Betreuung Baby und Kleinkind

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Was muss man drauf achten, wenn man......

Thema: Was muss man drauf achten, wenn man......

.....sein Kind bei der TaMu zur Betreuung abgibt. Ich möchte mein Kind ab 10 Mo. bei der TaMu abgeben. Welche Punkte könnte dann sehr wichtig sein? Was muss ich im vorne herein betrachten? Ich hoffe ihr könnt mir Einiges erwähnen, für die die schon Erfahrungen mit TaMü. haben. Danke LG

von kissley33 am 11.06.2013, 20:33


Antwort auf Beitrag von kissley33

- Die Tagesmutter sollte eine Zulassung haben - regelmäßig Fortbildungen besuchen und 1. Hilfe-Kurse mitmachen Ansonsten solltest Du deinem Gefühl folgen. Es muss passen, also die Grundeinstellung zur Erziehung. Er oder sie sollte sich bei einem Kennenlerngespräch ausreichend Zeit lassen, eventuell mit einem Kurzfragebogen, der ähnlich einem Aufnahmebogen im Kindergarten ist, arbeiten. -Wie sieht es in der Küche aus? - Ist der Garten gesichert? - Spielplatz in der Nähe? Lässt Du Dir die Tagesmutter über das Jugendamt vermitteln oder Familienzentrum oder oder oder? Ich würde das so machen und nicht jemand völlig privates nehmen. Bei Fragen frag ;-)

Mitglied inaktiv - 11.06.2013, 21:27


Antwort auf Beitrag von kissley33

Schließe mich oben an, allerdings würde ich schon auch jemand privates nehmen, nämlich auch Empfehlung von Freunden oder Familie und wenn ich mit dieser Person gut klarkäme (bzw. mein Kind) und sonst auch alles passt. Deine individuellen Umstände solltest Du vorher auch noch klären, wir brauchten z.B. eine TaMu die auch ab und an mal samstags kann, haben wir gefunden.

von cashew1 am 12.06.2013, 06:44


Antwort auf Beitrag von cashew1

Mit privat meinte ich ohne Zulassung etc. Private Empfehlungen können gut sein, aber jemand, der nicht die Zulassung vom Jugendamt hat, kann auch keine Rechnungen ausstellen, ist nicht versichert, arbeitet schwarz. Dann kann man auch keine Betreuungskosten absetzen u.s.w. Was aber noch eine Idee ist, ist die haushaltsnahe Angestellte, Nanny, die ins Haus kommt. Die meldet man dann über die Minijobzentrale an. Das ist besonders bei zwei Kindern und mehr eine Alternative.

Mitglied inaktiv - 12.06.2013, 07:26


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Eine Tagesmutter, die keine "Zulassung" vom Jugendamt hat... Da möchte ich kurz einhaken. Es handelt sich nicht um eine Zulassung, sonder um eine Tagespflegeerlaubnis. Die zeigt nur, das man einen Kurs zur Ausübung der Tagepflege besucht hat und vom Jugendamt bezuschusst werden kann. Eine Zulassung übers Jugendamt gibt es nicht, was allerdings der Unterschied zwischen Jugendamt und Privat ist, der Umstand, das es keinen Zuschuss vom Jugendamt ohne Tagespflegeerlaubnis gibt. Du musst also alles aus eigener Tasche bezahlen - ohne Zuschuss. Schwarzarbeit ist es dadurch nicht. Diejenige kann genauso einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, wie jede andere Tagesmutter. Auch diese Betreuungskosten sind steuerlich Absetzbar.

von nane973 am 12.06.2013, 08:27


Antwort auf Beitrag von nane973

doch, es wäre schwarzarbeit. betreut eine tamu mehr als 3 kinder und das länger als eine bestimmte zeit, handelt es sich um kindertagespflege und macht eine pflegeerlaubnis vom jugendamt unabdinglich. geförderte tamus werden bezuschusst vom amt. private tamus werden direkt von den eltern und ohne zuschuss bezahlt. bitte sucht nur tamus mit pflegeerlaubnis, da geht es nicht nur um das absetzen der steuern, sondern auch um die sicherheit der kinder, angefangen mit dem 1. hilfekurs, geht weiter über kontrollen durch amt (die nicht ohne sind und da sprech ich aus erfahrung) und hört mit den versicherungen während einer betreuung auf. das wichtigste bei der tagespflege auf das du achten solltest ist eine sympathie zwischen kind und tamu, aber auch zwischen eltern und tamu. die wesentlichen dinge in erziehungsfragen sollten gleich sein. die frage, die du dir stellen solltest: kannst du damit umgehen, wenn dein kind zur tamu eine sehr innige beziehung aufbaut? (ist meist der fall in der tagespflege) urlaubs- und krankheitsvertretung? lg doreen

