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Geschrieben von kravallie am 01.04.2020, 10:38 Uhr

@alice

in Bayern darfst man nur mit den Familienmitgliedern spazieren, walken, joggen oder sich sportlich betätigen.
auf der decke lag ich mit meinem einzigen mit mir lebendem Familienmitglied auf einem Hügel, weit und breit kein mensch. ob ich sofort eine strafe bekommen hätte, weiß ich nicht, ich diskutiere auch nicht mit der Polizei.

mein Exmann würde dann infrage kommen zum spazieren, geschiedene dürfen, aber ich habe mich nicht getrennt, um mit ihm spazieren gehen zu dürfen.
ausserdem arbeitet er noch wie immer, er wäre in der tat "gefährlicher" als meine walkfreundin…
aber ich muss ja nicht verstehen, sondern nur machen.

 
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