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Geschrieben von Nadbal1989 am 07.11.2017, 14:29 Uhr

Schwanger in Elternzeit- Fragen zum Gehalt

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage. Ich bin Erzieherin und bekam bei meiner 1. Schwangerschaft direkt Berufsverbot, da mir wichtige Antikörper für den Umgang mit U3 Kindern gefehlt haben.
Ich war also meine Schwangerschaft über im berufsverbot und bin jetzt in Elternzeit. Ich beziehe volles Elterngeld ein Jahr lang. Ab März wollte ich dann wieder arbeiten gehen. Doch jetzt haben wir beschlossen Mitte nächsten Jahres nochmal mit einem zweiten Kind schwanger zu werden.

Da ich vermutlich wieder ein Berufsverbot erhalten werde (woher sollten die fehlenden Antikörper denn jetzt auch auf einmal herkommen?) habe ich beschlossen, meine Elternzeit zu verlängern, dass mein Sohn nicht für ein paar Monate in den Kiga muss und weil meine Chefin ja auch eine Vertretung für mich eingestellt hat, die dann einfach bleiben könnte.

Jetzt ist die Frage: wenn ich wieder schwanger werden würde während meiner verlängerten Elternzeit, was wäre mit meinem Gehalt? In der Verlängerung bekomme ich ja nichts mehr, das weiß ich. Aber kann ich bei Schwangerschaftsbeginn meine Elternzeit „abbrechen“ und direkt wieder ins Berufsverbot gehen und dann mein normales Gehalt beziehen? Oder muss die Elternzeit erst „auslaufen“?

Ich habe meine Chefin bereits über meine Pläne informiert, doch leider hat sie selbst auch nicht gewusst, wie mit einer solchen situation umgegangen wird und wir versuchen nun zusammen eine Lösung zu finden

Ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt!

 
7 Antworten:

Re: Schwanger in Elternzeit- Fragen zum Gehalt

Antwort von sterntaler82 am 07.11.2017, 15:45 Uhr

Du kannst, wenn du verlängerst, deine Elternzeit erst zum neuen Mutterschutz beenden. Elternzeit beenden um in ein Bv zu gehen geht nicht.
Jeder monat nach dem ersten Geburtstag deines Sohnes geht wenn du nicht arbeitest mit 0euro in die elterngeld berechnung ein, ausgeklammert wird beim basiselterngeld nur das 1jahr.

Das zweite Problem ist das die Krankenkassen mittlerweile kontrollieren ob du für dein erstes kind eine Betreuung hast, hast du die nicht könntest du also theoretisch ohne schwangerschaft auch nicht arbeiten und bekommst kein gehalt.

Was du machen kannst ist deine Elternzeit zum neuen mutterschutz beenden dann bekommst du volles mutterschaftsgeld
lg

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Re: Schwanger in Elternzeit- Fragen zum Gehalt

Antwort von sterntaler82 am 07.11.2017, 15:47 Uhr

Du kannst, wenn du verlängerst, deine Elternzeit erst zum neuen Mutterschutz beenden. Elternzeit beenden um in ein Bv zu gehen geht nicht.
Jeder monat nach dem ersten Geburtstag deines Sohnes geht wenn du nicht arbeitest mit 0euro in die elterngeld berechnung ein, ausgeklammert wird beim basiselterngeld nur das 1jahr.

Das zweite Problem ist das die Krankenkassen mittlerweile kontrollieren ob du für dein erstes kind eine Betreuung hast, hast du die nicht könntest du also theoretisch ohne schwangerschaft auch nicht arbeiten und bekommst kein gehalt.

Was du machen kannst ist deine Elternzeit zum neuen mutterschutz beenden dann bekommst du volles mutterschaftsgeld
lg

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Re: Schwanger in Elternzeit- Fragen zum Gehalt

Antwort von Kristina94 am 07.11.2017, 16:20 Uhr

Das Problem habe ich auch. Bin seit juni in Elternzeit (2jahre) und erneut Schwanger 12ssw. Mein Vertrag ist befristet (1 april) und hatte bv arbeite auf Kinderstation. Jetzt weiß ich auch nicht wie war das am besten machen sollen. Also ich denke sobald ich Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiere lässt er meinen Vertrag auslaufen und bin dann erstmal arbeitslos :/

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Re: Schwanger in Elternzeit- Fragen zum Gehalt

Antwort von Nadbal1989 am 07.11.2017, 20:38 Uhr

Vielen Dank für deinen Beitrag!

Okay, Elternzeit beenden geht dann nicht...

Aber wie wäre dieser Fall: meine Elternzeit endet im März. Wenn ich diese um 6 Monate verlängern würde, also bis einschließlich August, und ich würde aber im Juni schwanger werden... würde ich nach Ablauf der Elternzeit ab September wieder ins Berufsverbot rutschen und mein normales Gehalt beziehen?