von doreen_fynn am 12.06.2013, 11:23


Antwort auf Beitrag von kissley33

Also ehrlich - ohne jemanden hier nahetreten zu wollen - aber diese "Ausbildung" der Tagesmutter ist jetzt nicht wirklich eine vollwertige Ausbildung und so wahnsinnig wichtig ist es auch nicht. Nur deswegen, weil jemand dies nicht hat, würde ich sie nicht ablehnen. Auch arbeitet eine Tagesmutter nicht automatisch schwarz, wenn sie diese Bescheinigung nicht hat und auch dann kan man die Betreuungskosten von Steuer absetzten. Lediglich der Zuschuss vom JA enfällt. Viel wichtiger als dieser Schein wäre mir, dass die Tagesmutter nett, mir symphatisch ist und gut mit Kindern umgehen kann. Wichtig finde ich auch, dass ihr feste Zeiten mit ihr ausmacht und dass sie Urlaube und sonstige Abewesenheiten in Voraus mitteilt. Ansonsten, hingehen, kennenlernen, anschauen. Am wichtigsten ist nämlich der gute Eindruck und Bauchgefühl.

von Fuchsina am 12.06.2013, 11:37


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http://www.handbuch-kindertagespflege.de/3_wissenswertes_fuer_tagesmuetter/34_erlaubnis_zur_kindertagespflege/dok/61.php Laut § 43 SGB VIII braucht jeder, der Kinder •außerhalb der Wohnung der Eltern (Erziehungsberechtigten) •während eines Teils des Tages •mehr als 15 Stunden wöchentlich • gegen Entgelt •länger als drei Monate betreuen will, eine Erlaubnis. Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Im Einzelfall kann die Erlaubnis auch für weniger Kinder erteilt werden. Im Landesrecht der Bundesländer kann auch die Möglichkeit der Betreuung von mehr als fünf gleichzeitig anwesenden Kindern bestimmt werden, wenn die Tagespflegeperson über eine pädagogische Ausbildung verfügt. Dabei darf die Anzahl der Kinder nicht höher sein als in einer vergleichbaren Gruppe einer Kindertageseinrichtung (Kita, Krippe). Die Erlaubnis wird vom Jugendamt auf Basis einer Eignungsfeststellung erteilt. Bei der Prüfung der Eignung sind die in § 43 Abs. 2 SGB VIII genannten Kriterien entscheidend. Als Grundvoraussetzungen gelten •eine glaubhafte Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung, •Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern, •liebevoller Kontakt mit Kindern und Verzicht auf körperliche und seelische Gewaltanwendung •persönliche Merkmale (physische und psychische Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Ausgeglichenheit) sowie •fachliche Merkmale (Bereitschaft zur aktiven Auseinandersetzung mit Fachfragen, zur Kooperation mit der Fachbegleitung, mit anderen Fachprofessionen und anderen Tagespflegepersonen sowie die Bereitschaft zur Entwicklung eines professionellen Profils) und •räumliche Voraussetzungen (Ausschluss von offensichtlichen räumlichen und sozialen Gefahrenpotenzialen: Sicherheit, Hygiene, ausreichend Platz für Spiel- und Bewegungs-, Ruhe- und zückzugsmöglichkeiten, angenehme Atmosphäre, entwicklungsförderndes Spielmaterial, evtl. Spielplätze oder Freiflächen in erreichbarer Nähe) Verfahren und Elemente der Eignungsfeststellung sind Einzelgespräch, Hausbesuch und das Erbringen weiterer Nachweise (z.B. polizeiliches Führungszeugnis lt. § 72a SGB VIII). Die Tagespflegeperson hat das Jugendamt (öffentlicher Träger der Jugendhilfe) über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die für die Betreuung des oder der Kinder bedeutsam sind. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Ach ja, hier ist der Qualikurs demnächst 250 Stunden in der Theorie und 130 Stunden in der Praxis lang... Wenn also jemand das macht ohne die Pflegeerlaubnis (Zulassung) dann ist es Schwarzarbeit. Alles unter 15 Stundenist Babysitting und keine Kindertagespflege (zumindest in der offiziellen Lesart, es gibt auch "offizielle" Tagesmütter, die betreuen weniger als die 15 Stunden) Natürlich kann man dann auch Verträge ohne Jugendamt machen (es gibt auch Tagesmütter mit Pflegeerlaubnis die NICHt mit dem Jugendamt o.ä. zusammenarbeiten, aber ohne Pflegeerlaubnis kann das sehr übel ausgehen für die betroffenen Personen.

