Der erste Brei - die Beikost

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Geschrieben von ele01 am 24.03.2007, 11:01 Uhr

Stellungnahme von HIPP zu Öl in Gläschen

Hallo,

ich habe hier schon öfter die Streitigkeiten mitbekommen, wenn es darum geht: Soll nun zusätzlich Öl ins Gläschen oder nicht.

Habe interessehalber mal bei HIPP nachgefragt und folgende Antwort erhalten:


Baby-Produkte unseres Hauses unterliegen den strengen Richtlinien der Diätverordnung. Dieses Gesetz legt die Zusammensetzung der Nahrung für Babys und Kleinkinder fest. Es beruht auf Empfehlungen, die von europäischen Kinderärzten erarbeitet wurden und Grundlage der in Europa geltenden Gesetze für Kindernahrung sind. Wir können Ihnen versichern, dass die Herstellung und Zusammensetzung unserer HiPP Babynahrung der europäischen Richtlinie für Nahrung von Säuglingen und Kleinkindern entsprechen.

Außer in den beiden Sorten HiPP "Früh-Karotten" und HiPP "Früh-Karotten mit Kartoffeln" nach dem 4. Monat, ist in allen Gemüsegläschen aus dem HiPP Bio-Gemüsegarten und selbstverständlich in allen unseren Baby-Menüs eine gewisse Menge Fett bzw. Öl enthalten, die ausreicht, um die wertvollen Inhaltsstoffe der Karotte zu verwerten.

Das hat folgenden Hintergrund: die "Früh-Karotten" und die "Früh-Karotten mit Kartoffeln" werden meist als allererste Beikost (= Anfangsgemüse) eingesetzt. Sie eignen sich dabei vorzugsweise am Mittag vor dem Fläschchen oder der Stillmahlzeit. Da die anschließende Milchnahrung bzw. die Muttermilch ausreichend Fett enthält, um die wertvollen Inhaltsstoffe der Karotte zu verwerten, ist der Öl-Zusatz in HiPP "Früh-Karotten" und auch den "Früh-Karotten mit Kartoffeln" überflüssig.

Wenn die Milchmahlzeit am Mittag komplett durch ein Gläschen ersetzt ist, bieten sich auch andere Gemüse-Gläschen aus unserem HiPP Bio-Gemüsegarten mit Öl- oder Fett-Zusatz an bzw. später die Baby-Menüs.

Bei den Menüs legt die Diät-Verordnung eine Fettmenge von maximal 4,5 g/100 kcal fest, was in unseren Produkten auch exakt berücksichtigt wird. Das Forschungsinstitut in Dortmund z.B. empfiehlt dagegen höhere Mengen Fett und rät besonders fettarmen Mahlzeiten (weniger 5 g Fett/Mahlzeit) eine Anreicherung mit pflanzlichem Öl. Diese Empfehlungen wurde auch von verschiedenen Zeitschriften und Ratgebern übernommen und von Mutter zu Mutter weitergegeben. Nachdem HiPP Produkte nach den Richtlinien der Diätverordnung zusammengesetzt sind, ist eine Anreicherung mit Fett also gar nicht erlaubt. Sie ist auch nicht zwingend notwendig.

Wenn Eltern dennoch zusätzlich Fett verwenden möchten, so empfehlen wir eine kleine Menge (einen Teelöffel = 4g) hochwertiges Pflanzenöl (z.B. Raps- oder Maiskeimöl) zuzusetzen.

Ihr

Hipp Internet-Team, Veronika Klinkenberg

 
2 Antworten:

Super Info, vielen Dank!! oT.

Antwort von Dominique1975 am 24.03.2007, 11:04 Uhr

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Re: Super Info, vielen Dank!! oT.

Antwort von baby2411 am 24.03.2007, 13:26 Uhr

ja eben, es ist den herstellern nicht erlaubt - und auch nicht unbedingt nötig - aber es ist besser

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