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3. Kind obwohl Trennung - Wie verhalten bei Jobcenter + Unterhaltsvorschuss

Thema: 3. Kind obwohl Trennung - Wie verhalten bei Jobcenter + Unterhaltsvorschuss

Guten Abend, meine Schwester ist verheiratet und ihr Mann hat sich nach der Geburt des 1. Kindes von ihr getrennt, nach der Trennung kamen sie im Rahmen des Umgangsrechtes nochmal zusammen und es entstand Kind Nr. 3. Danach war aber für beide klar das es keine gemeinsame Zukunft geben wird und sie hat es auch so bei der Unterhaltsvorschussstelle angegeben. Über Scheidung haben sie noch nicht gesprochen und es ist auch kein Thema bei ihnen. Jetzt hat die Unterhaltsvorschussstelle geschrieben das sie entweder ein Scheidungsurteil oder den Antrag haben wollen. Meine Schwester hat geschrieben das eine Scheidung erstmal nicht beabsichtigt ist. Nun ist sie aber wieder mit ihrem Mann intim geworden und es enstand trotz Spirale Kind Nr. 3. Sie hat jetzt große Angst das sie vorm Jobcenter Harzt4 und von der Unterhaltvorschusstelle Unterhaltsvorschuss bekommt. Die beiden haben getennte Haushalte, wohnen 250 km eit entfernt voneinander und sind auch getrennt. Nur weiß sie jetzt nicht wie sie sich verhalten soll bzw. erklären soll das die von ihrem getrennten Ehemann noch ein Kind erwartet. Beim 2. Kind hat sie angegeben das es ein gescheiterter Versöhnungsversuch war, aber wie soll sie jetzt Kind Nr. 3 erklären? Wie sollte sie sich verhalten? Muß sie fürchten das sie kein Unterhalstvorschuss bekommt usw?

von julienoah am 31.07.2013, 00:38



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Also ganz ehrlich wie blöd muss man denn sein, ständig mit dem Ex ins Bett zu gehen, keine Scheidung zu wollen und jetzt beim Amt Geld einfordern??? Wenn die 2 nicht ihre Hände voneinander lassen können, dann sollten sie vielleicht ne Eheberatung aufsuchen, denn irgendwie müssen die 2 ja doch noch was füreinander empfinden. Am Ende sollte vielleicht auch der Kindsvater sich nen Job suchen, so dass er Mittel hat um wenigstens Mindestunterhalt zahlen zu können. Ich mein...würden die 2 noch zusammen leben, könnte sie doch auch keinen Kindsunterhalt vom Jugendamt einfordern und sie müssten zum Sozialamt. Am besten sie lassen sich mal bei Pro Familia beraten, welche Stütze ihnen in dem Fall zu steht.

von Patchwork am 31.07.2013, 08:22



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Hallo. Sehe das wie meine vorschreiberin. Deine schwestet und nochmann lieben sich immer grsd wenns denen passt...trennen sich und fordern gelder die fuer getrennte zustehen und nicht fuer on/off beziehungen. Da sie keine scheidung will kann sie auch nur schlecht angeben ein anderer waere der erzeuger...vor gericht gilt der ehemann als vater. Finde es hoechst merkwuerdig. Er soll arbeiten und gefaelligst seine nicht-wunschkinder finanzieren...dann muss sie auch keine ausreden erfinden...warum sie dauernd getrennt vom ehemann schwanger wird.

von menschenskinder am 31.07.2013, 09:17



Antwort auf Beitrag von julienoah

Ich würde zur Caritas oder Diakonie gehen und mich beraten lassen. Aber ehrlich - wie wäre es wenn der Kindsvater zu seiner Verantwortung stehen würde und seine Familie durch Arbeit ernähren würde?

von Thymian am 31.07.2013, 09:20



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Nun muß ich auch mal etwas dazu schreiben. Im anderen Forum hat sie geschrieben das der Mann arbeitet und auch alleinerziehend ist. Daher kann er wohl nicht zahlen. Ich denke nicht das die Schwester zu verheimlichen hat bzw. mit ihre Ehemannn noch zusammen ist. Sie könnte ja auch einfach behaupten das sie das Kind von einem One Night Stand hat wo der Vater unbekannt ist. Da hätte sie den ganzen Ärger nicht und auch keine Angst haben das sie keinen Unterhaltvorschuss bekommt. Soweit ich informiert bin sind gilt vor Gesetz ihr Mann als Vater des Kindes weil die beiden verheiratet sind.

von bluerose55 am 31.07.2013, 13:05



Antwort auf Beitrag von bluerose55

Oah..was ist denn das für Meinung??? Da kann ja jeder zum Amt rennen und drauf los lügen. Er ist der Vater! Die hatten Sex...2 mal und jedes mal wurde sie schwanger, dann noch trotz Spirale..also bitte...irgendwo läuft da was nicht rund,..gerade wenn sie ja getrennt sind. Aber vielleicht ist mein denken ja auch falsch..wahrscheinlich kann so ne schnelle Nummer mit dem Ex auch sehr erquickend sein...ist ja für ihn auch ne tolle Sache. Mit der Frau und den Kindern nix tun haben zu wollen, aber fürs Bett reicht es grad noch so. Sorry..aber dafür habe ich kein Verständnis,...

von Patchwork am 31.07.2013, 13:46



Antwort auf Beitrag von Patchwork

..ach ja..und gerade weil sie verheiratet sind gilt er auch als Vater..selbst wenn es ein andere gezeugt hätte..und er steht in der Pflicht!

von Patchwork am 31.07.2013, 13:48



Antwort auf Beitrag von Patchwork

ich auch nicht. kein Verständnis. keine Beziehung wollen, aber xeln können bei Bedarf verheiratet sein wollen getrennt lebend die Frau kann zusehen wo sie ihren Unterhaltsvorschuss herkriegt`? also bitte!

von menschenskinder am 31.07.2013, 17:38



Antwort auf Beitrag von julienoah

Sorry, bei soviel "Zufall" würde mir als Bearbeiter auch die Hutschnur hochgehen. Und die arbeitende Bevölkerung soll dafür auch noch zahlen müssen? ich würde auch sagen, regeln Sie die Sache abschließend (=Scheidung), bringen Sie Ihre Gefühle in ruhiges Fahrwasser und dann reden wir weiter. Käme mir da auch verar... vor. Und zu dem vorgeschlagenen "Vater unbekannt" - wollt ihr eurem Kind gegenüber echt mit so einer Lüge leben - für ein paar Euro vom Staat? Gruß, Speedy

von speedy am 31.07.2013, 13:50



Antwort auf Beitrag von julienoah

Ich glaube ich bin im falschen Film. Sachen gibts. Die armen Kinder.

Mitglied inaktiv - 31.07.2013, 17:49



Antwort auf Beitrag von julienoah

Tut mir leid, aber bei soviel Dummheit - oder Berechnung m.E. würde ich auch wie das Amt reagieren. Das Benehmen der beiden finde ich absolut unmoralisch und verwerflich und ich finde es unverantwortlich gegenüber den Kindern. Doppelte Haushaltsführung ist das für mich auf Kosten des Staates - also auch auf meine Kosten

von Littlecreek am 01.08.2013, 12:52



Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Wahrscheinlich sind die beiden doch noch "zusammen" und hätten einfach gern noch zusätzliches Geld vom Staat. Einigen ist anscheinend wirklich gar nix zu blöd!

von celina-23 am 01.08.2013, 14:37