Mitglied inaktiv - 12.06.2013, 12:14


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- danke

von doreen_fynn am 12.06.2013, 12:35


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Da bin ich Platt! Mir wurde beim Jugendamt gesagt, das ich mir suchen kann wen ich will. Die Person müsse nur eine Pflegeerlaubnis haben, wenn ich einen Zuschuss haben möchte. Solange ich nichts beantrage.... :-( Das ist ja mal lustig.... Kam bei mir letztendlich nicht in Frage, da ich jemanden habe, der zu mir kommt. Danke für die Aufklärung!!

von nane973 am 12.06.2013, 12:46


Antwort auf Beitrag von nane973

wenn Du z.B. jetzt nur für die Ferienbetreuung jemand suchst (z.B. die Nachbarin) geht es auch so. (3 Monate, damit so viel Flexibilität dabei ist) aber hier ist auch noch einmal ein Vermerk, den ich für wichtig halte: "Handelt es sich bei Ihrem Betreuungsverhältnis um eine nicht öffentlich geförderte Kindertagespflege, besteht für das Kind kein öffentlicher Versicherungsschutz. In diesem Fall sollten Sie für Ihr Kind eine private Unfallversicherung abschließen, da die Tagesmutter dies nicht tun muss. " http://www.tagesmutter.net/themen/infos-fuer-eltern/rechtliches-und-versicherungen-teil-3.html

Mitglied inaktiv - 12.06.2013, 13:41


Antwort auf Beitrag von nane973

und käme für die die haushaltsnahe Angestellte für die Kinderbetreuung in Frage? Die braucht nämlich dann keine Pflegeerlaubnis, da sie bei Dir angestellt ist. Wir haben das nämlich hier bei uns mit einer Nanny organisiert (zwei Kinder, unterschiedliche Heimkehrzeiten und ich kenne mich sehr gut aus bei den Tagesmüttern hier vor Ort und weiß, das es nicht klappt) Diese haushaltsnahe Angestellte würdest Du dann einfach über die Minijobzentrale anmelden, bezahlst da Deine Arbeitgeberpauschalen und sie kommt dann zu Dir. Einmal im Jahr bekommst Du dann die Bescheinigung fürs Finanzamt. Dann bist Du nämlich auch weisungsberechtigt, kannst ihr also sagen, wie Du es Dir wünscht, während eine Tagesmutter Dir Ihr Konzept vorgibt und wenn es passt ist gut (die meisten Tagesmütter gehen jedoch auch auf Wünsche ein) Das lohnt besonders bei zwei Kindern, da dann die haushaltsnahe Angestellte sich dann eher "rechnet". Aber auch da muss man Glück haben, die Richtige zu finden. Und sie darf dann nur Kinder betreuen (Grund, höhere Absetzbarkeit bei den Steuern) Ich wundere mich "ein bisschen" über Euer Jugendamt...