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Re: Schwanger in Elternzeit- Fragen zum Gehalt

Antwort von Danyshope am 07.11.2017, 21:38 Uhr

Du hast einige Denkfehler.

Erstens, um die EZ zu verlängern ohne das der AG zustimmen muss, musst du mindestens 2 Jahre gemeldet haben. Ansonsten kann der AG der Verlängerung widersprechen.

Zweitens, wenn du nach dem Jahr EG nicht wieder arbeitest, dann sinkt dein neues EG. Maßgeblich für das neue EG sind immer die 12 Monate, bzw bei EG Plus bis zu 14 Monate vor erneuten Bezug, plus Mutterschutzzeiten. Falls du also nicht bereits wieder schwanger bist, wirst du deutlich weniger EG beim zweiten Kind bekommen. Im schlechtesten Fall nur noch den Mindestsatz von 300 €, plus Geschwisterbonus bis Kind1 den 3ten Geburtstag hat. Würdest du wenigsten TZ innerhalb der EZ arbeiten. wäre der Verlust nicht ganz so hoch.

Drittens, klar kann es sein das du inzwischen immun bist, immerhin hast du ein Kleinkind und damit eine potentielle "Ansteckungsquelle". Auch weil ihr ja sicherlich Kontakt mit anderen Kindern habt. Dein Immunstatus könnte sich aber sehr wohl verändert haben. zudem sind die Gesetze weiter verschärft worden bzw werden es aktuell. Jeder AG ist nun verpflichtet wirklich erst alle Lösungen zu prüfen um ein BV zu umgehen, sprich notfalls auch die Versetzung der Angestellten a einen anderen Arbeitsplatz wo das Mutterschutzgesetz eben eingehalten wird.

Und viertens, ohne Kinderbetreuung bist du nicht arbeitsfähig - damit greift eh kein BV. Weder in der ET - solltest du innerhalb dieser in TZ arbeiten - noch nach dieser. Du musst theoretisch und auch praktisch wenn es blöde kommt, jederzeit in der Lage sein kurzfristig arbeiten zu können. Den das BV kann jederzeit widerrufen werden wenn der AG einen geeigneten Arbeitsplatz hat.

Also ja, KInd2 könnt ihr planen und anfangen, aber auf ein BV zu setzen und darauf zu planen wäre extrem gefährlich und unsicher. Besser nicht drauf setzen und dann abwägen was einem wichtiger ist, mehr Zeit mit dem Kind oder mehr Elterngeld.

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Re: Schwanger in Elternzeit- Fragen zum Gehalt

Antwort von Nadbal1989 am 09.11.2017, 9:16 Uhr

Okay, so viele Denkfehler sind es zum Glück dann doch nicht... mein Arbeitgeber weiß natürlich Bescheid, dass ich meine Elternzeit verlängern möchte. Würde mir auch schon zugesagt, nur schriftlich haben wir noch nichts festgehalten, da meine supertolle Chefin, die auch nicht möchte, dass ich bis zum 2. Kind gar kein Geld mehr habe, sich mit mir informieren will, wie wir das am besten machen.

Einen kindergartenplatz für meinen sohn hab ich selbstverständlich auch schon. Den Termin für die Eingewöhnung verschiebe ich um die Zeit, wie ich auch meine Elternzeit verlängere. Natürlich brauch ich einen Plan B, kann ja auch sein, dass ich aus welchen Gründen auch immer, so schnell gar nicht mehr schwanger werde.

Okay, also Elternzeit „abbrechen“ geht nicht. Das mit dem Elterngeld nach der Geburt des zweiten Kindes hab ich inzwischen auch kapiert.

Aber jetzt nochmal zu meiner Frage... nehmen wir mal an, ich verlängere meine Elternzeit bis einschließlich august. Würde aber im Mai oder Juni wieder schwanger werden. Dann tatsächlich nochmal ins Berufsverbot kommen würde (ja ich weiss, dass das nicht sicher ist, aber wenn ich ab August wieder arbeiten gehen würde, dann weiß ich ja, dass ich Gehalt bekomme, ich will aber wissen wie es ist, wenn ich nicht arbeiten gehen kann). Wenn also meine Elternzeit in meinem 2. oder 3. Monat meiner neuen Schwangerschaft ganz normal „auslaufen“ würde, bekäme ich dann im Berufsverbot wieder mein ganz normales Gehalt?

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Re: Schwanger in Elternzeit- Fragen zum Gehalt

Antwort von sterntaler82 am 09.11.2017, 10:24 Uhr

Ja bekommst du allerdings wenn du keine betreuung für dein erstes kind hast umd die krankenkasse bekommt davon Wind (ja die kontrollieren das jetzt teilweise) musst du das geld zurück zahlen.
Wenn ich dir einen rat geben darf zur eingewöhnung verschiebe die nicht. Jedes kind reagiert anders drauf und auch die allersichersten kinder brauchen manchmal ne monatelange eingewöhnung. So habt ihr Zeit und ruhe für die Eingewöhnung.

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