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Zuschüsse vom Jugendamt auch bei erneuter elternzeit !

Thema: Zuschüsse vom Jugendamt auch bei erneuter elternzeit !

Hallo, ich habe ja schon mal gelesen das hier auch einige Tagesmütter unterwegs sind, ich hätte da mal eine frage. Meine Tochter 15 Monate geht nun seit ich oder arbeiten gehe zu einer Super Tagesmutter , sie geht 2tage die Woche dort hin. Das Jugendamt übernimmt bei uns einen gewissen Anteil der kosten (wir sind beides Handwerker und haben dadurch kein sehr hohes Einkommen) Meine Tochter ist total gerne dort und die anderen Kinder findet sie auch Super. Jetzt ist es so das wir baby Nr 2 Planen ,jetzt die eigentliche frage , bekommen wir den Zuschuss auch wenn ich eventuell in elternzeit gehe ? oder fällt der Zuschuss komplett weg und wir müssten in dem fall das wir die kleine bei der Tagesmutter lassen alles selbst zahlen? Ich will der kleinen nicht einfach ihre Tagesmutter und tagesgeschwister wieder weg nehmen, aber ich glaub wenn ich in elternzeit gehe und wir keinen Zuschuss bekommen, dann werden wir uns das nicht leisten können. Kennt ich hier jemand damit aus und kann mir weiter helfen?

von matz am 30.04.2014, 22:58


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Hallo, ich weiß gerade nicht, ob das wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, aber hier in Sachsen würdet ihr den Zuschuss weiterhin bekommen - es könnte jedoch sein, dass die Kleine weniger Stunden bekommen würde, was man in der Elternzeit bestimmt gut wegstecken kann. LG Doreen

von 3Zwerge am 01.05.2014, 08:38


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Du hast ab dem 1. Geburtstag einen Rechtsanspruch auf ein Beteuungsplatz - dazu gehört auch die Tagespflege. An sich DARF der Zuschuss deshalb nicht von Elternzeit / nicht Elternzeit etc. abhängen. Will Dir das Jugendamt etwas anderes erklären würde ich Dir raten anwaltliche Hilfe zu suchen.

von Fuchsina am 02.05.2014, 00:06


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Danke für eure Antworten ....... Ich werde dann meine Tagesmutter nochmal fragen sobald ich schwanger bin.

von matz am 03.05.2014, 20:55


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Sorry aber wieso sollte dir das JA den TaMu-Platz weiter bezuschussen wenn du ihn nicht mehr brauchst? Ist doch klar dass das NICHT der Fall ist!? Wenn du bei erneuter Elternzeit zu Hause bist kannst du doch auch dein unter drei Jahre altes Kind betreuen!? Oder aber wenn ihr sie weiterhin zur TaMu geben wollt selber zahlen! Das ist jetzt nicht böse gemeint aber wenn das JA für alle den Platz bezahlt die ihn an sich ja nicht benötigen,bleibt umso weniger übrig die ihn wirklich benötigen,wie ihr ja jetzt auch!

Mitglied inaktiv - 04.05.2014, 13:05


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Stimmt schon das ich wie betreuen kann, allerdings werde ich nur ein halbes Jahr oder Dreiviertel Jahr elternzeit nehmen, und dann würde sie wieder dort hin gehen . Ich werde einfach die Tamu fragen, die wird es sicherlich wissen.... Und wenn ich keine Zuschüsse bekomme wird hlt die Stunden Zahl für das Minimum was wir zählen können reduziert.....

von matz am 04.05.2014, 13:41


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Sie hat ein RECHTSANSPRUCH auf ein Betreuungsplatz und zwar UNABHÄNGIG davon ob sie arbeiten geht oder nicht. Das Argument mit "andere haben es mehr nötig" ist somit keins mehr, weil die Gemeinde eigentlich schauen müsste (was viele Gemeinden jedoch leider nicht tun, da ist aber der Schuld NICHT bei den Eltern sondern bei der Gemeinde), dass genug Plätze für alle die eines haben möchte, vorhanden sind.

von Fuchsina am 05.05.2014, 23:08


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Die fehlenden Plätze sind meist weniger ein Problem als die fehlenden Erzieherinnen! Da kann die Gemeinde wenig machen. Die lange Ausbildung schreckt viele davon ab, diese zu machen. Es gibt sogar ganze Einrichtungen die leerstehen....selbst auf ausgeschriebene Vollzeitstellen (auch Teilzeit möglich) findet sich teilweise nicht ein einziger Bewerber.

von Johanna3 am 06.05.2014, 20:30


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Der Rechtsanspruch bezieht sich aber doch nur auf die Verfügbarkeit auf einen Platz und nicht auf die Kostenübernahme durchs Jugendamt. Diese ist an bestimmte Kriterien gebunden und da durch die Elternzeit eine wichtige wegfällt, beide arbeiten, wird die AP wohl auf das Model "reduzieren auf Std. die wir bezahlen können" zurück greifen müssen.

von nane973 am 12.05.2014, 07:27


Antwort auf Beitrag von matz

Also ich hatte das selbe "problem". Meine Maus sollte an diesem Jahr fest zur tagesmutter, bin dann nochmal schwanger geworden(das ist aber nun eh in einer Fehlgeburt geendet) und hatte mich da erkundigt beim Jugendamt. Hier in Hessen ist es so:du hast wie meine Vorrednerinen schon gesagt haben den Anspruch auf Kostenübernahme, zumindest sofern du unter einer gewissen Grenze bist.und das scheinst du ja zusein. Du hast den Anspruch nämlich wirklich auch Trotz elternzeit. Und mal nebenbei zu der Aussage "wenn man nen zweites Kind hat, kann man auch das erste betreuen weil man eh Zuhause ist" Das mag in der Theorie sicher stimmen.in der praxis, das wissen wir doch alle, ist das nie so einfach.da geht's einem nicht gut nach der geburt, ich zum Beispiel durfte nach der ersten Geburt ne Woche gar nicht aufstehen. Mit zwei Kindern wäre das ne katastrophe! Dann bekommt man keinen Schlaf weil immer ein andres Kind wach ist, dann kommt noch haushalt, und im besten Fall ist man dann noch allein erziehend! Wonach entscheiden dann die Ämter wer es nötig hat und wer nicht? Also unser Jugendamt sieht das gerne wenn man Kinder nicht Zuhause betreut weil die finden die kleinen brauchen "regelmäßigen Kontakt zu gleichaltrigen" und zahlen lieber den betreuungsplatz als am ende zwei kleine Kinder der, bis dahin mit den Nerven völlig fertigen, Mutter weg zu nehmen.(das ist nur ein Beispiel, nicht falsch verstehen) es heisst nicht ohne Grund dass das Jugendamt einen unterstützt! Und es geht doch um die kinder..da sollte es doch nicht am Geld scheitern :) Ganz liebe Grüße :) Und kein schlechtes gewissen haben, es steht dir zu!:)

von tama.98 am 27.05.2014, 14:08