Mitglied inaktiv - 12.06.2013, 13:49


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"ein bisschen" wundern ist leicht untertrieben ;-) Ja, ich habe seit September letzten Jahres eine Kinderfrau, die zu mir kommt. Sie hat eine vorläufige Pflegeerlaubnis vom Jugendamt erhalten, damit ich einen Zuschuss beantragen kann. Das habe ich allerdings erst letzten Monat gemacht und noch keinen Bescheid erhalten. Auch Kinderfrauen können bezuschusst werden! Müssen dann halt eine Pflegeerlaubnis haben. Lg Nane

von nane973 am 12.06.2013, 14:37


Antwort auf Beitrag von nane973

Ja, ich weiß, das ist Tagespflege im Haushalt der Eltern. Eine Mischform (ist sie jetzt weisungsgebunden oder nicht, ist sie jetzt selbstständig oder nicht?) Wir haben diese Form der Tagespflege eigentlich gar nicht. Hier läuft diese Betreuungsform tatsächlich fast ausschließlich über den Minijob. Ich hätte ja gern so eine Tagesmutter auch in der Vermittlung, besonders für ganz bestimmte Fälle (plötzliche schwere Erkrankung der Mutter) aber leider gibt es da keine. Sie machen das alles nur bei sich zu Hause oder in angemieteten Räumen (Großtagespflege) Die Jugendämter erteilen jetzt sehr zügig die Pflegeerlaubnisse, teilweise auch ohne Kurs, da es mit dem Ausbau der Kindertagespflege nicht ganz so geklappt hat (ich könnte da jetzt ellenlange Statements zu abgeben) Da ist es, und da gebe ich Dir und anderen ausdrücklich Recht, ganz wichtig, das man als Eltern aufpasst bei der Auswahl (es muss passen).

Mitglied inaktiv - 12.06.2013, 15:08


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Ähm... Sie ist weisungsgebunden, angestellt UND Zuschussberechtigt! Ich weiß ja nicht ob es Bundesland und Landkreis/Stadt Unterschiede gibt. Es gibt folgende Bezeichnungen. 1.) Tagesmutter (mit und ohne Pflegeerlaubnis sowie mit und ohne Zuschuss) = Selbstständig + Kinder sind in deren Haushalt untergebracht. 2.) Kinderfrau ( mit und ohne Pflegeerlaubnis sowie mit und ohne Zuschuss) = Angestellt oder als Selbstständige + Kind/er werden im Haushalt der Eltern betreut. 3.) Krippe

von nane973 am 12.06.2013, 15:32


Antwort auf Beitrag von nane973

Olle Begriffsdefinitionen ;-) wenn sie selbstständig tätig ist, ist sie eigentlich NICHT weisungsgebunden (eigenes pädagogisches Konzept). Sie kann aber auch beim Jugendamt angestellt sein (das finde ich eigentlich eine sehr gute Sache, da die Tagesmutter dann ein sicheres Einkommen hat, dann wäre sie weisungsgebunden am Arbeitgeber, sprich Jugendamt) Es gibt bedeutende Unterschiede zwischen den Bundesländern und den Landkreisen (auch hinsichtlich der Bezahlung) Sogar zwischen den Gemeinden gibt es Unterschiede. Könntest Du mir mal Deinen Landkreis zu pnnen, ich würde gern wissen, wie sie das machen mit der angestellten, zuschussberechtigten Kinderfrau (eventuell den Link mit der Satzung) Wir haben hier nämlich nur selbstständige Tagesmütter (in sehr vereinzelten Fällen auch welche, die in den Haushalt gehen) aber NICHT angestellt, daher auch nicht weisungsgebunden, aber natürlich mit Pflegeerlaubnis Und genau das interessiert mich doch mal sehr (wäre eine kostengünstigere Alternative zur klassischen Minijobberinnen-Nanny)

Mitglied inaktiv - 12.06.2013, 15:46


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PN hast du ja schon, aber mir ist noch eingefallen, das "unser" Jugendamt überhaupt keine Tagesmütter einstellt! Diese Möglichkeit gibt es nicht. Alle sind entweder selbstständig oder von/in der Familie angestellt.

von nane973 am 12.06.2013, 16:45


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Ich entschuldige mich, ich lag falsch, Du hast Recht. Es geht ohne Erlaubnis wohl nur, wenn man eine Kinderfrau hat, sprich wenn die Betreuungsperson zu einem nach Hause kommt.

