigen Posting geschrieben habe war nicht von Frau BAder , sondern von Ihr kam die Info : Hallo Frau Bader! Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Jungen. Die beiden werden in diesem Jahr 9 und 10 Jahre alt. Ich lasse die beiden ab und zu alleine, wenn ich arbeiten gehe und es klappt sehr gut. Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich sie abends/ nachts mal ein paar Stunden alleine lasse (Handy habe ich immer dabei)? Mein Bruder wohnt hier im gleichen Haus ein Stockwerk höher, aber was wäre, wenn er auch mal nicht da wäre? Danke für Ihre Antwort! Gruß H. Hallo, wenn etwas passiert werden Sie wegen Verletzung der Aufsichtspflicht dran sein. Gruß, NB lG safrarja

Mitglied inaktiv - 27.09.2006, 10:43



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....das mit der verletzung der aufsichtsplicht im notfall ist mir vollkommen klar, das hette mir mein anwalt auch schon mal mitgeteilt... im normalfall sind die jungs ja mit ihren kleineren 3 geschwistern mit babysitter versorgt. da sich der kindsvater der buben aber betreuungsmäßig sehr bedeckt hält und die mittleren neulich bei freunden geschlafen haben, das baby mit bei mir war, fanden die großen den babysitter dann doch eher lästig ;-) vielen dank für eure antworten!

Mitglied inaktiv - 27.09.2006, 11:00