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Sozialpädagogische Familienhilfe Diebstahl

Thema: Sozialpädagogische Familienhilfe Diebstahl

Guten Abend Ich habe vom Jugendamt eine Sozialpädagogische Familienhilfe mit der ich verschiedene Meinungsverschiedenheiten habe. Sie stellt falsche Behauptungen auf und agiert nicht im Sinne meiner Familie. Ich habe sie dabei erwischt wie sie an meinem Laptop war und in meinen Sachen herumgeschnüffelt hat. Seitdem fehlen diverse Sachen aus der Wohnung und es kann nur die Familienhilfe gewesen sein. Kann ich sie anzeigen oder muss ich Anzeige gegen unbekannt machen aber den Hinweise darauf geben das nur die Familienhilfe die Dinge entwendet haben kann? Lg 2 Maisterne

von 2Maisterne am 09.11.2018, 00:08



Antwort auf Beitrag von 2Maisterne

Hallo! Ich bin selbst SPFH beim JA. Also ich würde es mir nie raus nehmen an einen Laptopcomputer meiner Kienten zu gehen! Es ist Verletzungen vom Datenschutz! Diebstahl, kann angezeigt werden auf unbekannt aber mit dem Verdacht auf,,,.. die und die Person. Ist die Kollegin vom JA direkt oder von einer Firma angestellt und vertritt, dass JA nur? Suchen Sie dringend Kontakt zum Sachbearbeiter!!! Hatten Sie schon ein gemeinsames HPG? Ich sehe, dass es keine Vertrauensbasis ist, dies ist dringend notwendig um gut miteinander arbeiten zu können. Ich wünsche alles Liebe

von Sun06 am 09.11.2018, 02:09



Antwort auf Beitrag von 2Maisterne

Hallo, vielen Dank. Ich habe schon mit der Vorgesetzten gesprochen aber da die auch privat miteinander befreundet sind glaubt sie mir nicht. Die Familienhilfe wurde nicht beauflagt die habe ich selber beantragt und im Hilfeplan steht auch Leistungsbereich. Es gab auch schon Hilfeplangespräche und verschieden Ziele gesetzt. Das Jugendamt hat einen externen Träger beauftragt der unter anderem Familienhilfe anbietet. Wenn ich eine neue Familienhilfe bekomme, dann würde ich nur eine von einem neuen Träger wollen. Es kann keine anderer in Frage kommen außer der Familienhilfe. Trotzdem war ich mir unsicher da ja wegen der Anzeige da ja Aussage gegen Aussage steht. Das Jugendamt werde ich informieren und dann bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt machen mit dem Hinweis das es nur die Familienhilfe gewesen sein kann da kein anderer Zugang hatte.

von 2Maisterne am 09.11.2018, 09:05



Antwort auf Beitrag von 2Maisterne

Wenn Du nicht alleine lebst kann es theoretisch jeder andere gewesen sein, auch Kinde rund Ehemann da würde ich nie formulieren es kann nur die Familienhilfe sein dagmar

von Ellert am 09.11.2018, 09:25



Antwort auf Beitrag von 2Maisterne

Hallo, ich habe schon mit der Vorgesetzten gesprochen aber da die auch privat miteinander befreundet sind glaubt sie mir nicht. Die Familienhilfe wurde nicht beauflagt die habe ich selber beantragt und im Hilfeplan steht auch Leistungsbereich. Ich bin alleinerziehend und ich habe sie ja auch dabei erwischt wie sie an meinem Laptop war und in meinen Sachen rumgeschnüffelt hat. Wenn ich eine Familienhilfe bekomme dann würde ich nur eine von einem neuen Träger wollen. Polizei werde ich einschalten und Jugendamt auch davon in Kenntnis setzen. Es kann keine anderer in Frage kommen außer der Familienhilfe. Trotzdem war ich mir unsicher da ja wegen der Anzeige da ja Aussage gegen Aussage steht.

von 2Maisterne am 09.11.2018, 09:32



Antwort auf Beitrag von 2Maisterne

beschuldigen würde ich sie nicht Du kannst ja sagen ihr habt eine Familienhilfe und die hat am Laptop geschnüffelt Aber nie sagen es kann nur die gewesen sein, Du lebst doch nicht alleine oder ? Was fehlt denn ist ja ein unterschied ob ne teure Uhr verschwunden ist oder ein Pudding aus dem Kühlschrank, sowas nehmen auch mal Kinder oder Besuchskinder dagmar

von Ellert am 09.11.2018, 09:46



Antwort auf Beitrag von 2Maisterne

dagmar

von Ellert am 12.11.2018, 19:52