von Fuchsina am 12.06.2013, 21:01


Antwort auf Beitrag von Fuchsina

so praktizieren wir es hier, also eine "Nanny" (ich tue mich noch schwerer mit dem Begriff Kinderfrau oder gar Kindermädchen) im Haus über die Minijobzentrale angemeldet. Das ganze Thema ist ziemlich "groß", ich merke auch, das es zu Beginn einer Diskussionsrunde erst einmal eine Begriffserklärung geben müsste, damit wir wissen, was die andere meint *ggg* Der Beruf Tagesmutter / Tagesvater (Tagespflegeperson) soll ja eigentlich aufgewertet werden, also schon eine Qualifikation. Diese Qualifikation ist sehr unterschiedlich in den jeweiligen Landkreisen geregelt, Laut DJI (Deutsches Jugendinstitut) soll die Quali 160 Stunden Minimum sein. Die Pflegeerlaubnisse bekommst Du "hier" aber auch als Erzieherin oder Soz-Päd. das Problem da wieder ist, das diese Leute dann aber gar nicht wissen, auf was sie sich einlassen. "Hier" kannst Du keine 7,50 € pro Stunde nehmen (siehe andere Diskussionsrunde). Der übliche Preis liegt bei 4 - 4,50 €, was ja im Gegensatz zu Sachsen ja noch richtig viel ist. Und man hat dann auch keine 5 Kinder 8 Stunden am Tag sondern bedeutend weniger. Und schon rechnet es sich nicht mehr für die Tagesmutter, da sie teilweise für 800 € und drunter im Monat raus geht. Einerseits soll der Beruf Tagespflege aufgewertet werden, andererseits ist es der typische Frauenberuf und wird leider von vielen Seiten (auch von den Müttern, die ihre Kinder so betreuen lassen) als "naja, kann ja wohl jede Frau, liegt ja auf dem X-Chromosomen und ist deshalb nichts wert" abgetan. Zur richtigen Tagespflege gehört z.b. auch ein Konzept und regelmäßige Fortbildungen. Es ist ein langes Thema Grüße

Mitglied inaktiv - 13.06.2013, 14:06


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Wir haben auch eine Nanny / Babysitterin wie man sie denn nun nennen mag für den einen Tag in der Woche an dem ich arbeite. Sie hat vier Kinder grossgezogen, dass war für mich dann Qualifikation genug. Ich sage ja nicht, dass Tagesmütter weniger verdienen sollen, aber ich sage, dass viele Eltern schlicht nicht 800 EUR pro Monat pro Kind für die Betreuung ausgeben können (oder wollen und dann geht die Frau lieber nicht arbeiten und risikiert un.U. sogar ihr Arbeitsplatz da es sich "nicht lohnt").

von Fuchsina am 13.06.2013, 14:52


Antwort auf Beitrag von Fuchsina

800 € ist aber auch schon eine Hausnummer... Hier gibt es eine Gehaltsstaffelung, wobei wir da trotzdem den Höchstsatz hätten zahlen müssen. Wenn dann die Frau noch auf Lohnsteuergruppe 5 arbeitet und dann noch die Tagesmutter zu zahlen ist, zahlt man eventuell noch drauf. Bei Jobs und Berufen, die auch nicht karrieremäßig aufsteigen (wo kann eine Verkäuferin denn groß Karriere machen und sich in andere Lohngruppen hocharbeiten?) ist das eine "schöne" Sache. Vielleicht auch gut gesteuert (so kommt es mir hin und wieder vor) um weiter billige und willige Minijobberinnen zu haben (Gleichstellung von Mann und Frau wird so massiv untergraben) ... Aber wenn Du Urteile findest, bitte sende sie mir. das wird noch spannend. (Wer bezahlt die Differenz Krippenplatz vs Tagespflege? Die Eltern? Die Kommune? Frau v.d.L.?)

Mitglied inaktiv - 13.06.2013, 15:16


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Ich kenne einen Urteil aus Rheinland Pfalz. M.E. zahlte da die Stadt Mainz den Unterschied (in Rheinland Pfalz gibt es seit etlichen Jahren den Rechtsanspruch ab 2). Ich suche es Dir mal bei Gelegenheit raus.

von Fuchsina am 13.06.2013, 21:28


Antwort auf Beitrag von kissley33

Natürlich Zulassung und Bedienungen am Ort. Meine Freundin könnte ihr Kind per Webcam sehen.

von TeaLieber am 21.07.2013, 12:56